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Dokument 52014AE0759
Opinion of the European Economic and Social Committee on the communication from the Commission — A roadmap for completing the single market for parcel delivery — Build trust in delivery services and encourage online sales — COM(2013) 886 final
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission „Fahrplan für die Vollendung des Binnenmarkts für die Paketzustellung — Stärkung des Vertrauens in die Zustelldienste und Förderung des Online-Handels“ — COM(2013) 886 final
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission „Fahrplan für die Vollendung des Binnenmarkts für die Paketzustellung — Stärkung des Vertrauens in die Zustelldienste und Förderung des Online-Handels“ — COM(2013) 886 final
ABl. C 451 vom 16.12.2014, S. 51–58
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
16.12.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 451/51 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission „Fahrplan für die Vollendung des Binnenmarkts für die Paketzustellung — Stärkung des Vertrauens in die Zustelldienste und Förderung des Online-Handels“
COM(2013) 886 final
(2014/C 451/08)
Berichterstatterin: |
Daniela RONDINELLI |
Die Europäische Kommission beschloss am 16. Dezember 2013, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:
Mitteilung der Kommission „Fahrplan für die Vollendung des Binnenmarkts für die Paketzustellung — Stärkung des Vertrauens in die Zustelldienste und Förderung des Online-Handels“.
COM(2013) 886 final.
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 23. Juni 2014 an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 500. Plenartagung am 9./10. Juli 2014 (Sitzung vom 10. Juli) mit 107 gegen 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1 |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt den Fahrplan zur Vollendung des Binnenmarkts für die Paketzustellung online bestellter Waren als Element, dem ein hohes Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial innewohnt. Effiziente und zuverlässige Zustelldienste sind eine Grundvoraussetzung für die Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs und die Stärkung des Vertrauens zwischen Verkäufern und Käufern. |
1.2 |
Nach Ansicht des EWSA erfordern die Vollendung des Binnenmarktes für Zustelldienste und die Beseitigung der erheblichen Kluft zwischen Erwartungen, Schutz und Verfügbarkeit Folgendes: eine gesamtschuldnerische Haftung, die Verfolgbarkeit und Ermittelbarkeit der Sendungen sowie Interoperabilität; EU-weit (auch auf den Inseln) einen flächendeckenden Zugang zu einer breiteren Palette von Zustelloptionen; Gewissheit hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Beteiligten (insbesondere der KMU und der Verbraucher) vor allem bei Beschwerden und Rücksendungen; die Erhebung einfacher und vergleichbarer Daten; eine nachhaltige soziale Dimension und ein entsprechendes Bildungsangebot. |
1.3 |
Der EWSA bekräftigt seine Ansicht (1), dass dieses Ziel nicht nur auf wünschenswerten freiwilligen Vereinbarungen und Kodizes basieren sollte, sondern auch auf einem europäischen Rechtsrahmen mit Mindestbestimmungen, der im Hinblick auf die ungelösten Fälle von Marktversagen, die Verbraucher und KMU vom Online-Kauf von Waren abhalten, auf wirksame und flexible Weise Lösungen anbietet und die Probleme im Zusammenhang mit folgenden Aspekten lösen kann:
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1.4 |
Der Ausschuss fordert, dass im Rahmen des Fahrplans klare Fristen und ein Zeitplan für die Umsetzung sowohl der Vorschriften als auch der Selbstregulierung festgelegt werden, um bei allen beteiligten Akteuren und insbesondere bei den europäischen Bürgerinnen und Bürgern mehr Vertrauen zu schaffen und dabei die volle Einhaltung und den Schutz der gegenseitigen Rechte zu gewährleisten. |
1.5 |
