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Document 52014IP0233

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2014 zu dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 — Rechte und Zukunft der Bürgerinnen und Bürger der EU (2013/2186(INI))

    ABl. C 378 vom 9.11.2017, p. 146–150 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.11.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 378/146


    P7_TA(2014)0233

    Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2014 zu dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 — Rechte und Zukunft der Bürgerinnen und Bürger der EU (2013/2186(INI))

    (2017/C 378/17)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 27. Oktober 2010 mit dem Titel „Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 — Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten“ (COM(2010)0603),

    unter Hinweis auf die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zu der Unionsbürgerschaft, die vom 9. Mai bis 27. September 2012 von der Kommission durchgeführt wurde,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2012 zu dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten (1),

    unter Hinweis auf die vom Petitionsausschuss zusammen mit dem Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Kommission am 19. Februar 2013 organisierte Anhörung zu dem Thema „Optimale Nutzung der Unionsbürgerschaft“ („Making the most of EU citizenship“) und die Anhörung vom 24. September 2013 zu dem Thema „Die Folgen der Krise für die europäischen Bürger und die Stärkung der demokratischen Einbindung in die Steuerung der Union“ („The impact of the crisis on Europe’s citizens and the reinforcement of democratic involvement in the governance of the Union“),

    in Kenntnis des Berichts der Kommission vom 8. Mai 2013 mit dem Titel „Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 — Rechte und Zukunft der Bürgerinnen und Bürger der EU“, (COM(2013)0269),

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Beratungen des Petitionsausschusses,

    gestützt auf das in Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerte Petitionsrecht,

    gestützt auf den zweiten Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union „Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft“ und Titel V der Charta der Grundrechte,

    gestützt auf die Artikel 9, 10 und 11 des Vertrags über die Europäische Union,

    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Petitionsausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A7-0107/2014),

    A.

    in der Erwägung, dass durch den Vertrag von Lissabon das Konzept der Unionsbürgerschaft und die sich daraus ableitenden Rechte gestärkt wurden;

    B.

    in der Erwägung, dass das Petitionsrecht des Europäischen Parlaments ein Grundpfeiler der Unionsbürgerschaft ist, da es eine Verbindung zwischen den Bürgern und den europäischen Organen schafft, um die EU ihren Bürgerinnen und Bürgern näher zu bringen, und die EU für sie so zu einem immer sinnvolleren und glaubwürdigeren Konzept wird;

    C.

    in der Erwägung, dass die mit der Unionsbürgerschaft verbundene Rechte in den Verträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind;

    D.

    in der Erwägung, dass sich alle Mitgliedstaaten verpflichtet haben, die gemeinsam vereinbarten EU-Vorschriften zu achten, die sich auf das Recht eines jeden Unionsbürgers, sich im Hoheitsgebiet der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten, die Nichtdiskriminierung und die gemeinsamen Werte der Europäischen Union beziehen, was insbesondere für die Grundrechte gilt, wobei ein besonderes Augenmerk auf den Rechten von Minderheiten angehörenden Personen liegt; in der Erwägung, dass der nationalen Staatsangehörigkeit und den sich daraus ableitenden Rechten von Minderheiten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; in der Erwägung, dass gegen Verstöße gegen die mit Staatsbürgerschaftsfragen verbundenen Grundrechte, die durch einen Mitgliedstaat begangen werden, vorgegangen werden muss, um zu verhindern, dass mit zweierlei Maß gemessen wird und/oder dass es zu Diskriminierungen kommt; in der Erwägung, dass die Minderheit der Roma nach wie vor weitverbreiteter Diskriminierung ausgesetzt ist und bei der Umsetzung der nationalen Strategien für die Integration der Roma nur begrenzte Fortschritte erzielt werden;

    E.

    in der Erwägung, dass der freie Personenverkehr eines der Schlüsselelemente der Unionsbürgerschaft ist und dazu beitragen kann, die Diskrepanz zwischen Arbeitsplätzen und Qualifikationen auf dem Binnenmarkt zu verkleinern; in der Erwägung, dass dem Flash Eurobarometer vom Februar 2013 zufolge mehr als zwei Drittel der Befragten zu Recht der Meinung sind, dass die Freizügigkeit in der EU für die Wirtschaft ihres eigenen Landes insgesamt von Vorteil ist; in der Erwägung, dass die Schengen-Kriterien technischer Natur sein und nicht genutzt werden sollten, um den Zugang der Bürger zum freien Personenverkehr zu beschränken;

