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Document 52011XG0511(01)

Mitteilung für die Personen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/273/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien Anwendung finden

ABl. C 140 vom 11.5.2011, p. 23–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.5.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 140/23


Mitteilung für die Personen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/273/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien Anwendung finden

2011/C 140/14

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

Den in Anhang II des Beschlusses 2011/273/GASP des Rates (1) und in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 des Rates (2) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien aufgeführten Personen wird Folgendes mitgeteilt.

Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass die in den genannten Anhängen aufgeführten Personen in die Liste der Personen aufzunehmen sind, auf die die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/273/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien Anwendung finden.

Die betroffenen Personen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 442/2011) beantragen können, dass ihnen die Verwendung eingefrorener Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 6 der Verordnung).

Die betroffenen Personen können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

TEFS Coordination

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Die betroffenen Personen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


(1)  ABl. L 121 vom 10.5.2011, S. 11.

(2)  ABl. L 121 vom 10.5.2011, S. 1.


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