Dokument je izvleček s spletišča EUR-Lex.
Dokument 62021TN0088
Case T-88/21: Action brought on 12 February 2021 –Paesen v EEAS
Rechtssache T-88/21: Klage, eingereicht am 12. Februar 2021– Paesen/EAD
Rechtssache T-88/21: Klage, eingereicht am 12. Februar 2021– Paesen/EAD
ABl. C 138 vom 19.4.2021, str. 45–46
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
19.4.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 138/45 |
Klage, eingereicht am 12. Februar 2021– Paesen/EAD
(Rechtssache T-88/21)
(2021/C 138/61)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Sandra Paesen (Beersel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)
Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
die Entscheidung vom 10. April 2020 über die Umsetzung auf eine Stelle ohne Führungsaufgaben und, hilfsweise, den durch diese Entscheidung bestätigten Probezeitbericht aufzuheben; |
— |
die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 12. Mai 2020, mit der der am 17. Januar 2020 gemäß Art. 24 des Statuts eingereichte Antrag der Klägerin auf Beistand zurückgewiesen wurde, aufzuheben; |
— |
soweit erforderlich, die Entscheidung vom 4. November 2020 über die Zurückweisung der von der Klägerin erhobene Beschwerde gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts aufzuheben; |
— |
der Klägerin die finanziellen oder immateriellen Schäden zu ersetzen, die sie aufgrund von Mobbing und rechtswidrigen Handlungen der Verwaltung erlitten zu haben meint; |
— |
dem Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird, was den Teilaspekt der Aufhebung anbelangt, auf vier Gründe gestützt:
1. |
Erster Klagegrund: Verletzung der Grundrechte auf eine gute Verwaltung, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, offensichtlicher Beurteilungsfehler und Ermessensmissbrauch. |
2. |
Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen Art. 11 des Beschlusses der Kommission K (2008) 5028/2 betreffend die mittlere Führungsebene und gegen die Entscheidung des Generalsekretärs des EAD vom 15. November 2019 über die Ausübung der Befugnisse der Anstellungsbehörde und der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde sowie die Weiterübertragung dieser Befugnisse ADMIN (2019) 31, und offensichtlicher Beurteilungsfehler. |
3. |
Dritter Klagegrund, der sich in zwei Teile gliedert:
|
4. |
Vierter Klagegrund: Verletzung der Würde und Verstoß gegen menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Verletzung der Fürsorgepflicht und des Verbots jeder Art von Mobbing. |