    F.

    in der Erwägung, dass es in einigen EU-Ländern noch immer zu Diskriminierung aufgrund der Nationalität kommt;

    G.

    in der Erwägung, dass das Problem der Erlangung und des Verlusts einer nationalen Staatsangehörigkeit, insbesondere vor dem Hintergrund der damit verbundenen Auswirkungen auf die Unionsbürgerschaft, in Petitionen vorgebracht wurde; in der Erwägung, dass zahlreiche Petenten, von denen viele einer Minderheit in einem Mitgliedstaat angehören, den Wunsch geäußert haben, dass die Staatsbürgerschaftsgesetze in Europa besser aufeinander abgestimmt werden;

    H.

    in der Erwägung, dass mehrere Beschwerden über die Ausübung des Wahlrechts bei Europa- und Kommunalwahlen sowie über die Entziehung des Wahlrechts bei nationalen Wahlen nach längerem Auslandsaufenthalt eingegangen sind;

    I.

    in der Erwägung, dass das öffentliche Vertrauen in die Europäische Union zurückgegangen ist und die europäischen Bürger aufgrund einer schweren wirtschaftlichen und sozialen Krise eine schwierige Zeit durchleben;

    J.

    in der Erwägung, dass 2014 die ersten Wahlen nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon stattfinden, durch den die Befugnisse des Europäischen Parlaments entscheidend erweitert wurden; in der Erwägung, dass die Europawahlen eine Gelegenheit darstellen, um das öffentliche Vertrauen in das politische System wiederherzustellen, eine europäische Öffentlichkeit zu schaffen sowie die Stimme und die Rolle der Bürger zu stärken, was eine der wichtigsten Vorbedingungen für die Stärkung der Demokratie in den Mitgliedstaaten und in der EU ist; in der Erwägung, dass die demokratische und transparente Funktionsweise des Europäischen Parlaments einen der größten Beiträge zur Förderung der europäischen Werte und der europäischen Integration darstellt;

    K.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union über ihre Verträge und die Charta der Grundrechte für ein Europa der Rechte und demokratischen Werte, der Freiheit, Solidarität und Sicherheit eintritt und einen besseren Schutz der EU-Bürger garantiert;

    L.

    in der Erwägung, dass die Bürger auf Unionsebene im Europäischen Parlament direkt vertreten werden und ein demokratisches aktives und passives Wahlrecht bei Europawahlen haben, auch wenn sie in einem anderen als ihrem eigenen Mitgliedsstaat leben; in der Erwägung, dass das Recht von EU-Bürgern mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat, bei Europa- und Kommunalwahlen ihre Stimme abzugeben, nicht in allen Mitgliedstaaten ausreichend erleichtert und öffentlich bekannt gemacht wird;

    M.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union ein neues Recht eingeführt hat, wonach die europäischen Bürger zur Bildung und Unterstützung einer europäischen Bürgerinitiative berechtigt sind, indem sie ihre Vorschläge für politische Maßnahmen den europäischen Organen unterbreiten, und dass Millionen von europäischen Bürgern seit dem 1. April 2012 von diesem Recht Gebrauch gemacht haben;

    1.

    begrüßt den Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2013 (COM(2013)0269), in dem zwölf neue Maßnahmen in sechs Bereichen angekündigt werden, mit denen die Bürgerrechte gestärkt werden sollen;

    2.

    begrüßt, dass der Großteil der 25 im Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2010 angekündigten Maßnahmen inzwischen von der Kommission und anderen EU-Institutionen umgesetzt wurde;

    3.

    betont, dass die Bürger in der Lage sein müssen, fundierte Entscheidungen über die Ausübung ihrer im Vertrag verankerten Rechte zu treffen und sie deshalb Zugang zu allen erforderlichen Informationen haben müssen, wobei der Schwerpunkt dabei nicht nur auf abstrakten Rechten, sondern auch auf praktischen, einfach zugänglichen Informationen über wirtschaftliche, soziale, administrative, rechtliche und kulturelle Themen liegen sollte; fordert die nationalen, regionalen und lokalen Behörden auf, ein besseres Verständnis der Unionsbürgerschaft zu fördern und deren praktischen Nutzen für den Einzelnen zu erläutern;

