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Document 62007FB0085
Case F-85/07: Order of the Civil Service Tribunal (First Chamber) of 25 February 2008 — Anselmo v Council (Staff case — Officials — Recruitment — Appointment — Grading — Successful candidates in an internal competition — New evidence — Lack — Manifestly inadmissible)
Rechtssache F-85/07: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 25. Februar 2008 — Anselmo/Rat (Öffentlicher Dienst — Beamte — Einstellung — Ernennung — Einstufung in die Besoldungsgruppe — Erfolgreiche Teilnehmer an einem internen Auswahlverfahren — Keine neue Tatsache — Offensichtliche Unzulässigkeit)
Rechtssache F-85/07: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 25. Februar 2008 — Anselmo/Rat (Öffentlicher Dienst — Beamte — Einstellung — Ernennung — Einstufung in die Besoldungsgruppe — Erfolgreiche Teilnehmer an einem internen Auswahlverfahren — Keine neue Tatsache — Offensichtliche Unzulässigkeit)
ABl. C 92 vom 12.4.2008, p. 48–48
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
12.4.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 92/48 |
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 25. Februar 2008 — Anselmo/Rat
(Rechtssache F-85/07) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Erfolgreiche Teilnehmer an einem internen Auswahlverfahren - Keine neue Tatsache - Offensichtliche Unzulässigkeit)
(2008/C 92/96)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Anselmo (Brüssel, Belgien) u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. A. Pappas)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidungen der Anstellungsbehörde, mit denen die Beschwerden der Kläger, erfolgreiche Teilnehmer am internen Auswahlverfahren B/277 zurückgewiesen wurden, mit denen sie gerügt hatten, dass sie im Vergleich zu den Beamten, die das Bescheinigungsverfahren durchlaufen hätten, diskriminiert worden seien
Tenor des Beschlusses
1. |
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. |
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 269 vom 10.11.2007, S. 71.