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Document 62016TA0468
Case T-468/16: Judgment of the General Court of 23 April 2018 — Verein Deutsche Sprache v Commission (Access to documents — Regulation (EC) No 1049/2001 — Documents relating to a Commission decision concerning the alteration of the appearance of the press room in the Berlaymont Building to display only the French and English languages — Partial refusal of access — Declaration by the Commission that the documents do not exist — Presumption of lawfulness — Error of law — Obligation to state reasons)
Rechtssache T-468/16: Urteil des Gerichts vom 23. April 2018 — Verein Deutsche Sprache/Kommission (Zugang zu Dokumenten — Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 — Dokumente betreffend eine Entscheidung der Kommission zur Änderung der visuellen Gestaltung des Pressesaals im Gebäude Berlaymont verbunden mit der Beschränkung der Beschriftung allein auf die französische und die englische Sprache — Teilweise Verweigerung des Zugangs — Erklärung der Kommission über das Nichtexistieren von Dokumenten — Vermutung der Rechtmäßigkeit — Rechtsfehler — Begründungspflicht)
Rechtssache T-468/16: Urteil des Gerichts vom 23. April 2018 — Verein Deutsche Sprache/Kommission (Zugang zu Dokumenten — Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 — Dokumente betreffend eine Entscheidung der Kommission zur Änderung der visuellen Gestaltung des Pressesaals im Gebäude Berlaymont verbunden mit der Beschränkung der Beschriftung allein auf die französische und die englische Sprache — Teilweise Verweigerung des Zugangs — Erklärung der Kommission über das Nichtexistieren von Dokumenten — Vermutung der Rechtmäßigkeit — Rechtsfehler — Begründungspflicht)
ABl. C 200 vom 11.6.2018, p. 34–35
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Rechtssache T-468/16: Urteil des Gerichts vom 23. April 2018 — Verein Deutsche Sprache/Kommission (Zugang zu Dokumenten — Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 — Dokumente betreffend eine Entscheidung der Kommission zur Änderung der visuellen Gestaltung des Pressesaals im Gebäude Berlaymont verbunden mit der Beschränkung der Beschriftung allein auf die französische und die englische Sprache — Teilweise Verweigerung des Zugangs — Erklärung der Kommission über das Nichtexistieren von Dokumenten — Vermutung der Rechtmäßigkeit — Rechtsfehler — Begründungspflicht)
Urteil des Gerichts vom 23. April 2018 — Verein Deutsche Sprache/Kommission
(Rechtssache T-468/16) ( 1 )
„(Zugang zu Dokumenten — Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 — Dokumente betreffend eine Entscheidung der Kommission zur Änderung der visuellen Gestaltung des Pressesaals im Gebäude Berlaymont verbunden mit der Beschränkung der Beschriftung allein auf die französische und die englische Sprache — Teilweise Verweigerung des Zugangs — Erklärung der Kommission über das Nichtexistieren von Dokumenten — Vermutung der Rechtmäßigkeit — Rechtsfehler — Begründungspflicht)“
2018/C 200/43Verfahrenssprache: DeutschParteien
Kläger: Verein Deutsche Sprache e. V. (Dortmund, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Ehrhardt)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Erlbacher und F. Clotuche-Duvieusart)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2016) 3714 final der Kommission vom 10. Juni 2016 über einen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001, L 145, S. 43) vom Kläger gestellten Antrag auf Zugang zu bestimmten Dokumenten im Zusammenhang mit einer Entscheidung der Kommission zur Änderung der visuellen Gestaltung des Pressesaals im Gebäude Berlaymont in Brüssel verbunden mit der Beschränkung der Beschriftung allein auf die englische und die französische Sprache
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Der Verein Deutsche Sprache e. V. trägt die Kosten. |