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Document 52019AE0255

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema: „Die Zukunft der Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2020“(Sondierungsstellungnahme)

    EESC 2019/00255

    ABl. C 228 vom 5.7.2019, p. 50–56 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    5.7.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 228/50


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema: „Die Zukunft der Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2020“

    (Sondierungsstellungnahme)

    (2019/C 228/07)

    Berichterstatter: Stefano MALLIA

    Mitberichterstatter: Ioannis VARDAKASTANIS

    Befassungen

    Rat — rumänischer Ratsvorsitz, 20.9.2018

    Schreiben von Victor NEGRESCU, beigeordneter rumänischer Minister für europäische Angelegenheiten

    Rechtsgrundlage

    Artikel 304 AEUV

    Zuständige Fachgruppe

    Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

    Annahme in der Fachgruppe

    8.3.2019

    Verabschiedung auf der Plenartagung

    20.3.2019

    Plenartagung Nr.

    542

    Ergebnis der Abstimmung

    (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

    71/0/1

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Der Europäische Wirtschaft- und Sozialausschuss (EWSA) ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik eines der grundlegenden Instrumente ist, um die EU ihren Bürgern näher zu bringen und die Unterschiede zwischen den Regionen der EU sowie die Ungleichheiten zwischen den Menschen zu verringern. Der EWSA ist der festen Überzeugung, dass der Vorschlag, die für kohäsionspolitische Maßnahmen 2021-2027 zur Verfügung stehenden Mittel zu kürzen, inakzeptabel ist.

    1.2.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass eine neue, ehrgeizige und klare europäische Strategie benötigt wird, die mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihren Zielen für nachhaltige Entwicklung im Einklang steht und einen starken Koordinierungsmechanismus vorsieht, der eine nahtlose Kontinuität zwischen den verschiedenen Politikzyklen gewährleisten kann. Die Kohäsionspolitik muss integraler Bestandteil dieser ehrgeizigen Strategie sein und daher so konzipiert werden, dass sie über die notwendigen Instrumente verfügt, um die Herausforderungen der Zukunft wie den Klimawandel zu bewältigen und dabei neue Technologien zu nutzen, sodass die Wettbewerbsfähigkeit gehoben, der Übergang zu einer nachhaltigen Entwicklung gemeistert und zugleich gute Arbeitsplätze geschaffen werden können.

    1.3.

    Es ist zwar wichtig, dass die dringend erforderlichen Anstrengungen unternommen werden, um die Kohäsionspolitik zukunftssicher zu machen, doch gleichzeitig dürfen auch die Herausforderungen von heute nicht vergessen werden, die sich nach wie vor in hohem Maße auf die Gesellschaft auswirken. Hier geht es insbesondere um soziale Herausforderungen wie die Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten und bestimmten ethnischen Gruppen oder häusliche Gewalt, um wirtschaftliche Herausforderungen wie den Zugang zu Finanzierung und beruflicher Weiterbildung, sowie um ökologische Herausforderungen wie die Verringerung der Luftverschmutzung und die Abfallbewirtschaftung.

    1.4.

    In der EU-Kohäsionspolitik muss ein starker territorialer Ansatz verfolgt werden, der darauf abzielt, den einzelnen Regionen die erforderlichen Instrumente an die Hand zu geben, um ihre Wettbewerbsfähigkeit auf nachhaltige Weise zu stärken. Der EWSA ist der Auffassung, dass alle Regionen förderfähig sein sollten. Andererseits kann der EWSA nicht umhin, seiner Enttäuschung über die Schwächung der grenzübergreifenden Dynamik im Rahmen der Kohäsionspolitik in deutlichen Worten Ausdruck zu verleihen.

    1.5.

    Wenn Europa den Übergang auf die nächste Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung vollziehen will, muss in der Kohäsionspolitik in zunehmendem Maße ein regional differenzierter Ansatz in Bezug auf Investitionen und politisches Handeln verfolgt werden. Der EWSA ist der Auffassung, dass dies zu einem Ansatz beitragen könnte, der stärker auf die einzelnen Gebiete zugeschnittenen ist und durch den sowohl die abgelegensten und dünn besiedelten Gebiete (sehr niedrige Bevölkerungsdichte, Inselgebiete, Bergregionen usw.) als auch die beliebten, mit entsprechenden Herausforderungen konfrontierten funktionalen Stadtgebiete in ihrer Entwicklung unterstützt werden.

    1.6.

    Der EWSA begrüßt die stärkere Verknüpfung mit dem Europäischen Semester und fordert eine Integration der länderspezifischen Empfehlungen als Mittel zur Förderung von Strukturreformen. Der EWSA geht auch davon aus, dass die Investitionsstrategien auf europäischer und nationaler Ebene stärker miteinander verknüpft werden. Es ist wichtig, dass die Anstrengungen der Mitgliedstaaten durch die Mittel nicht ersetzt, sondern ergänzt werden. Des Weiteren müssen die Mitgliedstaaten darauf achten, Projekte voranzutreiben, die sich als erfolgreich erweisen.