    4.

    begrüßt die Initiative der Kommission, mit der die Bürger über „Europe Direct“ und „Ihr Europa“ stärker für ihre Rechte sensibilisiert werden sollen, und fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, ihre Bemühungen zu verstärken, das SOLVIT-Netzwerk bei Bürgern und Unternehmen stärker bekannt zu machen; schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass anlässlich des Europatages am 9. Mai mehr Informationen über die Unionsbürgerschaft zur Verfügung gestellt werden sollten;

    5.

    fordert die Kommission mit Nachdruck auf, dafür zu sorgen, dass ihre öffentlichen Konsultationen in allen Amtssprachen der EU verfügbar sind, damit es nicht zu einer Diskriminierung aufgrund der Sprache kommt; weist darauf hin, dass die Aktivitäten, die das Parlament und vor allem auch der Petitionsausschuss in den Plattformen sozialer Medien ausüben, eine ausgezeichnete Möglichkeit darstellen, um mit den Bürgern in Interaktion und einen Dialog zu treten;

    6.

    bestärkt die Mitgliedstaaten darin, politischer Bildung in Bezug auf EU-Angelegenheiten im Rahmen ihrer Lehrpläne mehr Gewicht zu geben, die Lehrerausbildung entsprechend anzupassen und hierzu das notwendige Wissen und die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen; betont, dass einfach zugängliche Bildungsmöglichkeiten für die Erziehung künftiger Bürger wesentlich sind, indem diese dazu befähigt werden, ein solides Allgemeinwissen zu erwerben, die Beteiligung des Einzelnen, Solidarität und gegenseitigen Verständnis gefördert und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden; stellt hierzu fest, dass Bildung ein wesentliches Element ist, um den Einzelnen dazu zu befähigen, uneingeschränkt am demokratischen, sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen, und ist daher der Auffassung, dass die für Bildung zur Verfügung stehenden Mittel nicht wesentlich gekürzt werden sollten;

    7.

    hält es für besonders wichtig, die Anerkennung von freiwilligem Engagement zu fördern, in diesem Rahmen erworbene Qualifikationen und Erfahrung anzuerkennen und Hindernisse im Zusammenhang mit der Freizügigkeit auszuräumen;

    8.

    betont, dass eine gut organisierte Zivilgesellschaft bei der Stärkung einer aktiven Unionsbürgerschaft wichtig ist; erachtet es daher für wesentlich, die grenzübergreifende Arbeit dieser Organisationen weiter zu erleichtern, indem der bürokratische Aufwand verringert und angemessene Finanzmittel bereitgestellt werden; wiederholt seine Forderung (2), ein europäisches Statut für Vereine zu schaffen, da dies den Aufbau gemeinsamer Projekte von Bürgern verschiedener EU-Mitgliedstaaten innerhalb einer transnationalen Organisation erleichtern könnte; betont, dass ein strukturierter Rahmen für den europäischen zivilen Dialog geschaffen werden muss, durch den die partizipatorische Bürgerschaft mit konkretem Inhalt gefüllt wird;

    9.

    bedauert die bestehenden Opt-Outs einiger Mitgliedstaaten aus Teilen der EU-Verträge, durch die die Bürgerrechte untergraben und de facto Unterschiede in Bezug auf diese Rechte geschaffen werden, die gemäß den EU-Verträgen gleich sein sollten;

    10.

    unterstreicht die maßgebliche Rolle der Mitgliedsstaaten bei der ordnungsgemäßen Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften; ist der Auffassung, dass weitere Fortschritte erzielt werden müssen und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den europäischen Organen und den lokalen und nationalen Behörden notwendig ist; ist der Auffassung, dass eine intensivere Zusammenarbeit ein effizientes Mittel zur informellen Lösung von Problemen und insbesondere von Hindernissen administrativer Art darstellen würde; lobt in diesem Zusammenhang die Absicht der Kommission, ab 2013 über die Städtepartnerschaften im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ den Austausch bewährter Verfahren zwischen Städten sowie Projekte zu unterstützen, die auf die Verbesserung der Kenntnisse über die Bürgerrechte sowie deren ordnungsgemäße Umsetzung abzielen; ist der Meinung, dass ein auf lokale und regionale Behörden zugeschnittenes praktisches Instrumentarium zu den europäischen Bürgerrechten deren ordnungsgemäße Umsetzung weiter verbessern würde;

