Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62018TN0352

    Rechtssache T-352/18: Klage, eingereicht am 5. Juni 2018 — Germann Avocats und XJ (*)/Kommission

    ABl. C 301 vom 27.8.2018, p. 39–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.8.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 301/39


    Klage, eingereicht am 5. Juni 2018 — Germann Avocats und  XJ (*1)/Kommission

    (Rechtssache T-352/18)

    (2018/C 301/53)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Kläger: Germann Avocats LLC (Genf, Schweiz),  XJ (*1) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Skandamis)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Anträge

    Die Kläger beantragen,

    die in einem am 2. April 2018 bei den Klägern eingegangenen Schreiben enthaltene Entscheidung der Beklagten, das von den Klägern gemeinsam eingereichte Angebot für eine Folgestudie über Verfahren der Gewerkschaften zu den Themen Nichtdiskriminierung und Vielfalt am Arbeitsplatz (Ausschreibung JUST/2017/RDIS/FW/EQUA/0042) abzulehnen, für nichtig zu erklären;

    der Beklagten aufzugeben, im Wege einschlägiger Informationen und quantitativer und qualitativer Analysen über die Wettbewerbssituation, insbesondere in Bezug auf den erfolgreichen Bieter und im Zusammenhang mit Fragen der Vielfalt auf den für die Ausschreibung maßgeblichen Märkten, rechtlich hinreichende Transparenz zu gewährleisten;

    die Beklagte zu verurteilen, den Klägern für den von ihnen durch die Verletzung ihrer berechtigten Erwartungen, den Verlust der Möglichkeit zur Ausführung des fraglichen Auftrags und die Verletzung weiterer Rechte und Grundsätze erlittenen Schaden Schadensersatz in Höhe von 35 000 Euro zuzüglich Zinsen zu zahlen;

    der Beklagten die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Kläger stützen sich auf drei Klagegründe.

    1.

    Die Beklagte habe bei der Beurteilung des von den Klägern im Rahmen der Ausschreibung JUST/2017/RDIS/FW/EQUA/0042 eingereichten Angebots gegen die Begründungspflicht verstoßen.

    2.

    Die Beklagte habe bei der Beurteilung des von den Klägern im Rahmen der genannten Ausschreibung eingereichten Angebots verschiedene offensichtliche Beurteilungsfehler begangen.

    3.

    Die Beklagte sei ihrer Pflicht, die berechtigten Erwartungen der Kläger im Hinblick auf eine Wettbewerbssituation mit gleichen Wettbewerbsbedingungen für die Wettbewerber zu schützen, nicht nachgekommen, weil sie unter anderem einen tatsächlichen oder möglichen Missbrauch marktbeherrschender Stellungen geduldet und/oder begünstigt habe. Ferner habe die Beklagte in dem Verfahren, das zur Annahme der streitigen Entscheidung geführt habe, gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der guten Verwaltung, der Transparenz und des guten Glaubens verstoßen.


    (*1)  Information im Rahmen des Schutzes personenbezogener bzw. vertraulicher Daten entfernt oder ersetzt.


    Top