Der EWSA fordert, im Fahrplan zwei weitere Maßnahmen vorzusehen, von denen die eine auf die Zugänglichkeit der Dienstleistung zu erschwinglichen Preisen und die andere auf die soziale Dimension des Marktes abstellt. |
1.6 |
Der EWSA empfiehlt der Kommission, dem EP und dem Rat:
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1.7 |
Der EWSA ersucht die Kommission, mit Unterstützung der Eurofound-Stiftung alle zwei Jahre einen Bericht über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in der Branche, die Bedingungen für die Verbraucher und Akteure der gesamten Zustellkette und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu erarbeiten und dem EWSA, dem EP, dem Rat und den Sozialpartnern zuzuleiten. |
2. Vom Grünbuch zum Fahrplan
2.1 |
In Europa ist der elektronische Geschäftsverkehr eine Triebkraft für das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum, dessen Potenzial für den Zeitraum 2013-2016 auf über 10 % pro Jahr geschätzt wird (5). 45 % der EU-Bürger haben in den letzten 12 Monaten Online-Käufe getätigt und diesbezüglich erklärt, dass die meisten Probleme in diesem Zusammenhang bei der Zustellung bzw. durch verspätete Zustellung auftreten (6). |
2.2 |
Die Kommission hat die „Haupthindernisse für den digitalen Binnenmarkt ermittelt und […] ein Aktionsplan zu deren Beseitigung aufgestellt“ (7) und festgestellt, dass „10 % der Verbraucher […] jedoch auf Online-Käufe [verzichten] (8), weil sie insbesondere bei Lieferungen aus anderen Ländern die Zustellungskosten und eine schlechte Dienstleistungsqualität fürchten“. |
2.3 |
In seiner Stellungnahme zum Grünbuch (9) hat der EWSA eine Richtlinie gefordert, die Folgendes vorsieht: eine gemeinsame Haftung der Unternehmen, die Verfolgbarkeit und Ermittelbarkeit der Sendungen, die Verpflichtung, mehrere Zustelloptionen anzubieten, ein europäisches Netz nationaler Zentren zur Lösung von Problemen, die Verpflichtung zur Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen und zur Transparenz hinsichtlich Konditionen und Preise. |
2.4 |
Im Anschluss an die Debatte über das Grünbuch wurde im Dezember 2013 die Mitteilung über den Fahrplan für die Vollendung des Binnenmarkts für die Paketzustellung im Online-Handel (10) vorgelegt. |
2.5 |
Jüngste, weltweit durchgeführte Untersuchungen (11) haben die wichtigsten Probleme für die Entwicklung des elektronischen Handels zwischen Unternehmen und Verbrauchern (business to consumer, B2C) aufgezeigt:
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2.6 |
Nach Angaben der Kommission fehlen noch „die relevanten Marktdaten zu den inländischen und grenzüberschreitenden Paketströmen aller Anbieter von Postdiensten [...], die auf den Paketmärkten für Endverbraucher (‚B2C‘) und Geschäftskunden (‚B2B‘) tätig sind, einschließlich Vermittler, Paketzustellvorbereiter und alternativer Betreiber“ (12). |
2.7 |
In verschiedenen Untersuchungen wurde festgestellt, dass es in diesen Segmenten der Postdienstleistungen ein größeres Potenzial für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen gibt als in anderen Bereichen, die einer angemesseneren Regulierung und Aufsicht unterstehen, so zum Beispiel im B2C-Markt im Vergleich zu den B2B-Dienstleistungen und bei den grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Vergleich zu den Inlandspostdiensten (13). |
2.8 |
Der EWSA stellt mit Befriedigung fest, dass ein erheblicher Teil der Schlussfolgerungen seiner Stellungnahme zum Grünbuch aufgegriffen wurde. Rat (14) und EP (15) haben die Kommission nämlich aufgefordert, die bestehenden Hindernisse für grenzüberschreitende Lieferdienste zu ermitteln und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen, und das EP fordert (16) zudem zugängliche, erschwingliche, effiziente und hochwertige Versanddienste sowie Plattformen für Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen Zustelldiensten und auch eine rasche Bearbeitung von Reklamationen und Streitigkeiten zu möglichst niedrigen Kosten. |
