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Document 52013DP0561

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2013 zu der vorgeschlagenen Ernennung von Henri Grethen zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0309/2013 –2013/0807(NLE))

ABl. C 468 vom 15.12.2016, p. 282–282 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 468/282


P7_TA(2013)0561

Ernennung von Henri Grethen (LU) zum Mitglied des Rechnungshofs

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2013 zu der vorgeschlagenen Ernennung von Henri Grethen zum Mitglied des Rechnungshofs (C7-0309/2013 –2013/0807(NLE))

(Konsultation)

(2016/C 468/62)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0309/2013),

gestützt auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0439/2013),

A.

in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss in seiner Sitzung vom 7. November 2013 den Bewerber, dessen Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs der Rat vorschlägt, angehört hat;

B.

in der Erwägung, dass Henri Grethen die Bedingungen gemäß Artikel 286 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllt,

1.

gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Henri Grethen zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und — zur Information — dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


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