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Document 62007FB0085

Rechtssache F-85/07: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 25. Februar 2008 — Anselmo/Rat (Öffentlicher Dienst — Beamte — Einstellung — Ernennung — Einstufung in die Besoldungsgruppe — Erfolgreiche Teilnehmer an einem internen Auswahlverfahren — Keine neue Tatsache — Offensichtliche Unzulässigkeit)

ABl. C 92 vom 12.4.2008, p. 48–48 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.4.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 92/48


Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 25. Februar 2008 — Anselmo/Rat

(Rechtssache F-85/07) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Erfolgreiche Teilnehmer an einem internen Auswahlverfahren - Keine neue Tatsache - Offensichtliche Unzulässigkeit)

(2008/C 92/96)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Anselmo (Brüssel, Belgien) u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. A. Pappas)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidungen der Anstellungsbehörde, mit denen die Beschwerden der Kläger, erfolgreiche Teilnehmer am internen Auswahlverfahren B/277 zurückgewiesen wurden, mit denen sie gerügt hatten, dass sie im Vergleich zu den Beamten, die das Bescheinigungsverfahren durchlaufen hätten, diskriminiert worden seien

Tenor des Beschlusses

1.

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 269 vom 10.11.2007, S. 71.


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