    1.7.

    Der EWSA ist der Ansicht, dass das Maßnahmenpaket viel einfacher gestaltet sein und ein Mikromanagement der Fonds vermieden werden sollte. In Bezug auf die Verwaltungsverfahren sollte für operationelle Programme, die im Vergleich zu weitaus größeren Programmen als relativ klein angesehen werden, ein differenzierter Ansatz verfolgt werden. Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten auf, für die im vorhandenen Rechtsrahmen gebotene Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens zum Zugang zu Finanzmitteln für Projekte von geringer Größe zu werben, und ersucht die Kommission, darüber hinaus weitere Möglichkeiten zu prüfen, die die Beteiligung kleinerer Akteure erleichtern könnten.

    1.8.

    Der EWSA unterstützt den Einsatz von Finanzinstrumenten, fordert die Kommission indes auf, bei der Konzipierung derartiger Instrumente eine gründliche Eignungsprüfung durchzuführen und damit zu gewährleisten, dass sie für alle Mitgliedstaaten geeignet sind und auch von KMU und NRO genutzt werden können.

    1.9.

    Eines der Hauptprobleme im Bereich der Kohäsionspolitik ist der Mangel an einer wirksamen Kommunikation. Der EWSA fordert die Kommission auf, die Überarbeitung der derzeitigen Bekanntmachungspflichten fortzusetzen und diese unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, die moderne digitale Kommunikationskanäle bieten, grundlegend zu modernisieren.

    1.10.

    Es ist höchste Zeit, dass sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten nicht nur Lippenbekenntnisse zur Partnerschaft abgeben, sondern sich tatsächlich für eine starke und sinnvolle Beteiligung der Zivilgesellschaft in allen Phasen der Gestaltung und Umsetzung der Kohäsionspolitik einsetzen. Dies sollte auf der Grundlage der auf lokaler Ebene gesammelten guten Erfahrungen mit Partnerschaften geschehen.

    1.11.

    Der EWSA weist darauf hin, dass auf EU-Ebene zivilgesellschaftliche Organisationen nicht strukturiert in den Prozess der Überwachung der Umsetzung der kohäsionspolitischen Maßnahmen einbezogen werden. Er empfiehlt daher mit Nachdruck, dass die Kommission unter Beteiligung der Sozialpartner, zivilgesellschaftlicher Organisationen und anderer Interessenträger ein Kohäsionsforum der europäischen Zivilgesellschaft einrichtet. Im Rahmen dieses Forums kann die Kommission die Sozialpartner und die zivilgesellschaftlichen Organisationen jährlich über den Stand der Umsetzung der Kohäsionspolitik unabhängig vom jeweiligen Planungszyklus konsultieren.

    2.   Allgemeine Bemerkungen

    2.1.

    Die Aufgabe der EU-Kohäsionspolitik gemäß Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (1) besteht darin, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt durch Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand der einzelnen Regionen zu stärken. Diese Aufgabe muss auch weiterhin im Mittelpunkt aller im Rahmen der Kohäsionspolitik durchgeführten Maßnahmen stehen und von der Kommission gemeinsam mit den für die Umsetzung der Kohäsionspolitik zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verstärkt werden.

    2.2.

    In den Augen der Gesellschaft manifestieren sich die bevorstehenden Änderungen als Folgen der Globalisierung, und neue und künftige Technologien erfordern einen Anpassungsprozess, den bislang erst wenige Länder ernsthaft in Angriff genommen haben. Es ist wichtig, dass der Übergang zu den neuen wirtschaftlichen Modellen auf der Grundlage dieser neuen und künftigen Technologien gemeistert wird. Der EWSA ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik helfen kann, neue Herausforderungen zu bewältigen und dass sie eines der grundlegenden Instrumente ist, um die EU ihren Bürgern näher zu bringen und die Unterschiede zwischen den Regionen der EU sowie die Ungleichheiten zwischen den Menschen zu verringern.

    2.3.

    Der EU-Haushalt macht nur einen kleinen Teil der öffentlichen Gesamtausgaben in der EU aus; er entspricht weniger als 1 % der Einnahmen und lediglich etwa 2 % der öffentlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten der EU-28. Im Zeitraum 2014-2020 belief sich der EU-Haushalt auf etwa 0,98 % des Bruttonationaleinkommens der EU. Der Anteil der Kohäsionspolitik am Gesamthaushalt der EU lag in diesem Zeitraum bei rund 35 %. (2).

    2.4.