3. Allgemeine Bemerkungen
3.1 |
Der Ausschuss hält es für wichtig, dass das Vertrauen der KMU und des online bestellenden Verbrauchers durch interoperative Netze und Systeme für eine schnelle Bearbeitung zu niedrigen Kosten innerhalb eines angemessenen, von allen Akteuren der Lieferkette akzeptierten Rahmens der Regulierung und Selbstregulierung im Sinne eines freien und offenen Binnenmarkts wiederhergestellt wird, wobei unnötige Überregulierung zu vermeiden ist. Daher fordert er, dass der Fahrplan mit klaren Fristen in dem festen Zeitplan von 18 Monaten umgesetzt wird. |
3.2 |
Der EWSA vertritt die Ansicht, dass die EU den Binnenmarkt für die Paketzustellung vollenden und die Schnelligkeit, Qualität, Zuverlässigkeit und Erschwinglichkeit der Dienste zum Schutz der Verbraucher, Arbeitnehmer und aller Akteure einschließlich der KMU der Branchen Online-Handel, Verkehr und Logistik gewährleisten sollte, wobei für die derzeitigen Fälle von Marktversagen und Funktionsstörungen auf dem Binnenmarkt Abhilfe zu schaffen ist. |
3.3 |
Der EWSA hatte jedoch erwartet, dass in der Mitteilung konkret auf die Situation der Regionen mit geografischen Nachteilen wie Inseln, Gebiete in äußerster Randlage und Berggebiete eingegangen wird, da diese Regionen nach Auffassung des Ausschusses mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, die insbesondere aufgrund wirtschaftlicher Zwänge nur schwer zu bewältigen sind. Ein echter Binnenmarkt für die Paketzustellung kann nur dann erreicht werden, wenn diese Regionen gebührend berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen vorgesehen werden. |
3.4 |
Nach Ansicht des EWSA basiert das vorgeschlagene Maßnahmenbündel im Wesentlichen auf freiwilliger Selbstregulierung, auf Regeln für die nationalen Postdienste und auf der Tätigkeit der Gruppe europäischer Regulierungsbehörden für Postdienste und auf den Grundsätzen der genauen und vollständigen Anwendung bereits bestehender EU-Vorschriften, ohne dass ein einheitlicher Rahmen für alle Akteure oder konkrete Fristen innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens von 18 Monaten vorgegeben werden. |
3.5 |
Der EWSA weist darauf hin, dass der Fahrplan noch keine Flankierung der Selbstregulierung vorsieht — eine Richtlinie, die der EWSA bereits gefordert hat (17), wäre hier notwendig, um den Anforderungen für die Vollendung des Binnenmarktes für grenzüberschreitende Zustelldienste für alle Marktteilnehmer in umfassender, schlüssiger und konsolidierter Weise gerecht zu werden. |
3.6 |
Nach Ansicht des Ausschusses sollte auf EU-Ebene eine europäische Lösung durch Förderung von Selbstregulierung und Regulierung gefunden werden, um bislang noch ungelöste Probleme auf dem Markt und zum Schutz der Verbraucher und KMU (B2B) in Bezug auf folgende Aspekte anzugehen:
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3.7 |
Auch wenn in den Vorschlägen auf die Vereinbarkeit mit dem Finanzrahmen der EU für 2014-2020 eingegangen wird, muss nach Ansicht des EWSA in dem Fahrplan unbedingt ausdrücklich auf die einschlägigen Finanzinstrumente der EU in folgenden Bereichen hingewiesen werden:
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3.8 |
Der Ausschuss empfiehlt der Kommission, dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) ein Mandat zur zügigen Entwicklung europäischer technischer Normen zu erteilen, wobei sämtliche Interessenträger und insbesondere die KMU und die Verbraucher umfassend daran zu beteiligen sind. Er hält es für erforderlich, dass Indikatoren für ein europäisches Sicherheits- und Gütezeichen für Zustellungsdienste erarbeitet werden, durch die die Qualität und Zuverlässigkeit sowie die Nachhaltigkeit und die entsprechenden Sozial- und Sicherheitsgarantien gewährleistet werden können. |
