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Document 52011IE1170

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Vermittlung von Finanzwissen und verantwortungsvolles Verbraucherverhalten in Bezug auf Finanzprodukte (Initiativstellungnahme)

ABl. C 318 vom 29.10.2011, p. 24–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 318/24


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Vermittlung von Finanzwissen und verantwortungsvolles Verbraucherverhalten in Bezug auf Finanzprodukte“ (Initiativstellungnahme)

2011/C 318/04

Berichterstatter: Carlos TRIAS PINTÓ

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 20. Januar 2011 gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung, eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

Vermittlung von Finanzwissen und verantwortungsvolles Verbraucherverhalten in Bezug auf Finanzprodukte“.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 24. Juni 2011 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 473. Plenartagung am 13./14. Juli 2011 (Sitzung vom 14. Juli) mit 142 gegen 6 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1   Die zunehmende Komplexität und Undurchsichtigkeit des Finanzsystems haben in den letzten Jahren ein sachgerechtes Verständnis der Finanzprodukte erschwert.

1.1.1   Vor diesem Hintergrund begrüßt der EWSA die verschiedenen Initiativen der Europäischen Kommission und der OECD zur Behebung der Unzulänglichkeiten des Finanzsystems. Gleichzeitig fordert er den Finanzsektor zur ordnungsgemäßen Anwendung dieses neuen Rechtsrahmens und zum Einsatz von Selbstregulierung auf, um ein angemessenes und ehrliches Vorgehen zu fördern und das von einigen Finanzinstituten in der Vergangenheit an den Tag gelegte Verhalten zu korrigieren. Dies soll den Zugang zu transparenten Finanzprodukten fördern, die den Verbrauchern Aufschluss darüber geben, welches Geschäft sie tatsächlich abschließen, und einen Vergleich zwischen den verschiedenen Angeboten auf dem Markt ermöglichen.

1.2   Die Verbesserung der Regulierung, Aufsicht und Transparenz des Finanzsystems zur Erhöhung des Schutzes der Verbraucher und Anleger von Finanzprodukten ist unabdingbar. Dennoch kann sich der Bürger seiner Verpflichtung zur lebensbegleitenden Weiterentwicklung seiner Kompetenz in Finanzfragen nicht entziehen, damit er als Verbraucher in Bezug auf Finanzprodukte mittels informierter und wohlfundierter Entscheidungen verantwortungsvoll handeln kann. Letztlich geht es darum, eine Positivspirale aus Finanzbildung, Marktregulierung und Verbraucherschutz in Gang zu setzen.

1.3   Die Vermittlung von Finanzwissen muss als integrierte Strategie konzipiert werden, die auf der Zusammenarbeit aller beteiligter Akteure beruht: Behörden, Finanzwirtschaft, Unternehmen, Gewerkschaften und Verbraucherverbände, Bildungssystem sowie insgesamt alle Bürger in ihrer Eigenschaft als Verbraucher von Finanzprodukten. Die entsprechenden Bildungs- und Schulungsmaßnahmen sollten allerdings von Einrichtungen durchgeführt werden, bei denen kein Interessenkonflikt besteht.

1.4   Im Rahmen eines Bildungssystems, das die EU-Bürger dazu anregt, ihr kritisches Denken zu entwickeln, muss die Finanzbildung lebensbegleitend erfolgen. Der EWSA fordert, die Vermittlung von Finanzwissen als Pflichtfach auf die Lehrpläne des Bildungssystems zu setzen und in Fortsetzung davon in die Pläne zur Weiterbildung und Umschulung von Arbeitnehmern aufzunehmen. Unter anderem sollen dadurch das verantwortungsbewusste Verhalten in Finanzangelegenheiten (Sparen, Gebrauch von Kreditkarten, Darlehensaufnahme usw.) und sozial verantwortliche Finanzprodukte gefördert werden. Der Ausschuss unterstützt die Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Regulierung der Finanzmärkte für Grundstoffe, die der Verbesserung der Transparenz, Qualität der Information und Aufsicht dienen.

1.5   Eine umfassend zugängliche Vermittlung von Kenntnissen in Finanzangelegenheiten kommt der gesamten Gesellschaft zugute. Projekte zur Vermittlung von Finanzkompetenz müssen vorrangig auf die von finanzieller Ausgrenzung bedrohten Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sein, und die Finanzwirtschaft selbst ist verpflichtet, sich aktiv an der Zweifachmaßnahme „Mikrofinanzen und Bildung“ zu beteiligen und den Zugang zu grundlegenden Finanzdienstleistungen zu erleichtern.

