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Document 62006TB0260

Rechtssache T-260/06: Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 30. Januar 2008 — Arktouros/Kommission (Nichtigkeitsklage — Verordnung (EG) Nr. 1655/2000 — Streichung einer für ein ökologisches Vorhaben gewährten finanziellen Beteiligung — Entscheidung, durch die das Vorhaben beendet und die Erstattung der als Vorschuss gezahlten Beträge angeordnet wird — Bestätigung des Akts — Ablauf der Klagefrist — Unzulässigkeit)

ABl. C 171 vom 5.7.2008, p. 34–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/34


Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 30. Januar 2008 — Arktouros/Kommission

(Rechtssache T-260/06) (1)

(Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1655/2000 - Streichung einer für ein ökologisches Vorhaben gewährten finanziellen Beteiligung - Entscheidung, durch die das Vorhaben beendet und die Erstattung der als Vorschuss gezahlten Beträge angeordnet wird - Bestätigung des Akts - Ablauf der Klagefrist - Unzulässigkeit)

(2008/C 171/63)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Etairia Prostasias kai Diacheirisis Fysikou Perivallontos kai Agrias Zoïs Arktouros (Saloniki, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis und N. Keramidas)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: N. Konstantinidis)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 3181 endg. der Kommission vom 7. Juli 2006 über die Einstellung des Programms „Conservation actions in the Northern Pindos National Park“ (Ellas — LIFE03 NAT/GR/000089) und über die Anordnung der Erstattung des Vorschusses, der der Klägerin im Rahmen der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft gezahlt worden ist, die dieser in Durchführung der Entscheidung K(2003) 2919 endg. der Kommission vom 4. September 2003 gewährt worden war

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.


(1)  ABl. C 281 vom 18.11.2006.


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