4. Besondere Bemerkungen
4.1 |
Nach Ansicht des EWSA sind zwei weitere Schwerpunktmaßnahmen notwendig, eine bezüglich der Garantie des Marktzugangs (Zugänglichkeit) und eine weitere bezüglich der sozialen Dimension dieses Markts. |
4.1.1
4.1.1.1 |
Der EWSA fordert, im Rahmen der Vergabe des Qualitätszeichens die Verpflichtung zur Gewährleistung des Marktzugangs und der Nutzbarkeit der Dienstleistung zu erschwinglichen Kosten im gesamten Gebiet der EU vorzusehen. Der EWSA ist enttäuscht, dass die Gebiete in Randlage und Inseln nicht besonders berücksichtigt wurden, und erwartet daher, dass die neue Rechtsvorschrift das Ziel des Schutzes geografisch benachteiligter Gebiete auf dem Markt für den elektronischen Handel vorsieht, auch weil ein beträchtlicher Anteil der Menschen in Europa in solchen Gebieten lebt. |
4.1.1.2 |
Nach Einschätzung des Ausschusses muss allen Betreibern voller Zugang zu den bei der Erbringung der Zustelldienstleistungen verwendeten Dateninfrastrukturen und Informationsquellen gewährt werden, um die Interessen aller Benutzer zu schützen und/oder einen wirksamen Wettbewerb zu fördern. |
4.1.1.3 |
Der EWSA fordert die Kommission auf, die Mitteilung von 1998 über die Anwendung der Wettbewerbsregeln auf diese Branche, die sich ja auf die grenzüberschreitenden Dienstleistungen und die Standardkosten auswirken, vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der Rechtsetzung und auf dem Markt im Hinblick auf liberalere und kostenorientierte Maßnahmen und nach Maßgabe des Protokolls Nr. 26 zum Vertrag von Lissabon — insbesondere in Bezug auf den universellen Zugang und die Bezahlbarkeit der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse — zu überarbeiten (18). |
4.1.2
4.1.2.1 |
Der EWSA fordert eine nachhaltige und kohärente soziale Dimension, die — zusammen mit den Innovationsbemühungen der Unternehmen in den betreffenden Branchen — eine neue Qualität und Professionalität der Beschäftigung in diesem Sektor garantiert, unter anderem durch Zugang zu angemessenen Möglichkeiten der beruflichen Bildung und Umschulung. |
4.1.2.2 |
Der EWSA bekräftigt seine Forderung nach fairen und menschenwürdigen Arbeits- und Lohnbedingungen, um prekäre Beschäftigungsverhältnisse sowie Schwarzarbeit insbesondere bei den ausgelagerten Tätigkeiten der letzten Zustellmeile zu bekämpfen, und verweist dabei nachdrücklich auf die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 über die Zulassung zum Beruf, des Beschlusses 2009/992/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1213/2010, in denen der Begriff „Beschäftigungsverhältnis“ definiert wird, um Maßnahmen gegen Scheinselbstständigkeit zu ermöglichen, wie der EWSA unlängst in einer Stellungnahme festgestellt hat (19). |
4.1.2.3 |
Der EWSA empfiehlt die Einleitung eines breit angelegten sozialen Dialogs auf europäischer Ebene mit den repräsentativen Sozialpartnern der beteiligten Sektoren der gesamten Kette des Online-Geschäfts und der Paketzustellung (Handel, Postdienste, Speditionen und Logistik), in dessen Rahmen die Fragen der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, der Entwicklungsaussichten, der Innovation und der Aufwertung der Humanressourcen angegangen werden. |
4.1.2.4 |
Die Kommission sollte mit Unterstützung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen alle zwei Jahre einen Bericht über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in der Branche und die Entwicklungsmöglichkeiten erarbeiten und dem EWSA, dem EP, dem Rat und den Sozialpartnern zuleiten. |
4.2 Maßnahme 1: Informationen für Verbraucher über die Merkmale und Kosten verschiedener Zustell- und Rücksendungsmöglichkeiten
4.2.1 |
