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Document 62017CN0001

    Rechtssache C-1/17: Vorabentscheidungsersuchen der Corte di Appello di Torino (Italien), eingereicht am 2. Januar 2017 — Petronas Lubricants Italy SpA/Livio Guida

    ABl. C 112 vom 10.4.2017, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.4.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 112/15


    Vorabentscheidungsersuchen der Corte di Appello di Torino (Italien), eingereicht am 2. Januar 2017 — Petronas Lubricants Italy SpA/Livio Guida

    (Rechtssache C-1/17)

    (2017/C 112/24)

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Vorlegendes Gericht

    Corte di Appello di Torino

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Klägerin: Petronas Lubricants Italy SpA

    Beklagter: Livio Guida

    Vorlagefragen

    1.

    Kann nach Art. 20 Abs. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 ein Arbeitgeber mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, der von einem ehemaligen Arbeitnehmer vor den Gerichten des Mitgliedstaats, in dem er seinen Wohnsitz hat (Art. 19 der Verordnung), verklagt wird, eine Widerklage gegen den Arbeitnehmer vor demselben Gericht erheben, bei dem die Klage selbst anhängig ist?

    2.

    Ist im Fall der Bejahung der ersten Frage das Gericht, bei dem die Klage selbst anhängig ist, nach Art. 20 Abs. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 auch dann zuständig, wenn die Widerklage des Arbeitgebers nicht eine ursprünglich eigene Forderung des Arbeitgebers zum Gegenstand hat, sondern eine Forderung, die ursprünglich einer anderen Person zustand (die gleichzeitig Arbeitgeber desselben Arbeitnehmers kraft eines parallelen Arbeitsvertrags ist), und Grundlage für die Widerklage ein Forderungsabtretungsvertrag ist, der zwischen dem Arbeitgeber und dem ursprünglichen Forderungsinhaber nach Erhebung der Klage selbst durch den Arbeitnehmer geschlossen wurde?


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