1.6   Der EWSA weist darauf hin, dass die derzeitigen Finanzbildungsprogramme nur begrenzte Wirkung zeitigen. Nach seinem Dafürhalten ist es ebenso wichtig, die Zweckmäßigkeit der verschiedenen Programme und die Wirksamkeit der verwendeten Zugangskanäle zu bewerten wie den Bildungsbedarf der Verbraucher von Finanzprodukten zu ermitteln und Ad-hoc-Vorschläge auszuarbeiten. Deshalb setzt er auf die Mitwirkung aller Beteiligten.

1.7   Die Vermittlung von Finanzwissen ist letzten Endes von zentraler Bedeutung, um das Vertrauen in das Finanzsystem aufrechterhalten und ein verantwortungsvolles Verbraucherverhalten in Bezug auf Finanzprodukte ausüben zu können. Mit Blick auf die Zukunft ist es daher unerlässlich, dass die wichtigsten öffentlichen und privaten Institutionen und die Interessenträger ihre Kräfte bündeln, um die Finanzbildung mit angemessenen Strategien und Mitteln auszustatten und den Mangel an Koordination und Synergien zwischen den einzelnen Initiativen (auf internationaler, europäischer und einzelstaatlicher Ebene) zu beheben.

1.8   Der EWSA ist sich bewusst, dass die Europäische Kommission im Bildungsbereich nur eingeschränkt tätig werden kann, führt jedoch ins Feld, dass die Finanzbildung weiter gefasst ist als die Bildung als solche, da sie auch die Stärkung der Handlungskompetenz der Menschen betrifft, das Problem der sozialen Ausgrenzung angeht und ein verantwortungsbewusstes Verbraucherverhalten fördert.

1.9   Abschließend betont der EWSA, dass die Bedürfnisse der Verbraucher von Finanzprodukten als vorrangiges Thema auf der Tagesordnung internationaler Gipfeltreffen, insbesondere der G-20, stehen sollten. Im Hinblick darauf fordert er die Einsetzung einer Sachverständigengruppe für den Verbraucherschutz in Finanzfragen.

2.   Vermittlung von Finanzwissen und die Rolle der Verbraucher

2.1   Die Kultur der Deregulierung und finanziellen Selbstregulierung, finanzielle Kreativität, die ausgefeilten neuen Instrumente und die Undurchsichtigkeit des Systems sind nicht nur ausschlaggebende Ursachen der schweren Krise, die wir heute durchleben, sie haben es auch dem Bürger sehr schwer gemacht, die wichtigsten Funktionselemente eines schon an sich komplexen und globalisierten Marktes mit einer Flut von Finanzprodukten der vielfältigsten Art zu verstehen.

2.2   In einer Wissensgesellschaft, die sich ein Bildungssystem zunutze machen muss, mit dem die Bürger zu kritischem Denken angeregt werden, ist die Vermittlung von Kenntnissen in Finanzangelegenheiten ein strategisches Instrument, das die Neuregulierung des Finanzsystems begleiten muss. Ohne die Mitwirkung verantwortungsbewusster und für die Entwicklung ihrer Finanzkompetenz engagierter Bürger kann die Gestaltung eines solideren, sichereren und transparenteren Finanzsystems nicht abgeschlossen werden.

2.3   Ein „verantwortungsvolles Verbraucherverhalten in Bezug auf Finanzprodukte“, das Wunsch und Bedürfnis voneinander trennt, gewinnt derzeit immer mehr an Stellenwert. Gleichzeitig findet auch das „bewusste Sparen“ Anhänger, das - langfristig ausgelegt - auf sozial verantwortliche Produkte setzt (1), d.h. auf Produkte, die in ökologischer, sozialer und die verantwortungsvolle Unternehmensführung betreffender Hinsicht (ESG-Kriterien) besser abschneiden.

2.4   Ziel darf es nicht nur sein, Kenntnisse und Fähigkeiten weiterzugeben (Vermittlung von Finanzwissen): Es geht vielmehr um die Herausbildung eines fundierten Urteilsvermögens (finanzielle Allgemeinbildung), damit bei der Verwaltung der persönlichen Finanzen in der Praxis sachgerechte Entscheidungen getroffen werden können (Vermittlung von Finanzkompetenz).

2.5   Letztendlich sind viele der Entscheidungen im Leben eines Menschen mit einem Finanzverhalten verknüpft, das sein persönliches und familiäres Umfeld direkt beeinflusst - von der Suche nach Möglichkeiten zur Finanzierung der Ausbildung bis hin zur Rentenplanung (2).

