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Mit der Verordnung (EU) 2024/1358 wird die bestehende Eurodac-Datenbank in eine umfassende Datenbank zu Asyl und Migration mit richtigen und vollständigen Daten zu verschiedenen Kategorien von Migranten umgewandelt, darunter Personen, die Asyl beantragen, und Menschen, die irregulär in der Europäischen Union (EU) ankommen.
Ihre Ziele sind insbesondere:
das Asylsystem zu unterstützen und die irreguläre Zuwanderung sowie die Aufdeckung von Sekundärbewegungen1 zu erleichtern;
vereinfacht die Identifizierung und Zählung von Menschen, die Erkennung mehrerer Anträge und die Aufdeckung und Prävention von Sekundärbewegungen und
trägt zu schnelleren Asyl- und Neuansiedlungsverfahren mit mehr Schutz (durch bessere Identifizierung) von schutzbedürftigen Gruppen wie unbegleiteten Minderjährigen bei.
Wesentliche Funktionen
Eurodac-System
Eurodac besteht aus einem Zentralsystem, Kommunikationsinfrastruktur und einem gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten (Common Identity Repository – CIR).
Die Daten in Eurodac werden im Auftrag des Mitgliedstaats verarbeitet, die den Datensatz zu dieser Person übermittelt.
Die Mitgliedstaaten müssen biometrische und alphanumerische Daten verschiedener Kategorien von Personen erheben und innerhalb bestimmter Zeiträume an Eurodac übermitteln.
Im System werden jetzt auch Daten zu Kindern ab einem Alter von sechs Jahren erfasst.
Die Vorschriften für die Erhebung von biometrischen Daten Minderjähriger besagen, dass sie in Begleitung sein und der Prozess kinderfreundlich sein muss.
Nach bestimmten Sicherheitsprüfungen kann die Tatsache in Eurodac vermerkt werden, dass eine Person eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen könnte. Dies unterliegt Schutzklauseln zum Datenschutz.
Aufbewahrung der Daten
Die Daten werden in Eurodac für bestimmte Speicherfristen gespeichert, nach deren Ablauf sie automatisch gelöscht werden.
Die Daten werden markiert, wenn einer Person internationaler Schutz gewährt oder ein Aufenthaltstitel ausgestellt wurde.
Abgleich biometrischer Daten
In Eurodac wird ein automatischer Abgleich der von den Mitgliedstaaten übermittelten biometrischen Daten vorgenommen.
Die Ergebnisse des Abgleichs werden an die Mitgliedstaaten übermittelt.
Die Datenbank wird zur Harmonisierung mit anderen EU-Datenbanken in den Interoperabilitätsrahmen integriert.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Die Verordnung tritt am in Kraft. Die Artikel zur Erhebung und Übermittlung biometrischer Daten zu Personen, denen vorübergehender Schutz gewährt wurde, gelten ab dem .
Irland nimmt an der Verordnung teil (siehe Beschluss der Kommission). Dänemark hat den Wunsch geäußert, durch die Verpflichtung gebunden zu sein.
Sekundärbewegung. Die unbefugte Bewegung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, aus dem Mitgliedstaat, indem sie angekommen sind, in einen anderen Mitgliedstaat.
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) 2024/1358 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2024/1358, ).
VERBUNDENE DOKUMENTE
Richtlinie (EU) 2024/1346 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (ABl. L, 2024/1346, ).
Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2024/1347, ).
Verordnung (EU) 2024/1348 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU (ABl. L, 2024/1348, ).
Verordnung (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147 (ABl. L, 2024/1350, ).
Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (ABl. L, 2024/1351, ).
Beschluss (EU) 2024/2100 der Kommission vom zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2024/1358 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten (ABl. L, 2024/2100, ).
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes (ABl. L 71 vom , S. 1-6).
Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 439/2010 (ABl. L 468 vom , S. 1-54).
Verordnung (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816 (ABl. L 135 vom , S. 85-135).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2019/818 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (ABl. L 295 vom , S. 1-131).
Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1077/2011, (EU) Nr. 515/2014, (EU) 2016/399, (EU) 2016/1624 und (EU) 2017/2226 (ABl. L 236 vom , S. 1-71).
Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom , S. 39-98).
Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 (ABl. L 295 vom , S. 99-137).
Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission (ABl. L 312 vom , S. 56-106).
Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates (ABl. L 88 vom , S. 6-21).
Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011 (ABl. L 327 vom , S. 20-82).
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom , S. 1-88).
Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119 vom , S. 89-131).
Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates (Abl. L 135 vom , S. 53-114).
Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Neufassung) (ABl. L 180 vom , S. 1-30).
Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung) (Abl. L 218 vom , S. 60-81).
Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom , S. 98-107).
Beschluss 2008/615/JI des Rates vom zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (ABl. L 210 vom , S. 1-11).
Beschluss 2008/633/JI des Rates vom über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten (ABl. L 218 vom , S. 129-136).
Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. L 158 vom , S. 77-123).
Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190 vom , S. 1-20).
Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten (ABl. L 212 vom , S. 12-23).