This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62007FA0084
Case F-84/07: Judgment of the Civil Service Tribunal (Third Chamber) of 24 June 2008 — Agim Islamaj v Commission (Staff case — Officials — Former members of the temporary staff paid from research appropriations — Promotion — Cancellation of points from the rucksack — Transfer of an official from the research part to the administration part of the general budget)
Rechtssache F-84/07: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 24. Juni 2008 — Islamaj/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Ehemalige Bedienstete auf Zeit, die aus Forschungsmitteln vergütet wurden — Beförderung — Streichung der angesammelten Punkte — Wechsel eines Beamten von dem die Forschung betreffenden Teil zu dem die Verwaltung betreffenden Teil des Gesamthaushaltsplans)
Rechtssache F-84/07: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 24. Juni 2008 — Islamaj/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Ehemalige Bedienstete auf Zeit, die aus Forschungsmitteln vergütet wurden — Beförderung — Streichung der angesammelten Punkte — Wechsel eines Beamten von dem die Forschung betreffenden Teil zu dem die Verwaltung betreffenden Teil des Gesamthaushaltsplans)
ABl. C 260 vom 11.10.2008, p. 20–20
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
11.10.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 260/20 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 24. Juni 2008 — Islamaj/Kommission
(Rechtssache F-84/07) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ehemalige Bedienstete auf Zeit, die aus Forschungsmitteln vergütet wurden - Beförderung - Streichung der angesammelten Punkte - Wechsel eines Beamten von dem die Forschung betreffenden Teil zu dem die Verwaltung betreffenden Teil des Gesamthaushaltsplans)
(2008/C 260/36)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Agim Islamaj (Grimbergen, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagte: Kommission der Europäichen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und L. Lozano Palacios, dann C. Berardis-Kayser und K. Herrmann)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die 38,5 Punkte zu streichen, die der Kläger als Bediensteter auf Zeit auf seinem Punktekonto angesammelt hat — Feststellung, dass Art. 2 des Beschlusses der Kommission über das Beförderungsverfahren der aus den Forschungsmitteln des Gesamthaushaltsplans besoldeten Beamten rechtswidrig ist
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Herr Islamaj trägt zwei Drittel seiner eigenen Kosten. |
3. |
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt neben ihren eigenen Kosten ein Drittel der Kosten von Herrn Islamaj. |
(1) ABl. C 235 vom 6.10.2007, S. 33.