2.6   Angesichts der internationalen Wirtschaftskrise, des zunehmenden Interesses der Bürger an Nachhaltigkeit sowie der Art und Weise, wie sich die Unternehmen in ökologischer, sozialer und die verantwortungsvolle Unternehmensführung betreffender Hinsicht (ESG-Kriterien) verhalten, erscheint es zudem wichtig, mehr Informationen darüber bereitzustellen, wie diese Kriterien in die Finanzentscheidungen der Endverbraucher Eingang finden können.

2.7   Nach Ansicht des EWSA ist es daher von zentraler Bedeutung, dass die finanzielle Allgemeinbildung alle Bevölkerungsgruppen lebensbegleitend mit ausreichender Intensität erreicht, damit das Vertrauen in ein gut reglementiertes Finanzsystem aufrechterhalten wird, um dessen Entwicklung und Stabilität zu gewährleisten. Dadurch wird ein intelligentes Verbraucherverhalten in Bezug auf Finanzprodukte begünstigt, das auf informierten und wohlfundierten Entscheidungen beruht. Diese Frage wird immer mehr zu einem gemeinsamen Ziel von Regierungen, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden.

2.8   Auch den Finanzinstituten kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. Deshalb bedarf es einer Finanzwirtschaft, die sich der Gesellschaft gegenüber verpflichtet fühlt, den Kunden Ehrlichkeit und Transparenz garantiert und ganz klar den Interessen der Menschen dient.

3.   Maßnahmen zur Vermittlung von Finanzwissen

3.1   Unter „Vermittlung von Finanzwissen“ ist der Prozess zu verstehen, mithilfe dessen die Verbraucher ihre Kenntnis von Finanzprodukten verbessern und ein besseres Verständnis der Finanzrisiken und Marktchancen erwerben, um wirtschaftliche Entscheidungen anhand sachgerechter Informationen treffen zu können. Eine umfassend zugängliche Vermittlung von Kenntnissen in Finanzangelegenheiten kommt der gesamten Gesellschaft zugute. Dadurch werden die Risiken einer finanziellen Ausgrenzung verringert und die Verbraucher zum Vorausplanen und Sparen angehalten, was zusätzlich dazu beiträgt, der Überschuldung vorzubeugen.

3.2   Zur Förderung der Finanzerziehung der Verbraucher haben Aufsichtsbehörden, Kreditinstitute und andere Akteure der Zivilgesellschaft im Rahmen sogenannter „Programme zur Vermittlung von Finanzwissen“ eine Reihe von Initiativen eingeleitet.

3.3   Diese Herausforderung ist nicht neu, sie wurde schon von der OECD (3), der Europäischen Kommission (4) und dem Rat ECOFIN (5) angegangen.

3.4   Die wichtigsten institutionellen Bestrebungen auf europäischer Ebene waren dabei die Einführung eines umfassenden Kapitels Finanzbildung im Rahmen des Verbraucherbildungsprojekts „Development of On Line Consumer Education Tools for Adults(DOLCETA) und die Einsetzung der Expertengruppe „Finanzwissen“(EGFE) durch die Kommission im Oktober 2008. Diese Gruppe ist seither regelmäßig zusammengekommen, um die verschiedenen Strategien zur Entwicklung der betreffenden Programme zu analysieren und dadurch die öffentlich-private Zusammenarbeit mit dem Ziel einer besseren Anwendung zu fördern.

3.5   Zu den Faktoren, die die Forderung nach einer besseren Vermittlung von Finanzwissen bedingen, gehören die Komplexität der neuen Finanzinstrumente, der demografische Wandel (6) und der neue europäische Rechtsrahmen (7).

3.6   Hinzu kommt, dass die Bevölkerung generell eine unzureichende finanzielle Allgemeinbildung hat. Zur Erreichung dieses Ziels müssen sich die Bürger zunächst der Notwendigkeit einer Verbesserung ihrer Finanzbildung bewusst werden. Dementsprechend fordert der EWSA, verstärkt nationale Finanzaufklärungskampagnen durchzuführen.

3.7   Der EWSA plädiert dafür, allen Bürgern (Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und sonstigen Gesellschaftsgruppen) effektiven Zugang zu thematisch an den jeweiligen Lebensabschnitt angepassten Programmen zur Vermittlung von Finanzkompetenz anzubieten, unter Berücksichtigung der Ziele und Interessen der jeweiligen Gruppen. Die wichtigsten Lerninhalte (Finanzplanung, Sparen, Verschuldung, Versicherungen und Renten usw.) und die spezifische Anwendungsmethodik müssen mit wirksamen Kanälen des Zugangs zu den jeweiligen Bevölkerungsgruppen einhergehen: Schulen, Arbeitsstätten, Verbraucherverbände, Websites, Fachpublikationen, Medien usw.

