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Document 62012FB0145

Rechtssache F-145/12: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 17. Oktober 2013 — Marcuccio/Kommission (Öffentlicher Dienst — Art. 34 Abs. 1 und 6 der Verfahrensordnung — Klageschrift, die mittels Fernkopie innerhalb der um die Entfernungsfrist von zehn Tagen verlängerten Klagefrist eingereicht worden ist — Klageschrift, die innerhalb der zehn darauffolgenden Tage per Post eingegangen ist — Fehlende Identität der beiden Fassungen — Verspätete Klage)

ABl. C 71 vom 8.3.2014, p. 36–36 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 71/36


Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 17. Oktober 2013 — Marcuccio/Kommission

(Rechtssache F-145/12)

(Öffentlicher Dienst - Art. 34 Abs. 1 und 6 der Verfahrensordnung - Klageschrift, die mittels Fernkopie innerhalb der um die Entfernungsfrist von zehn Tagen verlängerten Klagefrist eingereicht worden ist - Klageschrift, die innerhalb der zehn darauffolgenden Tage per Post eingegangen ist - Fehlende Identität der beiden Fassungen - Verspätete Klage)

(2014/C 71/71)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Antrag des Klägers auf Anpassung seines Invalidengeldes abzulehnen

Tenor des Beschlusses

1.

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.

Herr Marcuccio trägt seine eigenen Kosten.


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