    Der EWSA ist der festen Überzeugung, dass der Vorschlag, die für kohäsionspolitische Maßnahmen 2021-2027 zur Verfügung stehenden Mittel zu kürzen, inakzeptabel ist. Die Kohäsionspolitik ist einer der am besten greifbaren Politikbereiche der EU, die sich oft in bedeutendem Maße und unmittelbar auf das tägliche Leben der EU-Bürger auswirken kann. Wir können von den Menschen nicht verlangen, Europa stärker zu unterstützen, wenn wir gleichzeitig die Haushaltsmittel für einen so wichtigen Politikbereich kürzen. Dennoch ist es von größter Bedeutung, dass diese Investitionen die Anstrengungen der Mitgliedstaaten nicht ersetzen, sondern sie auf einzelstaatlicher und regionaler Ebene ergänzen.

    2.5.

    Wie es das Europäische Parlament bereits mehrfach getan hat, fordert der EWSA die Kommission auf, eine Agenda für eine starke und wirksame Kohäsionspolitik nach 2020 vorzulegen und voranzutreiben (3).

    2.6.

    Gleichzeitig ruft der EWSA die Mitgliedstaaten dazu auf, sich stärker für eine Einigung auf ein umfassenderes System von EU-Eigenmitteln einzusetzen, um sicherzustellen, dass der EU-Haushalt mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist und die vielfältigen künftigen Herausforderungen bewältigt werden können.

    2.7.

    Obwohl die Kohäsionspolitik insgesamt über einen relativ kleinen Haushalt verfügt, hat sie ihren Mehrwert klar unter Beweis gestellt. Im Rahmen der Kohäsionspolitik wurden 2014-2020 Investitionen im Wert von über 480 Mrd. EUR mobilisiert, die sich beispielsweise in Fördermitteln für 1 Mio. Unternehmen, dem Zugang zu verbesserten Gesundheitsdiensten für 42 Mio. Menschen, in Hilfen zum Überschwemmungs- und Brandschutz für 25 Mio. Menschen, dem Neuanschluss an Kläranlagen für fast 17 Mio. Menschen, in Breitbandanschlüssen für 15 Mio. zusätzliche Haushalte und in mehr als 420 000 neuen Arbeitsplätzen niederschlagen sollten. Außerdem werden 5 Mio. Menschen in Europa Ausbildungsmaßnahmen und Programme für das lebenslange Lernen nutzen, und 6,6 Mio. Kinder werden Zugang zu neuen, modernen Schulen und Betreuungseinrichtungen erhalten. Der EWSA ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik auf solchen lokalen Beispielen aufbauen muss, bei denen die Einbeziehung der Bürger als erfolgreich bewertet wurde.

    2.8.

    Darüber hinaus hat sich die Kohäsionspolitik in einer Reihe von Mitgliedstaaten als Hauptquelle für öffentliche Investitionen erwiesen (4). Von den indirekten Auswirkungen der Kohäsionspolitik, die sich aus den Verbesserungen ergeben, die für die Erfüllung der kohäsionspolitischen Anforderungen (beispielsweise in Bezug auf Transparenz, Rechenschaftspflicht oder Chancengleichheit) entwickelt wurden, haben die Menschen in Europa ebenfalls erheblich profitiert.

    2.9.

    Obwohl Europa bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts gemäß AEUV bereits große Fortschritte erzielt hat, muss noch ein weiter Weg zurückgelegt werden, um das Ziel einer harmonischen Entwicklung der Union als Ganzes zu verwirklichen.

    2.10.

    Nach der Wirtschaftskrise ist es Europa gelungen, das Wirtschaftswachstum wieder anzukurbeln, vor allem in Ländern mit einem niedrigen Einkommensniveau, und die regionalen Unterschiede in Bezug auf das Pro-Kopf-BIP nehmen endlich ab (5). Die Unterschiede zwischen den Regionen sind jedoch nach wie vor erheblich, und in einigen Fällen nehmen sie sogar zu. Die stärker entwickelten Länder verfügen über eine höhere Produktivität und weitaus mehr Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit in der globalisierten Welt als die weniger entwickelten Mitgliedstaaten. Dies führt zu sozialen Unterschieden in der Bevölkerung, unter anderem in Bezug auf die Armutszahlen, die Zahl und die Lebensumstände der von Ausgrenzung bedrohten Menschen oder etwa den Zugang zur Bildung und die Qualität ihres Sozialschutzes.

    2.10.1.

    Um das wirtschaftliche und soziale Gefälle weiter abzubauen, muss die Kohäsionspolitik nach Auffassung des EWSA weiterhin für Investitionen in Innovation, Beschäftigung, soziale Inklusion, Umwelt, inklusive Bildung, Gesundheitsprogramme und -infrastrukturen, modernste und zugängliche Technologien, effiziente Verkehrsnetze und Infrastruktur sorgen. Dies muss geschehen, um den allgemeinen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern und einen Binnenmarkt zu schaffen, der Wachstum, Produktivität und die Spezialisierung in Bereichen mit Wettbewerbsvorteilen in allen Regionen fördert.

