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Document 52015AP0054

    P8_TA(2015)0054 Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Montenegro ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits (kodifizierte Fassung) (COM(2014)0374 — C8-0035/2014 — 2014/0190(COD)) P8_TC1-COD(2014)0190 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. März 2015 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2015/… des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits (kodifizierte Fassung)

    ABl. C 316 vom 30.8.2016, p. 226–226 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.8.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 316/226


    P8_TA(2015)0054

    Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Montenegro ***I

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits (kodifizierte Fassung) (COM(2014)0374 — C8-0035/2014 — 2014/0190(COD))

    (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren — Kodifizierung)

    (2016/C 316/35)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0374),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0035/2014),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 10. Dezember 2014 (1),

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten (2),

    gestützt auf die Artikel 103 und 59 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0051/2014),

    A.

    in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;

    1.

    legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


    (1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

    (2)  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


    P8_TC1-COD(2014)0190

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. März 2015 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2015/… des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits (kodifizierte Fassung)

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2015/752.)


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