3.8   Obwohl Kinder und Jugendliche die Hauptzielgruppe der Programme sind, ist die Vermittlung von Finanzwissen nur in einigen wenigen Ländern Teil des schulischen Unterrichts, d.h. steht auf dem Lehrplan (8). Der EWSA unterstreicht, dass die angestrebten Ziele im Bereich der Vermittlung von Finanzkompetenz nur dann erreicht werden können, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist.

3.9   Der EWSA fordert die Europäische Kommission und andere Institutionen dazu auf, die Aufklärung über und Sensibilisierung für sozial verantwortliche Investitionen in den einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer derzeitigen Initiativen zur Vermittlung von Finanzwissen zu verbessern.

3.10   Die derzeit laufenden Finanzbildungsprogramme in Ländern wie dem Vereinigten Königreich (Programm für allgemeine Beratung), Frankreich (Institut für die Vermittlung von Finanzwissen), Spanien (Finanzbildungsplan 2008-2012), Österreich (Initiative Finanzwissen) usw. sind zwar gut konzipiert; es mangelt ihnen jedoch an der entsprechenden Verbreitung sowie an Einführungsstrategien mit genügender Reichweite. Zudem sind die Bürger nur wenig über die Weiterbildungsressourcen dieser Programme informiert.

3.11   Der EWSA fordert weitere Studien, um die Zweckmäßigkeit der Lehrinhalte und der verwendeten Zugangskanäle sowie die Messung der Verbesserungen der Finanzkompetenz auf lange Sicht bewerten zu können, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen dieses Fachs auf die Ausbildung der Kinder und Jugendlichen.

4.   Neues Finanzverhalten der Verbraucher

4.1   Demografische, soziokulturelle und technologische Umfeldfaktoren haben ein neues Verbraucherverhalten in Finanzangelegenheiten hervorgebracht. Konkret verlangen die Verbraucher heutzutage bedarfsgerechte Produkte, eine professionellere Behandlung und mehr Information; sie interessieren sich für den Verwendungszweck ihrer Investitionen (9) und zeigen sich kritischer.

4.2   In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass sich das enge Verhältnis zwischen den Kunden und ihren Finanzinstituten langsam auflöst: Sie arbeiten mit verschiedenen Instituten, wünschen eine räumliche Nähe zur Zweigstelle oder wählen Online-Banking, wollen einen effizienten Service und die Rentabilität ihres Kapitals.

4.3   Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Kundenbindung liegt in einer sachgerechten Informationspolitik, wobei das Ziel darin besteht, die Konsumgewohnheiten zu analysieren und im Einklang mit dem so erstellten Profil die geeigneten Informationen zu liefern. Trotz allem muss der Verbraucher die Informationen, die er erhält, vergleichen und sorgfältig prüfen, welche Verträge er abschließt.

4.4   Von Verbraucherverbänden wird empfohlen, sich in den Beziehungen mit Finanzinstituten an eine Reihe von Leitlinien zu halten (Personalisierung der Betreuung, Servicequalität, Grad der Spezialisierung auf bestimmte Produkte) und erst dann nach der besten Rentabilität zu suchen. Dementsprechend wird es die Finanzbildung den Verbrauchern ermöglichen, die von unseriösen Finanzinstituten ausgehende Gefahr zu erkennen.

5.   Mehr Transparenz für besseren Schutz und Wiederherstellung des Vertrauens

5.1   Die Maßnahmen zur Vermittlung von Finanzwissen müssen daher als Ergänzung zu einer vollständigen Regulierung der Finanzmärkte und einer tatsächlichen Verbesserung des Verbraucherschutzes in Bezug auf Finanzprodukte gesehen werden. Dennoch kann sich der Bürger seiner Verpflichtung zur lebensbegleitenden Weiterentwicklung seiner Kompetenz in Finanzfragen nicht entziehen.

5.2   Für die Beziehungen zu den Kunden ist Transparenz ist ein unerlässliches Instrument und von grundlegender Bedeutung, um das Vertrauen der Verbraucher in den Finanzdienstleistungssektor wiederherzustellen.