Freiwillige Verhaltenskodizes und der Austausch bewährter Praktiken sind nach Ansicht des EWSA nur dann für die EU praktikable und ergänzende Mittel und Wege, wenn sie von allen beteiligten Akteuren des Online-Einzelhandels gemeinsam ausgearbeitet und akzeptiert werden und dies innerhalb eines europäischen Rechtsrahmens erfolgt, der sämtliche Aspekte der grenzüberschreitenden Zustellung von online bestellten Waren regelt, und zwar im Interesse des Schutzes der Verbraucher, kleinen Zusteller und der KMU zu gleichen Bedingungen und ohne ihnen zu große Anforderungen aufzuerlegen. |
4.3 Maßnahme 2: Informationen für Online-Einzelhändler über Zustelldienste
4.3.1 |
Bei einer gemeinsamen Definition der Grundbegriffe für diese Dienstleistung durch Zusteller und Online-Einzelhändler ohne Einbeziehung von Verbrauchervertretern und KMU blieben wichtige Aspekte unberücksichtigt, die für die Entscheidung der Verbraucher relevant sind, und das würde die Palette der möglichen Optionen einschränken. |
4.3.2 |
Der EWSA fordert, dass zusammen mit allen beteiligten Akteuren eine gemeinsame offene und interaktive Architektur nach dem Vorbild der e-freight-Initiative entwickelt wird (20). |
4.3.3 |
Der EWSA fordert, dass die Kommission die ordnungsgemäße Betreibung der Internetplattformen nach vorher festgelegten objektiven Kriterien der Benutzerfreundlichkeit innerhalb des vom EWSA geforderten Rechtsrahmens sicherstellt. |
4.4 Maßnahme 3: Transparenz auf den Zustellmärkten, bei den integrierten Diensten und Qualitätsstandards
4.4.1 |
Für das Fehlen eines detaillierten und vergleichbaren statistischen Rahmens für die ganze Kette von beteiligten Tätigkeiten und Akteuren von der Online-Bestellung bis zur grenzüberschreitenden Zustellung der Ware muss dadurch Abhilfe geschaffen werden, dass die Zoll-, Post-, Finanz- und Steuerbehörden und -stellen sowie der Handel von sämtlichen auf dem Markt tätigen Anbietern von Zustelldiensten relevante, einheitliche und vergleichbare Daten über grenzüberschreitende Paketströme, die flächendeckende Erbringung des Universaldienstes sowie über Rücksendungen und die Lösung von Beschwerden erheben. |
4.4.2 |
Die Erhebung dieser Daten sollte nach dem Prinzip „one size fits all“ ohne bürokratische Belastungen und Mehrfachaufwand erfolgen. Die Kommission sollte die Zweckmäßigkeit und die Kosten einer eventuellen kostengünstigen Pauschalversicherung für grenzüberschreitende Zustellungen und die Frage prüfen, ob diese an den Erwerb eines europäischen Gütezeichens geknüpft werden sollte. |
4.5 Maßnahme 4: Interoperabilität bei der Paketzustellung
4.5.1 |
Es ist zweckmäßig, dass die Zusteller und die Online-Einzelhändler auf freiwilliger Basis Lösungen für die Verknüpfung der IT-Systeme und der offenen Schnittstellen mit einem effizienten und erschwinglichen Zustell- und Rücksendesystem für die „letzte Meile“ entwickeln. |
4.5.2 |
Nach Ansicht des EWSA sollten diese Entwicklungen jedoch auf der Grundlage von zuvor innerhalb eines gemeinsamen Rechtsrahmens festgelegten Kriterien für die Interoperabilität erfolgen. |
4.6 Maßnahme 5: Stärkung des Verbraucherschutzes
4.6.1 |
Der EWSA befürwortet die Initiative, dem CEN ein Normungsmandat zu erteilen und den Mitgliedstaaten Vorgaben für die vollständige und einheitliche Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU zu machen sowie den stärkeren Einsatz alternativer Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Richtlinie 2013/11/EU zu fördern. |
4.6.2 |
Der Ausschuss hält es für unzureichend, die Lösung des Problems der Beschwerden allein darauf zu reduzieren, dass „Zusteller, Online-Einzelhändler und Verbraucherverbände [...] (gemeinsam) eine bessere Zusammenarbeit im Hinblick auf die Behandlung von Beschwerden und den Aufbau von Verbraucherschutzsystemen gewährleisten“. Der EWSA hält eine solche Zusammenarbeit dann für positiv, wenn sie innerhalb eines gemeinsamen Rechtsrahmens erfolgt. |
Brüssel, den 10. Juli 2014
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Henri MALOSSE
(1) ABl. C 161 vom 6.6.2013, S. 60.
