Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62017CA0043

    Rechtssache C-43/17 P: Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 5. Juli 2018 — Liam Jenkinson/Europäischer Auswärtiger Dienst, Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, Eulex Kosovo (Rechtsmittel — Schiedsklausel — Bedienstete internationaler Missionen der Europäischen Union — Zuständigkeit für Streitigkeiten über Arbeitsverträge — Aufeinanderfolgende befristete Dienstverträge — Schiedsklauseln, nach denen im letzten Vertrag die Unionsgerichte und in den früheren Verträgen die Gerichte in Brüssel [Belgien] für zuständig erklärt werden — Entscheidung, den letzten Vertrag nicht zu verlängern — Antrag auf Umqualifizierung sämtlicher Vertragsverhältnisse in einen „unbefristeten Vertrag“ — Schadensersatzansprüche wegen missbräuchlicher Kündigung — Berücksichtigung der dem letzten Vertrag vorangegangenen Vertragsverhältnisse — Zuständigkeit des Gerichts der Europäischen Union)

    ABl. C 301 vom 27.8.2018, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.8.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 301/6


    Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 5. Juli 2018 — Liam Jenkinson/Europäischer Auswärtiger Dienst, Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, Eulex Kosovo

    (Rechtssache C-43/17 P) (1)

    ((Rechtsmittel - Schiedsklausel - Bedienstete internationaler Missionen der Europäischen Union - Zuständigkeit für Streitigkeiten über Arbeitsverträge - Aufeinanderfolgende befristete Dienstverträge - Schiedsklauseln, nach denen im letzten Vertrag die Unionsgerichte und in den früheren Verträgen die Gerichte in Brüssel [Belgien] für zuständig erklärt werden - Entscheidung, den letzten Vertrag nicht zu verlängern - Antrag auf Umqualifizierung sämtlicher Vertragsverhältnisse in einen „unbefristeten Vertrag“ - Schadensersatzansprüche wegen missbräuchlicher Kündigung - Berücksichtigung der dem letzten Vertrag vorangegangenen Vertragsverhältnisse - Zuständigkeit des Gerichts der Europäischen Union))

    (2018/C 301/07)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Rechtsmittelführer: Liam Jenkinson (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. de Montigny und J.-N. Louis)

    Andere Parteien des Verfahrens: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. Vitro und M. Bishop), Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst G. Gattinara L. Radu Bouyon und S. Bartelt, dann G. Gattinara, A. Aresu und L. Radu Bouyon), Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) (Prozessbevollmächtigte: S. Marquardt, R. Spac und E. Orgován), Eulex Kosovo (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwältin M. Vicente Hernandez, dann Rechtsanwältin E. Raoult)

    Tenor

    1.

    Der Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 9. November 2016, Jenkinson/Rat u. a. (T-602/15, EU:T:2016:660), wird aufgehoben.

    2.

    Die Rechtssache wird an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen.

    3.

    Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


    (1)  ABl. C 104 vom 3.4.2017.


    Top