5.3   Die Transparenz der Informationen wird durch Maßnahmen wie Berichte und Veröffentlichungen, verantwortungsvolle Beratung, Informationsprospekte, Merkblätter und Leitfäden, neue Wege der Informationseinholung, Vorstellungen von Finanzprodukten und -dienstleistungen usw. erreicht. „Kleingedrucktes“, missbräuchliche Klauseln in Verträgen und irreführende Werbung müssen unterbunden werden.

5.4   Für die Kunden sind Kreditinstitute generell Anlass zur Besorgnis, sei es aufgrund der fehlenden Kommunikation, der Kriterien für den Kundenservice („Front Office“) oder der Dokumente, die für Laien zumeist unverständlich sind. Um dem entgegenzutreten, brauchen die Finanzinstitute qualifizierte Mitarbeiter, die die Kunden ständig auf dem Laufenden halten, den Kontakt zu ihnen suchen und in verständlicher Weise mit ihnen kommunizieren.

5.5   Die Informationsanforderungen bei der Vermarktung von Finanzprodukten und -dienstleistungen erhöhen sich dadurch, dass der Verbraucher über die Vertragsbedingungen und deren Auswirkungen wahrheitsgemäß informiert werden muss, bevor er ein Angebot annimmt.

5.6   Es ist insbesondere erforderlich, die jedem Geschäft anhaftenden Risiken genau darzulegen und auf eine ausgewogenere Risikoübernahme hinzuwirken, da in der letzten Zeit eine zunehmende Verlagerung des Risikos von Finanzprodukten auf den Verbraucher zu beobachten ist. Beim Online-Banking muss der uneingeschränkte Zugang zu den wichtigsten Informationen garantiert werden.

5.7   Konkret wird in Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste eine bessere Zugänglichkeit der Informationen gefordert. In der MiFID-Richtlinie (10) werden die für Anlagedienstleistungen erforderlichen Informationen festgelegt, die für alle Vertriebskanäle gelten, d.h. Unterrichtung vor, während und nach dem Vertragsabschluss. Gleichzeitig werden die Finanzinstitute aufgefordert, den Anlegerschutz zu verstärken und ihren Kunden diejenigen Produkte anzubieten, die gemäß den verschiedenen soziokulturellen und Risikoprofilen am geeignetsten für diese sind.

5.8   Dem Schutz der Verbraucherrechte liegt des Weiteren die Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge zu Grunde. Darin werden der Grundsatz des „verantwortungsvollen Kredits“, bei dem der Kreditgeber eine Beratungspflicht hat, sowie die Notwendigkeit festgelegt, die aktuelle und künftige Kreditwürdigkeit des Verbrauchers entsprechend den von diesem vorgelegten Auskünften und auf Grundlage einer Datenbankabfrage zu beurteilen.

5.9   Im Hinblick auf die Zukunft wird die Binnenmarktakte (11) ein wichtiges Hilfsmittel zur Stärkung des Vertrauens der Bürger sein. Sie wird ein Kapitel über die geplanten Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher im Bereich Finanzprodukte für Privatkunden enthalten, worin es insbesondere um die Transparenz der Bankgebühren und einen besseren Schutz der Nutzer von Hypothekendarlehen gehen wird.

6.   Förderung vorbildlicher Verfahrensweisen im Bankwesen

6.1   Infolge der in den letzten Jahrzehnten vollzogenen Deregulierung im Finanzbereich ist es zu Überschneidungen zwischen Bankenmarkt und Kapitalmarkt gekommen, was dazu geführt hat, dass die Kunden von Geschäftsbanken größeren Risiken hinsichtlich eines mangelnden Schutzes ihrer Rechte ausgesetzt sind.

6.2   So haben die Verbraucher kritisiert, dass sie beim Verkauf von Finanzprodukten - zumal von komplexen und neuartigen Produkten - unzureichend informiert wurden.

6.3   Konkret stellt die Europäische Kommission (12) folgende grundlegenden Probleme im Verhältnis zwischen Verbrauchern und Banken heraus: Defizite bei der vorvertraglichen Information, unzuverlässige Beratung, fehlende Transparenz bei den Bankgebühren und Schwierigkeiten beim Wechsel der Hausbank.

6.4   Um diese Defizite zu beheben, hat die Europäische Kommission eine Initiative zur Selbstregulierung des Bankensektors vorgeschlagen, um den Zugang zu den Informationen, das Verständnis und die Vergleichbarkeit von Bankgebühren zu verbessern. Der EWSA begrüßt dieses wichtige Harmonisierungsvorhaben, das in einem stärker vereinheitlichten System münden sollte, welches den Vergleich verschiedener Angebote erleichtert. Er macht zugleich darauf aufmerksam, dass es für eine erfolgreiche Gestaltung dieses Prozesses der Mitwirkung der Verbraucherorganisationen bedarf.