    11.

    bedauert, dass Eltern und Kindern bei Trennung oder Scheidung nicht in jedem Mitgliedstaat dieselben Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, weswegen Hunderte von Eltern in Europa den Petitionsausschuss angerufen haben, damit er in diesem Bereich trotz der wenigen Befugnisse, über die er verfügt, aktiver wird;

    12.

    erwartet, dass durch das neue Webportal für Petitionen, das ab Anfang 2014 zur Verfügung stehen wird, das Petitionsverfahren auch für Personen mit Behinderungen zu einem attraktiven, transparentem und benutzerfreundlichen Instrument wird; ersucht die Kommission und die anderen Organe, auf ihren Websites ausführlich auf das Petitionsverfahren hinzuweisen;

    13.

    begrüßt die Tatsache, dass im November drei sehr unterschiedliche Europäische Bürgerinitiativen (EBI) den vorgeschriebenen Schwellenwert erreicht hatten; begrüßt die geplanten Anhörungen, bei denen die Organisatoren erfolgreicher Europäischer Bürgerinitiativen zugegen sein werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Recht, eine Europäische Bürgerinitiative ins Leben zu rufen und zu unterstützen, zu fördern und die Verordnung (EU) Nr. 211/2011 über die Bürgerinitiative auf inklusive Weise umzusetzen, indem sichergestellt wird, dass sie bereit sind, sowohl die Unterschriften von Staatsbürgern, die sich außerhalb des Mitgliedstaates aufhalten, als auch von Staatsbürgern anderer Mitgliedstaaten, die ihren Wohnsitz in dem betreffenden Mitgliedstaat haben, anzuerkennen;

    14.

    fordert alle Mitgliedstaaten, die noch keinen nationalen Bürgerbeauftragten haben — was derzeit nur in Italien und Deutschland der Fall ist –, auf, einen solchen zu ernennen, um den Erwartungen aller EU-Bürger gerecht zu werden;

    15.

    fordert die Kommission auf, regelmäßig zu kontrollieren, wie die Abwicklung von Verwaltungsformalitäten in Bezug auf die Einreise und den Aufenthalt von EU-Bürgern und ihren Angehörigen in den Mitgliedstaaten vorgenommen wird; fordert die Kommission auf, aktiv mit dafür Sorge zu tragen, dass die von den Mitgliedstaaten angewandten Verfahren mit den in den europäischen Verträgen anerkannten Werten und Menschenrechten uneingeschränkt im Einklang stehen; hebt hervor, dass die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt eine der wichtigsten Säulen des Binnenmarktes darstellt; hebt die großen Vorteile hervor, die die Wanderarbeitnehmer in der EU für die Wirtschaft der Mitgliedstaaten mit sich bringen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Situation streng zu überwachen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Hindernisse auf nationaler Ebene, wie etwa übermäßige Bürokratie, in Bezug auf diese Grundfreiheit zu beseitigen;

    16.

    erkennt an, dass die Bedingungen für die Erlangung und den Verlust der Staatsangehörigkeit der Mitgliedstaaten gemäß der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (3) ausschließlich durch das innerstaatliche Recht der einzelnen Mitgliedstaaten geregelt werden; fordert dennoch eine stärkere Koordinierung und einen besser strukturierten Austausch bewährter Praktiken zwischen den Mitgliedsstaaten im Hinblick auf ihre Staatsbürgerschaftsgesetze, um die Grundrechte und insbesondere die Rechtssicherheit der Bürger zu gewährleisten; fordert umfassende gemeinsame Leitlinien, die die Beziehung zwischen der nationalen Staatsbürgerschaft und der Unionsbürgerschaft klarstellen;

    17.

    ersucht die Mitgliedstaaten, die ihren eigenen Staatsangehörigen das Wahlrecht entziehen, wenn diese sich entschieden haben, für einen längeren Zeitraum in einem anderen Mitgliedstaat zu leben, diese Praxis einzustellen und ihre Rechtsvorschriften dahingehend zu überarbeiten, dass den Betroffenen während des gesamten Verfahrens umfassende Bürgerrechte zugestanden werden; empfiehlt den Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um Bürger, die ihr aktives oder passives Wahlrecht in einem anderen als ihrem eigenen Staat ausüben möchten, effektiv zu helfen und sie zu unterstützen; betont, dass es möglich sein muss, dass EU-Bürger bei nationalen Wahlen in ihrem Herkunftsland ihr Wahlrecht von dem Mitgliedstaat aus, in dem sie ihren Wohnsitz haben, wahrnehmen können;

