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Betrugsbekämpfung

Die Bekämpfung von Betrug und Korruption beruht auf Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der das Europäische Parlament und den Rat dazu auffordert, die erforderlichen Maßnahmen für die Bekämpfung von Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten, zu ergreifen.

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) wurde mit Beschluss 1999/352/EG, EGKS, Euratom der Kommission im Jahr 1999 errichtet. Seine Befugnisse und Zuständigkeiten sind in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 geregelt.

Die wesentlichen Ziele von OLAF umfassen:

  • Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durch die Untersuchung von Betrug, Korruption und anderen rechtswidrigen Handlungen;
  • Untersuchung von schwerwiegenden Handlungen von EU-Personal, die disziplinarisch oder strafrechtlich geahndet werden können;
  • Unterstützung der Europäischen Staatsanwaltschaft;
  • Unterstützung der EU-Organe und nationalen Regierungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und Strategien zur Betrugsbekämpfung.

In der Wahrnehmung seiner Befugnisse führt OLAF (administrative) externe Untersuchungen in den EU-Mitgliedstaaten sowie interne Untersuchungen innerhalb der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU durch und empfiehlt den betroffenen EU-Organen und nationalen Regierungen (gegebenenfalls) Maßnahmen. Als Ergebnis der Untersuchungsarbeit von OLAF fließen zu Unrecht gezahlte Beträge allmählich in den EU-Haushalt zurück, Kriminelle werden vor nationalen Gerichten angeklagt und in ganz Europa werden bessere Schutzmaßnahmen gegen Betrug durchgesetzt.

Auf der Grundlage von Teil Drei, Titel V, Kapitel 4 und 5 AEUV, die die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen behandeln, erhalten Eurojust und Europol Kompetenzen, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Betrug und Korruption zu unterstützen, indem sie den nationalen Behörden zusätzliche Unterstützung für grenzüberschreitende strafrechtliche Untersuchungen zukommen lassen.

Im Jahr 2017 wurde mittels Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit durch 22 der 27 Mitgliedstaaten eine unabhängige und dezentrale Staatsanwaltschaft für die Europäische Union errichtet. Die mit Verordnung (EU) 2017/1939 eingerichtete Europäische Staatsanwaltschaft ist für die Untersuchung, Verfolgung und Anklageerhebung in Bezug auf Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Union zuständig.

Seit 2019 sind mit der Richtlinie (EU) 2017/1371 eingeführte gemeinsame EU-Vorschriften über die Bekämpfung von gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftaten und für einen besseren Schutz der finanziellen Interessen der Union in Kraft, mit denen eine Harmonisierung der Begriffsbestimmungen, Sanktionen und Verjährungsfristen bestimmter gegen diese Interessen gerichteter Straftaten einhergeht.

Im langfristigen EU-Haushalt (mehrjähriger Finanzrahmen) für den Zeitraum 2021-2027 ist eine Zuweisung von 181 Mio. EUR zur Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten in der Bekämpfung von Betrug, Korruption und anderen Unregelmäßigkeiten zu Lasten des EU-Haushalts vorgesehen.

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