6.5   Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass sich die Finanzinstitute dagegen sträuben, ihren Kunden die Produkte anderer Anbieter zu verkaufen, wenn die eigenen Produkte weniger rentabel sind. Überdies wurde im Geschäft mit Anlageprodukten der Fehler begangen, unabhängig vom Bestehen einer Nachfrage neue Produkte auf den Markt zu bringen.

6.6   In der Praxis stimmen der Bedarf des Einzelnen und das erworbene Finanzprodukt nicht überein. Diese Situation wurde durch ein Geschäftsmodell gefördert, bei dem der Sog des Angebots die Nachfrage kreiert, wobei das zunehmende, aufgrund der Informationsasymmetrie zwischen Verkäufern und Käufern von Finanzprodukten bestehende Wissensgefälle ausgenutzt wird. Im Hinblick auf dieses Problem schlägt der EWSA vor, für die Mitarbeiter von Finanzinstituten verbindliche Verhaltenskodexe einzuführen, um mögliche Interessenkonflikte zwischen Beratung und Verkauf zu begrenzen. Die Beweislast hinsichtlich der Erfüllung dieser Verhaltenskodexe sollte bei den Finanzinstituten liegen.

6.7   Finanzintermediäre (nicht nur im Bankenbereich, sondern auch Versicherungs- und Börsenmakler usw.) müssen neben der strikten Einhaltung der geltenden Vorschriften vorbildliche Praktiken zum Schutz der Verbraucher von Finanzdienstleistungen übernehmen, wie z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Informationen (klare, genaue, bedarfsgerechte, verständliche und mit anderen Angeboten vergleichbare Informationen), Maßnahmen zur Förderung der Finanzbildung von Sparern und Anlegern, eine professionelle (verlässliche und ehrliche) Beratung, die den Kunden die Wahl erleichtert, und Einsetzung einer unabhängigen Funktion zum Schutz und zur Vertretung der Rechte und Interessen der Käufer von Finanzprodukten (Ombudsmann).

6.8   Im Hinblick auf eine Konsolidierung dieser neuen Situation muss nach Ansicht des Ausschusses die Qualifikation der Finanzintermediäre verbessert werden, damit diese der unverzichtbaren Aufgabe der Verbraucherinformation gewachsen sind. Die Finanzintermediäre stehen denn auch vor der doppelten Herausforderung, erstens die Produkte, die sie vermarkten, besser zu kennen und zweitens die Informationen auf effiziente Weise an den Nutzer zu vermitteln.

7.   Förderung der finanziellen Integration

7.1   Der EWSA ist sich bewusst, dass die finanzielle Integration in den Zusammenhang der umfassenden sozialen Integration des Menschen eingebettet werden muss. Es liegt auf der Hand, dass Initiativen im Bereich der Vermittlung von Finanzwissen durch Beschäftigungs- und Sozialschutzgarantien usw. z.T. erst möglich werden.

7.2   In verschiedenen Studien (13) wird festgestellt, dass die Finanzbildung nur schwach ausgeprägt ist und dies mit der Allgemeinbildung und der sozioökonomischen Stellung zusammenhängt. Viele Menschen haben Schwierigkeiten, ihre finanzielle Lage zu steuern und das ihren Geldanlagen anhaftende Risiko zu erkennen. Es wurde auch festgestellt, dass nur sehr wenige dieser Menschen Notfallpläne haben, falls sich ihre persönlichen Lebensumstände durch unvorhergesehene Ereignisse (Arbeitslosigkeit, Unfall, Scheidung oder Verwitwung usw.) plötzlich ändern.

7.3   In vielen Ländern sind nur 30 % aller Erwachsenen in der Lage, einen einfachen Zins zu berechnen, und nur 44 % haben Grundkenntnisse über die Funktionsweise des Rentensystems (14).

7.4   80 Milionen. europäische Bürger, d.h. 16 % der Gesamtbevölkerung, leben am Rande der Armut. Die Europäische Union legte für das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2010 das Ziel fest, integrationspolitische Maßnahmen auf gesellschaftlicher Ebene zu unterstützen und dabei die kollektive und die individuelle Verantwortung zu fördern.