    18.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bedeutung der Unionsbürgerschaft zu schützen und zu verbessern, indem sie jede Form von Diskriminierung aufgrund der Nationalität verhindern; verurteilt jede Form populistischer Rhetorik, die auf die Einrichtung diskriminierender Praktiken abzielt, die allein auf der Nationalität basieren;

    19.

    fordert die europäischen Parteien und ihre nationalen Schwesterparteien auf, im Vorfeld der Wahl zum Europäischen Parlament 2014 transparente Wahlkampagnen zu organisieren und das Problem der sinkenden Wahlbeteiligung sowie der sich vergrößernden Kluft zwischen Bürgern und EU-Institutionen wirksam anzugehen; ist der Ansicht, dass die Nominierung europaweiter Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission durch die europäischen Parteien ein wichtiger Schritt hin zum Aufbau eines wirklichen öffentlichen Raums in Europa ist, und ist überzeugt, dass eine Europäisierung der Wahlkampagne besser durch gesamteuropäische Aktivitäten und Netzwerke lokaler und nationaler Medien, insbesondere über öffentliche Medien in den Bereichen Radio, Fernsehen und Internet, erreicht werden kann;

    20.

    betont, dass die Bürger darüber informiert werden müssen, dass sie zur Teilnahme an Kommunal- und Europawahlen berechtigt sind, wenn sie ihren Wohnsitz außerhalb ihres Heimatlandes haben, und dass dieses Recht auf verschiedene Weise gefördert werden muss; fordert die Kommission nachdrücklich auf, nicht bis Mai 2014 zu warten, bis sie das Handbuch veröffentlicht, in dem diese EU-Rechte in klarer und verständlicher Sprache dargelegt werden;

    21.

    ersucht alle Organe, Stellen und Einrichtungen der Union, die Transparenz weiter zu verbessern und den Zugang zu Dokumenten leicht und benutzerfreundlich zu gestalten, da so eine stärkere Einbindung der Bürger in den Beschlussfassungsprozess ermöglicht wird; fordert die EU-Organe und vor allem die Europäische Kommission auf, ihre Verfahren wirksamer zu gestalten, um den berechtigten Anliegen der Unionsbürger schnellstmöglich nachzukommen; fordert alle EU-Organe und insbesondere das Parlament auf, Transparenz und Rechenschaftspflicht in gleicher Weise sicherzustellen;

    22.

    begrüßt die unlängst erfolgte Annahme der beiden wichtigsten EU-Programme – „Rechte und Unionsbürgerschaft“ und „Europa für Bürgerinnen und Bürger“–, mit denen Aktivitäten im Bereich Unionsbürgerschaft im Zeitraum 2014–2020 finanziert werden; hält es für äußerst bedauernswert, dass vor allem der Finanzrahmen für das letztgenannte Programm, durch das Projekte zur aktiven Unionsbürgerschaft unterstützt werden, durch die Regierungen der Mitgliedstaaten im Vergleich zum Programmplanungszeitraum 2007–2013 drastisch gekürzt wurde;

    23.

    ist sehr besorgt über Petitionen, in denen auf die schwierige Lage bestimmter Gebietsansässiger aufmerksam gemacht wird, die aufgrund ihres Status ihre Rechte auf Freizügigkeit oder ihre Stimmrechte bei Kommunalwahlen nicht uneingeschränkt ausüben können; ersucht die Kommission und die betroffenen Mitgliedstaaten, in solchen Fällen die Regelung des Status zu erleichtern;

    24.

    ist zutiefst besorgt über die Hindernisse, denen sich die Bürger bei der Ausübung ihrer individuellen Rechte auf dem Binnenmarkt nach wie vor gegenübersehen, und ist der Überzeugung, dass außerdem die gegenwärtige wirtschaftliche Unsicherheit in Europa überwunden werden muss, indem diese Hindernisse beseitigt werden; begrüßt deshalb die von der Kommission angekündigten neuen Initiativen zur Stärkung der Bürger in ihrer Rolle als Verbraucher und Arbeitnehmer in Europa;

