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Document 62015CN0192

Rechtssache C-192/15: Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande), eingereicht am 24. April 2015 – T. D. Rease, P. Wullems/College bescherming persoonsgegevens

ABl. C 236 vom 20.7.2015, p. 26–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 236/26


Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande), eingereicht am 24. April 2015 – T. D. Rease, P. Wullems/College bescherming persoonsgegevens

(Rechtssache C-192/15)

(2015/C 236/35)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Raad van State

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: T. D. Rease, P. Wullems

Rechtsmittelgegner: College bescherming persoonsgegevens

Vorlagefragen

1.

Fällt die Beauftragung einer innerhalb der EU niedergelassenen Detektei mit dem Einsatz von Mitteln zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats durch einen für die Verarbeitung Verantwortlichen im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281, S. 31) unter den Begriff „Zurückgreifen auf Mittel“ im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie, wenn die Beauftragung außerhalb der EU erfolgt?

2.

Lässt die Richtlinie 95/46, insbesondere ihr Art. 28 Abs. 3 und 4, den nationalen Behörden in Anbetracht ihres Ziels Raum, bei der Durchsetzung des in dieser Richtlinie gebotenen Schutzes einer einzelnen Person durch die Kontrollstelle Prioritäten zu setzen, die dazu führen, dass die Durchsetzung für den Fall unterbleibt, dass lediglich eine Einzelperson oder eine kleine Gruppe von Personen einen Verstoß gegen die genannte Richtlinie rügt?


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