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Document 62014FN0106

Rechtssache F-106/14: Klage, eingereicht am 9. Oktober 2014 — ZZ/Kommission

ABl. C 26 vom 26.1.2015, p. 45–46 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.1.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 26/45


Klage, eingereicht am 9. Oktober 2014 — ZZ/Kommission

(Rechtssache F-106/14)

(2015/C 026/59)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, dem Kläger ab dem 1. Januar 2014 nur 2,5 zusätzliche Urlaubstage als „Heimaturlaub“ anstelle von 5 Tagen als „Reisetage“ zu gewähren, die ihm auf der Grundlage von Art. 7 des Anhangs V des Beamtenstatuts in der durch die Verordnung Nr. 1023/2013 des Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Beamtenstatuts geänderten Fassung zustanden

Anträge

Der Kläger beantragt,

die aus der Seite „Rechte“ der Site SYSPER hervorgehende und durch die Entscheidung Nr. R/396/14 der Kommission vom 2. Juli 2014 über die Ablehnung einer Beschwerde bestätigte Entscheidung der Kommission aufzuheben, dem Kläger ab dem 1. Januar 20142,5 zusätzliche Urlaubstage als „Heimaturlaub“ anstelle von 5 Tagen als „Reisetage“ zu gewähren, die ihm zuvor auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 1 des Anhangs V des Statuts der Beamten der Europäischen Union in der durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union geänderten Fassung zustanden;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.


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