    25.

    hält es für wichtig, dass der Austausch von Informationen über Praktika und Ausbildungsmöglichkeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere über das EURES-Netzwerk, verbessert wird; ist alarmiert über die hohe Arbeitslosenquote, da vor allem junge Menschen betroffen sind; begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zu einem Qualitätsrahmen für Praktika (4) und fordert die Mitgliedstaaten auf, die in diesem Leitfaden festgelegten Grundsätze zu befolgen;

    26.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die EU-Bürger besser über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und dafür zu sorgen, dass sie sowohl in ihrem Herkunftsland als auch in einem anderen Mitgliedstaat gleichermaßen Anspruch auf die Achtung dieser Rechte haben;

    27.

    weist auf die Beschwerden mancher Petenten (zumeist im Ausland lebende EU-Bürger) hin, die von Problemen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Übertragung und dem Eigentum von Immobilien in verschiedenen Ländern berichten;

    28.

    weist auf die Probleme hin, mit denen Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihres Rechtes auf Freizügigkeit konfrontiert werden, und fordert die Einführung eines EU-Behindertenausweises, der in ganz Europa gültig ist;

    29.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zu ergreifen, um die Probleme der Doppelbesteuerung bei der Kfz-Zulassung, Steuerdiskriminierung und Doppelbesteuerung im grenzübergreifenden Kontext effektiv zu bewältigen und der Realität der grenzüberschreitenden Arbeitnehmermobilität besser gerecht zu werden; ist der Auffassung, dass die Probleme der Doppelbesteuerung durch bestehende bilaterale Besteuerungsabkommen oder einseitige Maßnahmen der Mitgliedstaaten nur unzureichend bewältigt werden können und dass ein gemeinsames, zeitnahes Vorgehen auf EU-Ebene erforderlich ist;

    30.

    bedauert, dass oft Hürden bestehen, wenn zivile oder soziale Angelegenheiten — die etwa das Familienrecht oder Renten betreffen – grenzübergreifender Natur sind, wodurch viele Bürger unter Umständen nicht uneingeschränkt Gebrauch von ihrer Unionsbürgerschaft machen können,

    31.

    weist darauf hin, dass die EU-Bürger im Gebiet eines Drittstaates, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen, nicht vertreten ist, ein Recht auf Schutz durch die diplomatischen oder konsularischen Behörden eines jeden anderen Mitgliedstaats haben, und zwar zu den gleichen Bedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaates, und betont, dass eine solche Vorschrift Grundsatzcharakter hat;

    32.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, in jedem Mitgliedstaat schnellstmöglich eine zentrale Anlaufstelle einzurichten, um Projekte mit Wirkung über die Grenzen hinweg zu koordinieren, beispielsweise Projekte mit sozialer Wirkung wie Notdienste, wobei besonders auf Projekte verwiesen wird, die sich auf die Umwelt auswirken, wie Windparks, bei denen mitunter weder einer Konsultation der Anwohner auf beiden Seiten der Grenze durchgeführt noch eine Folgenabschätzung vorgenommen wird;

    33.

    fordert die Kommission auf, den Nutzen und die Herausforderungen des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger 2013 genau zu prüfen; bedauert, dass das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger mangels ausreichender Mittel und politischem Ehrgeiz nur eine sehr geringe Medienpräsenz hatte und keine breite, öffentliche sichtbare Debatte über die Unionsbürgerschaft entfacht hat, die zu verbesserten oder neu konzipierten Instrumenten hätte beitragen können;

    34.

    fordert die Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten, damit die Freiwilligentätigkeit als Beitrag zur Unionsbürgerschaft anerkannt wird;

    35.

    fordert die Kommission auf, eine Erläuterung zu den Bürgerrechten vor und nach dem Vertrag von Lissabon zu veröffentlichen und zu verbreiten, um das Vertrauen der Bürger wiederherzustellen;

    36.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Bürgerbeauftragten sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 257 E vom 6.9.2013, S. 74.

    (2)  Erklärung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2011 zur Einführung eines Europäischen Statuts für Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, Verbände und Stiftungen (ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 187).

    (3)  Dies wurde zuletzt im Urteil des Gerichtshofs vom 2. März 2010 in der Rechtssache C-135/08, Rottmann/Freistaat Bayern festgestellt.

    (4)  COM(2013)0857.


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