    2.10.2.

    In einer globalisierten Welt müssen sich die Unternehmen gegen Konkurrenten behaupten können, die in Billiglohnländern produzieren oder die hochinnovativ sind. Die EU muss Reformen für ein innovationsfreundliches Umfeld unterstützen, in dem Unternehmen wachsen und gedeihen können und die Bürger von besseren Arbeitsbedingungen profitieren. Die Kohäsionsfonds sollten dazu genutzt werden, bessere Rahmenbedingungen für Start-ups, Unternehmer und innovative KMU zu schaffen, Familienunternehmen wirksamer zu unterstützen (6) und die Vielfalt zu fördern (mit Blick auf die Geschlechter, Menschen mit Behinderungen, ethnische Minderheiten usw.), um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die soziale Verantwortung der Unternehmen stärker in den Mittelpunkt zu rücken.

    2.11.

    Es gibt nach wie vor viele Bereiche, die von einem stärkeren territorialen Zusammenhalt profitieren würden: Dazu gehören unter anderem verschiedene Ziele im Umweltbereich (Verbrauch von weniger und umweltfreundlicherer Energie, Entwicklung effizienterer Infrastrukturen, weniger Umweltverschmutzung usw.), grenzübergreifende Sicherheitsfragen, Bildung, soziale Eingliederung, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen, Verkehr, öffentliche Dienstleistungen und sonstige Hindernisse für den freien Waren-, Dienstleistung-, Personen- und Kapitalverkehr.

    2.11.1.

    Aus diesem Grund ist der EWSA der Auffassung, dass alle Regionen förderfähig sein sollten. Die EU-Kohäsionspolitik muss ein integraler Bestandteil der europäischen Investitionsstrategie sein und dabei einen starken, territorial ausgerichteten Ansatz verfolgen, der darauf abzielt, den einzelnen Regionen die erforderlichen Instrumente an die Hand zu geben, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Sie muss zu einem wirtschaftlichen und strukturellen Wandel führen und dadurch in jeder Region eine tragfähige Grundlage schaffen, die auf den jeweils eigenen Stärken beruht (7).

    2.12.

    Die europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) ist für den Aufbau eines gemeinsamen europäischen Raums von entscheidender Bedeutung. Mit ihrer grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Dimension und der Öffnung zu den Nachbarländern bildet sie das Fundament der europäischen Integration. Sie trägt dazu bei, dass Grenzen nicht als Schranken wirken, bringt die Menschen in Europa näher zusammen, trägt zur Lösung gemeinsamer Probleme bei, erleichtert den Austausch von Ideen und die gemeinsame Nutzung von Stärken und fördert strategische Initiativen, die gemeinsamen Zielen dienen (8). Daher hält es der EWSA für ausgesprochen wichtig, dass die Mitgliedstaaten auch weiterhin gemeinsame Maßnahmen durchführen und Verfahrensweisen und Strategien austauschen.

    2.12.1.

    Der EWSA bedauert (9) jedoch, dass die Kohäsionspolitik noch immer keine umfassenden Lösungen für die Probleme zu bieten hat, mit denen bestimmte Gebiete mit strukturellen oder dauerhaften Nachteilen gemäß Artikel 174 AEUV (sehr geringe Bevölkerungsdichte, Inselgebiete, Bergregionen usw.) konfrontiert sind. Der EWSA ist der Auffassung, dass ein neuer Mechanismus entwickelt werden sollte, der es diesen Gebieten ermöglicht, ihre spezifischen und komplexen Herausforderungen wirksam anzugehen. Diese Aufgabe darf nicht allein den nationalen Behörden überlassen werden. Der EWSA ist daher der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten und ihren Akteuren auf lokaler und regionaler Ebene fördern und dabei den spezifischen Gebieten Rechnung tragen sollte.

    2.13.