7.5   Die finanzielle Integration unterstützt die Prozesse der sozialen Integration. Deshalb kommt es darauf an, Initiativen zu fördern, welche die finanzielle Integration von stark von Ausgrenzung bedrohten Risikogruppen (Frauen, Arbeitslose, Menschen mit Behinderung, ältere oder mittellose Menschen usw.) im Hinblick auf einen universellen Zugang unterstützen, und dazu auf diese Zielgruppen zugeschnittene Finanzprodukte und -dienstleistungen zu entwickeln.

7.6   Vor dem aktuellen sozioökonomischen Hintergrund muss die Finanzbildung schwerpunktmäßig auf die Planung der Altersvorsorge ausgerichtet werden, denn es zeichnet sich ein radikaler Übergang zu öffentlichen Systemen einkommensbezogener Renten ab, deren Leistungen in Abhängigkeit von den eingezahlten Beiträgen festgelegt werden (earnings-related benefits, einkommensabhängige Leistungen). Um die Handlungskompetenz erwerbstätiger Frauen zu stärken, muss der Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt von speziellen Programmen zur Vermittlung von Finanzkompetenz begleitet sein.

7.7   Kurz, die Maßnahmen zur Verbesserung der Kompetenz in Finanzfragen müssen vorrangig schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen und jenen gelten, die von einer Ausgrenzung aus Finanzangelegenheiten oder als potenzielle Opfer bestimmter Spekulationshandlungen bedroht sind.

7.8   Nach Dafürhalten des Ausschusses gehört es auch zu den Aufgaben der Banken, den Zugang zu Bankdienstleistungen für bedürftige Menschen zu erleichtern, damit diese in Finanzangelegenheiten nicht ausgegrenzt werden. Daher sollten die „Programme für die Vergabe von Mikrokrediten“ (15) voll in das Kreditangebot der Finanzinstitute integriert werden. Arbeitslose Menschen, junge Absolventen und Schulabgänger, die Bürgschaften benötigen, Unternehmer, Zuwanderer, Menschen mit Behinderungen usw. (16) sind die Zielgruppen von Mikrokrediten, und ihr Zugang zu diesen Krediten muss garantiert werden.

7.9   Bei der Zweifachmaßnahme „Mikrofinanzen und Bildung“ im Rahmen bestimmter Programme konnten ausgezeichnete Ergebnisse erreicht werden, denn durch die Bildungskomponente gibt es hier Vorteile gegenüber anderen Initiativen, die ausschließlich auf Mikrokredite ausgerichtet sind.

8.   Die Finanzbildung in der Perspektive

8.1   Der EWSA ist sich sehr wohl bewusst, dass die Europäische Kommission im Bildungsbereich nur eingeschränkt tätig werden kann (17), führt jedoch ins Feld, dass die Finanzbildung weiter gefasst ist als die Bildung als solche, da sie auch die Stärkung der Handlungskompetenz der Menschen betrifft, das Problem der sozialen Ausgrenzung angeht und ein verantwortungsbewusstes Verbraucherverhalten fördert.

8.2   Der EWSA appelliert an die Kommission, ernsthaft über die Entwicklung von Legislativmaßnahmen nachzudenken, mit denen Mitgliedstaaten zu einer effektiven Förderung der Finanzbildung veranlasst werden.

8.3   Im Hinblick auf die Zukunft besteht zwischen den verschiedenen Gremien und Institutionen des Bereichs Finanzbildung (die relevantesten Organisationen sind hier wahrscheinlich das International Network on Financial Education (INFE) der OECD und die Expert Group on Financial Education (EGFE) der Europäischen Kommission) weitgehend Übereinstimmung über die wichtigsten Inhalte und Verfahren, die es im Bereich Finanzbildung einzubeziehen gilt. In diesem Zusammenhang stimmt der Ausschuss voll mit diesen Schwerpunkten überein und fordert daher die Regierungen und die Finanzinstitute auf, ausreichende Mittel für die Einleitung entsprechender Initiativen bereitzustellen:

gemeinsame Verfahren, um zu bewerten, inwieweit die Bevölkerung mit finanziellen Sachverhalten vertraut ist und diesbezüglich integriert ist;

die Vermittlung von Kenntnissen in Finanzangelegenheiten muss stärker in den Lehrplänen vertreten sein; internationale Verfahren zur Bewertung der Effizienz und Effektivität der an den Schulen durchgeführten Programme;

Entwicklung von nationalen Strategien für Finanzbildung mit geeigneten Mechanismen für die Kontrolle und Wirkungsanalyse;

Stärkung der Strategien zur finanziellen Integration; verstärkte Bemühungen um besondere Zielgruppen (Jugendliche, Frauen, Zuwanderer, Menschen mit niedrigem Einkommen);

