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Document 62018TN0352
Case T-352/18: Action brought on 5 June 2018 — Germann Avocats and XJ (*) v Commission
Rechtssache T-352/18: Klage, eingereicht am 5. Juni 2018 — Germann Avocats und XJ (*)/Kommission
Rechtssache T-352/18: Klage, eingereicht am 5. Juni 2018 — Germann Avocats und XJ (*)/Kommission
ABl. C 301 vom 27.8.2018, p. 39–40
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
27.8.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 301/39 |
Klage, eingereicht am 5. Juni 2018 — Germann Avocats und XJ (*1)/Kommission
(Rechtssache T-352/18)
(2018/C 301/53)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Germann Avocats LLC (Genf, Schweiz), XJ (*1) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Skandamis)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Kläger beantragen,
— |
die in einem am 2. April 2018 bei den Klägern eingegangenen Schreiben enthaltene Entscheidung der Beklagten, das von den Klägern gemeinsam eingereichte Angebot für eine Folgestudie über Verfahren der Gewerkschaften zu den Themen Nichtdiskriminierung und Vielfalt am Arbeitsplatz (Ausschreibung JUST/2017/RDIS/FW/EQUA/0042) abzulehnen, für nichtig zu erklären; |
— |
der Beklagten aufzugeben, im Wege einschlägiger Informationen und quantitativer und qualitativer Analysen über die Wettbewerbssituation, insbesondere in Bezug auf den erfolgreichen Bieter und im Zusammenhang mit Fragen der Vielfalt auf den für die Ausschreibung maßgeblichen Märkten, rechtlich hinreichende Transparenz zu gewährleisten; |
— |
die Beklagte zu verurteilen, den Klägern für den von ihnen durch die Verletzung ihrer berechtigten Erwartungen, den Verlust der Möglichkeit zur Ausführung des fraglichen Auftrags und die Verletzung weiterer Rechte und Grundsätze erlittenen Schaden Schadensersatz in Höhe von 35 000 Euro zuzüglich Zinsen zu zahlen; |
— |
der Beklagten die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Kläger stützen sich auf drei Klagegründe.
1. |
Die Beklagte habe bei der Beurteilung des von den Klägern im Rahmen der Ausschreibung JUST/2017/RDIS/FW/EQUA/0042 eingereichten Angebots gegen die Begründungspflicht verstoßen. |
2. |
Die Beklagte habe bei der Beurteilung des von den Klägern im Rahmen der genannten Ausschreibung eingereichten Angebots verschiedene offensichtliche Beurteilungsfehler begangen. |
3. |
Die Beklagte sei ihrer Pflicht, die berechtigten Erwartungen der Kläger im Hinblick auf eine Wettbewerbssituation mit gleichen Wettbewerbsbedingungen für die Wettbewerber zu schützen, nicht nachgekommen, weil sie unter anderem einen tatsächlichen oder möglichen Missbrauch marktbeherrschender Stellungen geduldet und/oder begünstigt habe. Ferner habe die Beklagte in dem Verfahren, das zur Annahme der streitigen Entscheidung geführt habe, gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der guten Verwaltung, der Transparenz und des guten Glaubens verstoßen. |
(*1) Information im Rahmen des Schutzes personenbezogener bzw. vertraulicher Daten entfernt oder ersetzt.