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Document C2012/048/09

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6468 — Forfarmers/Hendrix) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 48 vom 18.2.2012, p. 22–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.2.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 48/22


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.6468 — Forfarmers/Hendrix)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2012/C 48/09

    1.

    Am 10. Februar 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Forfarmers Group B.V („Forfarmers“, Niederlande) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten die Kontrolle über die sich derzeit im Besitz von Nutreco Nederland B.V. befindende Geschäftssparte Hendrix („Hendrix“). Die Sparte umfasst i) das gezeichnete Stammkapital an Hendrix UTD B.V (Niederlande), Hedimix B.V (Niederlande), Hendrix UTD GmbH (Deutschland) und Hendrix Illesch GmbH (Deutschland) sowie ihre entsprechenden Tochtergesellschaften, ii) alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von Nutreco Feed Belgium N.V (Belgien) und Hendrix N.V (Belgien) und iii) bestimmte Rechte am geistigen Eigentum.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Forfarmers: Herstellung und Lieferung von Mischfutter, Mastelterntieren und anderen Agrarerzeugnissen. Ferner ist es in der Lieferung von Rohstoffen und der Erbringung verschiedener Agrardienstleistungen tätig,

    Hendrix: Herstellung und Vertrieb von Mischfutter und Mastelterntieren sowie Erbringung verschiedener Agrardienstleistungen.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6468 — Forfarmers/Hendrix per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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