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Document 62014TB0410

Rechtssache T-410/14 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. Juni 2014 — Wilders/Parlament und Rat (Vorläufiger Rechtsschutz — Europäisches Parlament — Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments — Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament mit der Mitgliedschaft in einem nationalen Parlament [Verbot des Doppelmandats] — Antrag auf einstweilige Anordnungen — Verstoß gegen Formerfordernisse — Offensichtliche Unzulässigkeit der Klage — Unzulässigkeit)

ABl. C 315 vom 15.9.2014, p. 64–64 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 315/64


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. Juni 2014 — Wilders/Parlament und Rat

(Rechtssache T-410/14 R)

((Vorläufiger Rechtsschutz - Europäisches Parlament - Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments - Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament mit der Mitgliedschaft in einem nationalen Parlament [Verbot des Doppelmandats] - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Verstoß gegen Formerfordernisse - Offensichtliche Unzulässigkeit der Klage - Unzulässigkeit))

2014/C 315/107

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Antragsteller: Geert Wilders (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Knoops und C. Hamburger)

Antragsgegner: Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union

Gegenstand

Antrag auf einstweilige Anordnungen, der im Wesentlichen darauf abzielt, dem Kläger zu erlauben, sich unter Beibehaltung seines Mandats als Mitglied des niederländischen Parlaments als Mitglied des Europäischen Parlaments vereidigen zu lassen

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


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