Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62013FA0107

Rechtssache F-107/13: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 15. Oktober 2014 — de Brito Sequeira Carvalho/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Ruhestandsbeamter — Disziplinarverfahren — Disziplinarmaßnahme — Einbehalt vom Ruhegehalt — Anhörung des Hauptbelastungszeugen durch den Disziplinarrat — Keine Anhörung des betroffenen Beamten — Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör)

ABl. C 421 vom 24.11.2014, p. 52–53 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.11.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 421/52


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 15. Oktober 2014 — de Brito Sequeira Carvalho/Kommission

(Rechtssache F-107/13) (1)

((Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhestandsbeamter - Disziplinarverfahren - Disziplinarmaßnahme - Einbehalt vom Ruhegehalt - Anhörung des Hauptbelastungszeugen durch den Disziplinarrat - Keine Anhörung des betroffenen Beamten - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör))

2014/C 421/73

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: José Antonio de Brito Sequeira Carvalho (Lissabon, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt É. Boigelot und Rechtsanwältin R. Murru)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Ehrbar)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, gegen den Kläger gemäß Art. 9 Abs. 2 des Anhangs IX des Statuts eine Disziplinarstrafe zu verhängen, auf Ersatz des immateriellen Schadens, der ihm entstanden sein soll, und auf Erstattung der bereits einbehaltenen Beträge

Tenor des Urteils

1.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 14. März 2013, mit der gegen Herrn de Brito Sequeira Carvalho eine Disziplinarmaßnahme in Form der Kürzung seines monatlichen Nettoruhegehalts um ein Drittel für die Dauer von zwei Jahren verhängt wurde, wird aufgehoben.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Herrn de Brito Sequeira Carvalho entstandenen Kosten zu tragen.


(1)  ABl. C 24 vom 25.1.2014, S. 41.


Top