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Document 52018AP0467

P8_TA(2018)0467 Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten (kodifizierter Text) (COM(2018)0316 — C8-0210/2018 — 2018/0160(COD)) P8_TC1-COD(2018)0160 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 29. November 2018 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2019/… des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten (Kodifizierter Text)

ABl. C 363 vom 28.10.2020, p. 370–370 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 363/370


P8_TA(2018)0467

Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten (kodifizierter Text) (COM(2018)0316 — C8-0210/2018 — 2018/0160(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren — Kodifizierung)

(2020/C 363/39)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0316),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0210/2018),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten (1),

gestützt auf die Artikel 103 und 59 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0387/2018),

A.

in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest,;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


P8_TC1-COD(2018)0160

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 29. November 2018 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2019/… des Europäischen Parlaments und des Rates über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten (Kodifizierter Text)

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2019/125.)


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