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Document 52012AP0361

Bereitstellung von Eigenmitteln auf der Grundlage der Mehrwertsteuer * Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2012 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der Eigenmittel auf der Grundlage der Mehrwertsteuer (COM(2011)0737 – C7-0504/2011 – 2011/0333(CNS))

ABl. C 68E vom 7.3.2014, p. 78–80 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 68/78


Dienstag, 23. Oktober 2012
Bereitstellung von Eigenmitteln auf der Grundlage der Mehrwertsteuer *

P7_TA(2012)0361

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2012 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der Eigenmittel auf der Grundlage der Mehrwertsteuer (COM(2011)0737 – C7-0504/2011 – 2011/0333(CNS))

2014/C 68 E/11

(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (COM(2011)0737),

gestützt auf Artikel 322 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C7-0504/2011),

gestützt auf Artikel 311 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

nach Stellungnahme des Rechnungshofs (Stellungnahme Nr. 2/2012) (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2007 zur Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zu dem Thema „Investition in die Zukunft: Ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa“ (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2012 zum Thema „Mehrjähriger Finanzrahmen und Eigenmittel“ (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2012 zum Interesse eines positiven Ergebnisses des Genehmigungsverfahrens für den mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014–2020 (5),

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0316/2012),

A.

in der Erwägung, dass im Vertrag eindeutig festgelegt ist, dass der Unionshaushalt vollständig aus Eigenmitteln zu finanzieren ist;

B.

in der Erwägung, dass das Parlament in seiner genannten Entschließung vom 13. Juni 2012, die mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde, die Legislativvorschläge der Kommission vom 29. Juni 2011 zur Reform des Systems der Eigenmittel begrüßt, und zwar einschließlich der Vorschläge für eine Finanztransaktionssteuer (FTS) und eine neue MwSt. der EU als Eigenmittel, die darauf abzielen, den Anteil der nach dem BNE berechneten Beiträge der Mitgliedstaaten zum Haushalt der Union bis 2020 auf 40 % zu senken und damit die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung zu unterstützen;

C.

in der Erwägung, dass das Parlament in seiner genannten Entschließung vom 23. Oktober 2012 seine feste Überzeugung zum Ausdruck gebracht hat, dass die Mehrwertsteuer eine der Bedingungen für die notwendige politische Einigung über die Eigenmittel darstellt und dass eine Einigung über die Reform der MwSt.-Eigenmittel und deren Durchführungsbestimmungen gleichzeitig mit der Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen erzielt werden muss;

D.

in der Erwägung, dass der Vertrag zum ersten Mal die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu Durchführungsmaßnahmen zu dem System der Eigenmittel der Union vorschreibt und dass das Parlament eindeutig seinen Willen bekundet hat, sein diesbezügliches Recht in den Verhandlungen über die Reform des Systems der Eigenmittel auszuüben;

E.

in der Erwägung, dass der Ausschuss der Regionen und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss in ihren Stellungnahmen zu den Vorschlägen der Kommission für eine Reform der Eigenmittel den Vorschlag für neue MwSt.-Eigenmittel begrüßen (6);

F.

in der Erwägung, dass das Parlament mehrfach seinen Standpunkt bekräftigt hat, dass eine Reform des Systems der Eigenmittel der Union benötigt wird, insbesondere im Hinblick auf die bestehenden MwSt.-Eigenmittel, um wieder zu dem ursprünglichen Gedanken zurückzukehren, dass diese Mittel echte Eigenmittel und kein bloßes statistisches Instrument sind (7);

G.

in der Erwägung, dass das Parlament den Versuch der Vereinfachung der MwSt.-Berechnungsmethode und die Tatsache, dass mit dem Vorschlag der Kommission die Transparenz der MwSt.-Eigenmittel verbessert wird, begrüßt;

H.

in der Erwägung, dass das Parlament die größten Vorzüge des neuen MwSt.-Vorschlags in dessen Transparenz, in der Gerechtigkeit gegenüber den Steuerzahlern in allen Mitgliedstaaten, in mehr Einfachheit und in dem Potenzial sieht, zu echten Eigenmitteln zu werden, die künftig direkt in den Haushalt der Union fließen;

I.

in der Erwägung, dass nach Auffassung des Parlaments alle echten Eigenmittel direkt in den Haushalt der Union fließen sollten;

1.

billigt den Vorschlag der Kommission;

2.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.

fordert den Rat auf, es erneut zu anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.

fordert die Kommission auf, einen konkreten Vorschlag darüber vorzulegen, wie die MwSt.-Eigenmittel weiter reformiert werden sollen, so dass sie so schon im Programmplanungszeitraum 2014–2020 oder bei einer künftigen Überprüfung des Systems der Eigenmittel direkt in den Haushalt der Union fließen;

5.

fordert konkrete Folgemaßnahmen zum Grünbuch der Kommission über die Zukunft der Mehrwertsteuer und konkrete Maßnahmen, die ein höheres Maß an Harmonisierung der MwSt.-Systeme in den Mitgliedstaaten gewährleisten, da nur eine solche Harmonisierung die Grundlage dafür bilden kann, dass die MwSt. zu einer echten Quelle von Eigenmitteln wird, die künftig direkt in den Haushalt der Union fließen;

6.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 112 vom 18.4.2012, S. 1.

(2)  ABl. C 27 E vom 31.1.2008, S. 214.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0266.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0245.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0360.

(6)  Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020, angenommen auf der 93. Plenartagung vom 14./15. Dezember 2011.

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem System der Eigenmittel, angenommen auf der Plenartagung vom 29. März 2012.

(7)  Siehe Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. März 2007 zur Zukunft der Eigenmittel der Europäischen Union.


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