    Die Priorität der EU in Bezug auf die dünn besiedelten Gebiete und die Regionen in äußerster Randlage muss darin bestehen, die Verbindungen dieser Regionen mit dem europäischen Kontinent und das Zugehörigkeitsgefühl der Bürger zum Projekt Europa zu stärken. Trotz der äußerst angespannten Haushaltslage darf die besondere Unterstützung für die dünn besiedelten Gebiete und die Regionen in äußerster Randlage nicht gekürzt werden. Diese Regionen müssen Zugang zu angemessenen Finanzmitteln haben, damit sie die gemeinsamen europäischen Ziele erreichen und ihre Nachteile ausgleichen können, insbesondere jene, die auf ihre Abgelegenheit (10) und die extrem niedrige Bevölkerungsdichte zurückzuführen sind. Daher gilt es, demografische und geografische Faktoren zu berücksichtigen, wenn die Mittelzuweisungen („Berlin-Formel“) und die Anforderungen an die thematische Konzentration und die Kofinanzierungssätze für (1) die am weitesten entwickelten Regionen, (2) die Übergangsregionen und (3) die am wenigsten entwickelten Regionen geschätzt und festgelegt werden. Durch die Einbeziehung dieser Faktoren könnte benachteiligten Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte und Gebieten in äußerster Randlage ein Ausgleich in Form einer angemessenen Finanzausstattung und der flexiblen Ausrichtung der Investitionen geboten werden.

    2.14.

    Mittlerweile lebt mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in städtischen Gebieten, und dieser Anteil wird bis 2050 voraussichtlich auf 70 % steigen (11). Die Wirtschaftstätigkeit in diesen Gebieten ist sehr hoch, doch entscheidend ist, dass sie ihren Bürgern ein nachhaltiges, hochwertiges Lebensumfeld bieten. Der EWSA ist daher der Auffassung, dass sie im Rahmen der Kohäsionspolitik weiterhin beachtet werden sollten, ruft jedoch auch dazu auf, ihre Entwicklung im Zusammenhang mit ihrer geografischen Lage zu fördern (polyzentrische Entwicklung, Verbindungen zwischen Stadt und Land usw.).

    3.   Eine stärkere Vision in einem klareren, flexibleren und effizienteren Rahmen

    3.1.

    Nach Ansicht des EWSA braucht Europa eine neue ehrgeizige und klare Strategie, die mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung sowie mit den anderen globalen Verpflichtungen der EU wie den internationalen Übereinkommen (z. B. dem Übereinkommen von Paris) und den Übereinkommen der Vereinten Nationen (z. B. dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) im Einklang steht und einen starken Koordinierungsmechanismus hat, der die Kontinuität zwischen den verschiedenen Politikzyklen garantieren kann. In diesem Zusammenhang begrüßt der EWSA nachdrücklich das neue Reflexionspapier der Kommission über ein nachhaltigeres Europa bis 2030, mit dem die Debatte über dieses Thema angestoßen wird.

    3.2.

    Die Kohäsionspolitik muss integraler Bestandteil dieser ehrgeizigen Strategie sein, weshalb sie so konzipiert werden muss, dass sie zukunftsfähig ist, d. h., dass sie über die notwendigen Instrumente verfügt, um die Herausforderungen der Zukunft wie den Klimawandel zu bewältigen. Zudem sollte sie neue Technologien nutzen, eine nachhaltige Entwicklung erreichen und gute Arbeitsplätze schaffen sollte.

    3.3.

    Im Einklang mit den Bemühungen um eine zukunftssichere Kohäsionspolitik fordert der EWSA den Rat und das Parlament auf, sich weiter um die Überarbeitung des Systems für die Zuweisung von Mitteln im Rahmen der Kohäsionspolitik zu bemühen und dabei insbesondere auch andere, über das BIP hinausgehende Kriterien zu berücksichtigen. Derartige Kriterien sollten sich auf Themen wie Ungleichheit, Migration, Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Klimawandel, Arbeitsbedingungen und Demografie beziehen.

    3.4.

    Es ist zwar wichtig, dass die dringend erforderlichen Anstrengungen unternommen werden, um die Kohäsionspolitik zukunftssicher zu machen, doch gleichzeitig dürfen auch die Herausforderungen von heute nicht vergessen werden, die sich nach wie vor in hohem Maße auf die Gesellschaft auswirken. Hier geht es insbesondere um soziale Herausforderungen wie die Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten und bestimmten ethnischen Gruppen oder häusliche Gewalt, um wirtschaftliche Herausforderungen wie den Zugang zu Finanzierung und beruflicher Weiterbildung, sowie um ökologische Herausforderungen wie die Verringerung der Luftverschmutzung und die Abfallbewirtschaftung.

    3.5.

    Der EWSA fordert die Kommission ferner auf, zur Verbesserung der strategischen Planung und des Managements der EU die verschiedenen strategischen Elemente der Territorialen Agenda (12) und der Charta von Leipzig (13), die unter Koordinierung des künftigen deutschen Ratsvorsitzes derzeit überarbeitet werden, in die Entwicklung der vorgenannten Strategie aufzunehmen.