(2) ODR: Online-Streitbeilegung, ADR: Richtlinie über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten.
(3) IMI: Binnenmarkt-Informationssystem.
(4) Europäisches Komitee für Normung.
(5) MEMO-13-1151, Europäische Kommission.
(6) Eurobarometer-Sonderumfrage Nr. 398 zum Binnenmarkt (Special Eurobarometer 398 Internal Market), Oktober 2013.
(7) COM(2011) 942 final, 11.1.2012.
(8) Eurostat, Haushaltserhebung 2009.
(9) ABl. C 161 vom 6.6.2013, S. 60.
(10) COM(2013) 886 final.
(11) Globale Studie von UPS, Pulse of the Online Shopper, 2013.
(12) COM(2013) 886 final.
(13) WIK Consult Final Report 8/2013.
(14) Rat (Wettbewerbsfähigkeit), Schlussfolgerungen zur Binnenmarktsteuerung und zum digitalen Binnenmarkt vom 30. Mai 2012.
(15) Entschließungen des EP vom 4.2.2014 2013/2043(INI), 11.12.2012 und 4.7.2013.
(16) Entschließung des EP vom 4.2.2014.
(17) Siehe Fußnote 1.
(18) Common position EU & US in the Doha Round — WTO, 2006 (Gemeinsamer Standpunkt der EU und der USA in der Doha-Runde der WTO-Verhandlungen 2006).
(19) ABl. C 161 vom 6.6.2013, S. 14.
(20) Die E-freight-Initiative 2010-2014 im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms mit 31 Partnern aus 14 Ländern hat die Vernetzung aller im Logistikbereich tätigen Akteure über interaktive benutzerfreundliche Internetplattformen zum Ziel. Darin wird u. a. folgende Empfehlung ausgesprochen: „The EU Commission should issue a Directive or similar as soon as possible which secures that the interface to National Single Windows that are put to use from now on are using the Common Reporting Scheme (CRS), developed in e-freight, as the input format“.
ANHANG
zu der Stellungnahme
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Folgender abgelehnter Änderungsantrag erhielt mindestens ein Viertel der Stimmen (Artikel 39 Absatz 2 der Geschäftsordnung):
Ziffer 1.6
Ändern:
Der EWSA empfiehlt der Kommission, dem EP und dem Rat:
— |
durch einen den europäischen Rechtsrahmen einschließlich der Postrichtlinien wird der zu schaffen, der den Zugang zum Markt für Zustelldienste gewährleistet und sichergestellt, dass , wobei der Problematik des Universalcharakters der Dienstleistung zu erschwinglichen Preisen, insbesondere in abgelegenen, Berg-, Insel- und armen Gebieten, besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird; zu schenken ist; |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
: |
35 |
Nein-Stimmen |
: |
67 |
Enthaltungen |
: |
10 |