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Document 32018D0833
Council Decision (CFSP) 2018/833 of 4 June 2018 amending Decision 2010/413/CFSP concerning restrictive measures against Iran
Beschluss (GASP) 2018/833 des Rates vom 4. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Beschluss (GASP) 2018/833 des Rates vom 4. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
ST/7619/2018/INIT
ABl. L 140 vom 6.6.2018, p. 87–88
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
6.6.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 140/87 |
BESCHLUSS (GASP) 2018/833 DES RATES
vom 4. Juni 2018
zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
gestützt auf den Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP (1), insbesondere auf Artikel 23 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/413/GASP angenommen. |
(2) |
Gemäß Artikel 26 Absatz 3 des Beschlusses 2010/413/GASP hat der Rat die in Anhang II des Beschlusses enthaltene Liste der benannten Personen und Einrichtungen überprüft. |
(3) |
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu bestimmten im Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP aufgeführten Personen und Einrichtungen geändert werden sollten. |
(4) |
Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 4. Juni 2018.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
T. TSACHEVA
(1) ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39.
ANHANG
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird wie folgt geändert:
1. |
Unter der Überschrift „I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen“ ersetzen die folgenden Einträge die entsprechenden Einträge unter der Unterüberschrift „B. Einrichtungen“:
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2. |
Unter der Überschrift „II. Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC)“ ersetzen die folgenden Einträge die entsprechenden Einträge unter der Unterüberschrift „A. Personen“:
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