    4.   Integrierte und koordinierte Umsetzung

    4.1.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass Europa (nicht nur auf Unionsebene, sondern auch mit und in den Mitgliedstaaten) darauf hinarbeiten muss, seine verwaltungsrechtlichen Zuständigkeiten zu klären und zu vereinfachen, da die Verantwortlichkeiten auf diese Weise festgelegt und effizienter verfolgt werden können. Im Anschluss daran müssen die europäischen Verwaltungen ihre Zusammenarbeit ausbauen und ihre Kapazitäten stärken.

    4.1.1.

    Der EWSA begrüßt in diesem Zusammenhang die stärkere Verknüpfung mit dem Europäischen Semester (14) und fordert darüber hinaus eine Integration der länderspezifischen Empfehlungen als Mittel zur Förderung von Strukturreformen. Der EWSA teilt die Ansicht, dass es ebenfalls wichtig ist, mit dem neuen, verbesserten Programm zur Unterstützung von Reformen umfassende Komplementarität und Koordinierung sicherzustellen. Der EWSA betont die Notwendigkeit eines verbesserten Governance-Mechanismus, der auch die regionale Ebene einbezieht.

    4.2.

    Europa muss auf die Schaffung eines einfacheren, flexibleren und wirksameren Rahmens für die Umsetzung seiner Kohäsionspolitik hinarbeiten. Eines der nächsten Ziele der EU muss darin bestehen, für die verschiedenen Fonds der Kohäsionspolitik (Landwirtschaft, Soziales, Regionales usw.) ein einheitliches Regelwerk zu schaffen, das einfache Lösungen bietet und so integrierte Investitionen nachdrücklich fördert. Der EWSA plädiert auch für stärkere Synergien mit und zwischen den übrigen Finanzierungsprogrammen und -instrumenten (Horizont 2020, Fazilität „Connecting Europe“usw.).

    4.3.

    Ein integrierter Ansatz im Umgang mit den verschiedenen Aspekten der wichtigsten (sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen usw.) Herausforderungen trägt dem tatsächlichen Bedarf genauer Rechnung. Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten auf, fondsübergreifende Programme auszuarbeiten und durchzuführen.

    4.4.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass ein standortbezogener Ansatz unbedingt erforderlich ist. Er betont ferner, dass die lokalen Partner daran beteiligt werden sollten, ihre Potenziale und Bedürfnisse zu erkennen und in Partnerschaft mit allen lokalen Akteuren Maßnahmen einzuleiten, die auf die ermittelten spezifischen Bedürfnisse ausgerichtet sind, denn ein solches Vorgehen bildet den Ansatz, der gefördert und gestärkt werden sollte. Der Übergang zur nächsten Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung kann, wie die Kommission zu Recht hervorhebt, nicht durch ein Einheitskonzept verwirklicht werden, sondern erfordert regional differenzierte Investitionen und politische Antworten (15).

    4.5.

    Der EWSA fordert, soziale Faktoren (wie Ungleichheit, Armut, Migration, Bildung usw.) bei der Festlegung der Kofinanzierungssätze und der Anforderungen in Bezug auf die thematische Konzentration für die am weitesten entwickelten Regionen und Übergangsregionen heranzuziehen. Die Berücksichtigung dieser Faktoren auf Projektebene würde Investitionen in Maßnahmen zugunsten der schwächsten Bevölkerungsgruppen (wie Menschen mit Behinderungen, Migranten oder unbegleitete Minderjährige) gestatten, die in den meisten entwickelten Städten und Regionen in der EU unverhältnismäßig stark vertreten sind, jedoch nicht förderfähig sind oder extrem hohe Kofinanzierungssätze erfordern.

    4.6.

    Der EWSA hält es für wesentlich, die verschiedenen kohäsionspolitischen Initiativen (Strategien und Programme) besser miteinander zu verknüpfen — sowohl auf horizontaler Ebene (z. B. makroregionale Strategien mit transnationalen Programmen) als auch auf vertikaler Ebene (zwischen den verschiedenen territorialen Ebenen).

    4.7.

    Wenn die Kohäsionspolitik auch weiterhin in erster Linie über verschiedene Projekte umgesetzt werden soll, muss auch die Vorbereitung des rechtlichen Umfelds, in dem sie umgesetzt werden, vereinfacht werden. Im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Hochrangigen Gruppe zur Vereinfachung ab 2020 (16) ist der EWSA der Ansicht, dass das Maßnahmenpaket einfacher gestaltet sein sollte und ein Mikromanagement der Fonds zu vermeiden ist. Der EWSA ist sich der Versuchung bewusst, die Effizienz durch eine stärker zentral gesteuerte Verwaltung zu steigern, fordert die Kommission jedoch auf, sich dem zu widersetzen und die notwendigen Instrumente bereitzustellen, um mehr Mittel dezentral verwalten zu können.

    4.8.

    Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Verwaltungskapazitäten insbesondere der kleineren Mitgliedstaaten und Regionen in den ersten Phasen der Programmplanungszeiträume erheblich unter Druck geraten könnten. Der EWSA hält es für äußerst wichtig, den unnötigen Verwaltungsaufwand für die Begünstigten (von der Beantragung eines Projekts bis zu seiner Beendigung) erheblich zu verringern und gleichzeitig für ein hohes Maß an Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu sorgen.

    4.9.

    Die Erfahrungen haben gezeigt, dass kleine Projekte (unter 100 000 EUR) sehr häufig erhebliche Auswirkungen auf die schwächsten Gruppen der Gesellschaft haben können. Häufig ist es jedoch auch so, dass eben diese Gruppen erhebliche Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln haben. Vor diesem Hintergrund fordert der EWSA die Mitgliedstaaten auf, für die im bestehenden Rechtsrahmen vorgesehene Möglichkeit vereinfachter Verfahren für den Zugang zu Finanzmitteln für kleinere Projekte zu werben. Der EWSA ersucht die Kommission, weitere Möglichkeiten zu erkunden, die die Teilnahme kleinerer Akteure fördern.

    4.10.

    Der EWSA verweist auf den zunehmenden Einsatz von Finanzierungsinstrumenten als Mittel zur Umsetzung der Kohäsionspolitik. Er unterstützt dieses Vorgehen, fordert die Kommission indes auf, bei der Konzipierung derartiger Instrumente eine gründliche Eignungsprüfung durchzuführen und damit zu gewährleisten, dass sie erstens für alle Mitgliedstaaten geeignet sind und zweitens auch von KMU und NRO genutzt werden können. In Fällen, in denen sich diese Instrumente nicht eignen, müssen alternative bzw. ergänzende Maßnahmen gefunden werden, um sicherzustellen, dass kein Mitgliedstaat oder eine andere Stelle benachteiligt wird.

    4.11.

    Um die Qualität bestimmter Aspekte der Umsetzung zu verbessern (beispielsweise das Marketing, die technischen Möglichkeiten für Veranstaltungen usw.), sollte der öffentliche Sektor nach Ansicht des EWSA die Zivilgesellschaft und den Privatsektor konsultieren, um im Zuge der Vorbereitung von deren praktischen Erfahrungen zu profitieren. Es kann wohl nicht davon ausgegangen werden, dass die Bediensteten der öffentlichen Verwaltungen alle Aspekte verstehen, die ein „Produkt“sowohl populär als auch nützlich machen.

    4.12.

    Der EWSA ist der Ansicht, dass weitere Maßnahmen in Bezug auf die europaweite Harmonisierung von Indikatoren getroffen werden müssen. Es ist von wesentlicher Bedeutung, ein Überwachungssystem zu entwickeln, das komplexe Ergebnisse in leicht zugänglicher Weise sowohl für die Entscheidungsträger als auch für die Gesellschaft im weiteren Sinne bietet.

    4.13.

    Die Kohäsionspolitik sollte in Zukunft auch neue Wege eröffnen, um Unternehmen und Unternehmertum einerseits und positive Folgen für Gesellschaft und Umwelt andererseits besser zusammenzubringen. In diesem Zusammenhang sollte die Europäische Union die Entwicklung der Sozialwirtschaft unbedingt stärker unterstützen.

    5.   Wirksamere Kommunikation

    5.1.

    Eines der größten Probleme in Bezug auf die Kohäsionspolitik ist das Fehlen einer wirksamen Kommunikation, die sich allzu oft nur um Projekte dreht, die durch diese Politik finanziert werden. Zwar werden die verschiedenen von der Kommission vorgegebenen Kommunikationsleitlinien anerkannt, doch liegt es auf der Hand, dass diese nicht annähernd ausreichen. Häufig ist es den Menschen kaum oder gar nicht bewusst, dass bestimmte Projekte durchgeführt und/oder durch die EU finanziert wurden. Dies führt dazu, dass der Kohäsionspolitik nur wenig oder gar keine Wertschätzung entgegengebracht wird. Der EWSA fordert die Kommission auf, die Überarbeitung der derzeitigen Bekanntmachungspflichten fortzusetzen und diese unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, die moderne digitale Kommunikationskanäle bieten, grundlegend zu modernisieren. Best-Practice-Projekte sollten stärker als praktische Beispiele genutzt werden, um eine umfassendere und bessere Inanspruchnahme der Mittel zu fördern.

    5.2.

    Die Art und Weise, wie die Wirkung der Kohäsionspolitik in bestimmten Bereichen — darunter soziale Eingliederung, Lebensqualität und Arbeitsbedingungen der Bürger, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Modernisierung der öffentlichen Verwaltungsdienste — gemessen wird, muss verbessert werden. Diese Auswirkungen müssen den EU-Bürgern mitgeteilt werden, damit sie sich der Erfolge und Misserfolge dieser Politik bewusst werden können.

    5.3.

    Der EWSA fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Partnern einschließlich der Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, einen strategischen Kommunikationsplan zu erarbeiten. Der EWSA ist ferner der Ansicht, dass Informationen über bewährte Verfahren leicht zugänglich sein sollten.

    6.   Gewährleistung der Partnerschaft mit Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Interessenträgern

    6.1.

    Der EWSA weist erneut auf die Bedeutung der Multi-Level-Governance hin, durch die die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen und anderer Interessenträger an der Planung, Umsetzung, Bewertung und Überwachung der Mittelverwendung gefördert wird. Es ist höchste Zeit, dass sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten aufhören, lediglich entsprechende Lippenbekenntnisse abzugeben, und sich tatsächlich für eine starke und sinnvolle Beteiligung der Zivilgesellschaft in allen Phasen der Gestaltung und Umsetzung der Kohäsionspolitik einsetzen. Dies wird eine höhere Rechenschaftspflicht der nationalen Behörden sowie eine wirksame und sinnvollere Verwendung der Mittel zur Folge haben.

    6.2.

    Der EWSA plädiert für eine Überarbeitung und Aktualisierung des Verhaltenskodex für Partnerschaften in direkter Abstimmung mit den Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Interessenträgern. Ferner fordert der EWSA, dass der Verhaltenskodex verbindlich wird. Der EWSA ist der Meinung, dass dieser Kodex auf allen Ebenen voll und ganz eingehalten und durch starke Garantien und Maßnahmen ergänzt werden sollte, die seine umfassende Umsetzung sicherstellen.

    6.3.

    Der EWSA ist überzeugt davon, dass der Ansatz der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung als Instrument für die integrierte lokale Entwicklung und die Beteiligung der Bürger und ihrer Organisationen vor Ort viele Vorteile und einen großen Erfolg haben könnte. (17)

    6.4.

    Um die Kompetenzen sowie die Wirksamkeit der Partnerschaft zu stärken, fordert der EWSA Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zur technischen Unterstützung für städtische und andere Behörden, Wirtschafts- und Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, relevante Stellen, die die Zivilgesellschaft vertreten, Partner im Umweltbereich und Stellen, die für die Förderung der sozialen Inklusion, Grundrechte, Rechte von Menschen mit Behinderung, Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung zuständig sind. Der EWSA wünscht auch die Einrichtung eines Mechanismus für jährliche Konsultationen mit den einschlägigen Partnern.

    6.5.

    Da kleine und kleinste Unternehmen sowie die Organisationen der Zivilgesellschaft auf Schwierigkeiten stoßen können, wenn sie generell die Möglichkeiten der europäischen Fonds nutzen wollen, fordert der EWSA erneut eine erhebliche und konsequente Unterstützung für Maßnahmen, die darauf abzielen, ihren Zugang zu Informationen zu verbessern, ihnen bessere Beratung und Betreuung zu bieten und ihre Interventionskapazitäten zu erhöhen. Hierbei sollten auch die besonderen Bedürfnisse der schwächsten Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden.

    Brüssel, den 20. März 2019

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Luca JAHIER


    (1)  Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

    (2)  COM(2017) 358 final, Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen.

    (3)  Siehe den Bericht des Europäischen Parlaments.

    (4)  COM(2017) 358 final, Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen.

    (5)  Meine Region, mein Europa, unsere Zukunft – Siebter Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt.

    (6)  ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 1.

    (7)  https://www.businesseurope.eu/sites/buseur/files/media/position_papers/ecofin/2017-06-09_eu_cohesion_policy.pdf.

    (8)  ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 116.

    (9)  ABl. C 209 vom 30.6.2017, S. 9.

    (10)  ABl. C 161 vom 6.6.2013, S. 52.

    (11)  http://www.un.org/en/development/desa/news/population/world-urbanization-prospects-2014.html

    (12)  https://ec.europa.eu/regional_policy/en/information/publications/communications/2011/territorial-agenda-of-the-european-union-2020.

    (13)  https://ec.europa.eu/regional_policy/archive/themes/urban/leipzig_charter.pdf (in Englisch).

    (14)  https://www.eesc.europa.eu/sites/default/files/resources/docs/qe-02-17-362-en-n.pdf und https://www.eesc.europa.eu/sites/default/files/resources/docs/qe-01-14-110-en-c.pdf.

    (15)  Europäische Kommission (2017) Wettbewerbsfähigkeit in Regionen mit niedrigem Einkommen und niedrigem Wachstum: Bericht über die Regionen mit Entwicklungsrückstand, Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, SWD(2017) 132 final, Brüssel, 10.4.2017.

    (16)  http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/newsroom/pdf/simplification_proposals.pdf.

    (17)  https://www.eesc.europa.eu/de/node/56464.


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