Schutz der Verbraucherrechte von Nutzern von Finanzprodukten;

verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, der OECD und den einzelstaatlichen Regierungen zur Nutzung von möglichen Synergieeffekten und zur Vermeidung von Doppelarbeit;

Veranstaltung eines europäischen Tages für Finanzbildung, zum Beispiel unter der Schirmherrschaft des jeweiligen Ratsvorsitzes der Europäischen Union;

Veranstaltung einer Jahreskonferenz für Finanzbildung unter Mitwirkung angesehener Fachleute;

Einrichtung eines Mechanismus der öffentlichen Anerkennung in der Europäischen Union (z.B. Auslobung eines Preises), mit dem die besten Bildungsinitiativen und vorbildliche Verfahren in diesem Bereich ausgezeichnet werden;

Förderung des „Finanzführerscheins“;

regelmäßige Sitzungen zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten über die laufenden Programme der Finanzbildung und Einbeziehung dieser Überlegungen in die jeweilige Landespolitik (in diesen Sitzungen sollten nicht nur die laufenden Maßnahmen beschrieben, sondern auch ihre Wirkung analysiert werden).

8.4   Dem möchte der EWSA folgende Vorschläge hinzufügen, durch die Initiativen für eine bessere Befähigung der Bevölkerung in Finanzangelegenheiten mit verschiedenen Maßnahmen für mehr Schutz der Verbraucher im Bereich Finanzprodukte für Privatkunden kombiniert werden:

Schaffung einer unabhängigen Einrichtung zur kostenlosen Beratung der Verbraucher von Finanzprodukten, auch mit dem Ziel, Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Kriterien (ESG) in die Verbraucherentscheidungen in die Finanzfragen einfließen zu lassen; diese Einrichtung könnte die Verbraucher persönlich oder über eine Hotline beraten;

Regelung der Rolle von Finanzintermediären und Notaren bei der Vermittlung von Finanzwissen, um einen besseren Zugang zu und ein besseres Verständnis von Finanzinformationen zu erleichtern (18), wobei Aufsichtsmechanismen eingesetzt werden sollten, um die Neutralität ihres Handelns zu gewährleisten;

Einrichtung einer europäischen Agentur für den Schutz von Endverbrauchern von Finanzprodukten zur Überwachung der Praktiken im Bankwesen (insbesondere Zugang, Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzprodukten) und zur Bekämpfung von Betrug; diese Einrichtung sollte die Befugnis zur Verhängung von Sanktionen besitzen;

Verpflichtung des Finanzsektors zur Einführung von Informationsmaterial über Finanzprodukte, in dem die Kunden über ihre Rechte und das Beschwerdeverfahren zur Ablehnung von Vorschlägen oder Entscheidungen der Finanzinstitute informiert werden;

das Informationsmaterial über die Finanzprodukte sollte (in ähnlicher Weise wie Beipackzettel für Arzneimittel) Hinweise über mögliche Gegenanzeigen und Nebenwirkungen des jeweiligen Produkts sowie über die Vertragsbedingungen enthalten;

Nachbildung der EGFE in den einzelnen Mitgliedstaaten, die eine Strategie für Finanzbildung haben, um die vorgesehenen Programme zu stärken, unter ausgewogener Beteiligung der wichtigsten Akteuren der organisierten Zivilgesellschaft;

Unterstützung seitens der Europäischen Kommission bei der Aufstellung einer kohärenteren Strategie für Finanzbildung (für jene nationalen Behörden, die noch keine solche Strategie entwickelt haben) nach dem Vorbild der am weitesten fortgeschrittenen Länder;

Festlegung eines an jede nationale Finanzbildungsstrategie geknüpften Budgets, in dem festgelegt wird, wer die Finanzbildungspläne mit welchen Mitteln finanzieren wird;

Verstärkung der Sponsorentätigkeit der Kommission für Maßnahmen im Bereich der Finanzbildung in den Mitgliedstaaten, ausgehend von den ermittelten beispielhaften Vorgehensweisen;

Förderung der allgemeinen Einführung von nationalen Gesamtkonten im jeweiligen Sozialversicherungssystem, damit jeder Arbeitgeber einmal im Jahr über die Altersrente informiert wird, auf die er bei Eintritt in den Altersruhestand Anspruch haben wird;

Förderung spezieller Finanzprodukte für Jugendliche (ab dem Alter von 14 Jahren, d.h. vor Beginn der Eigenständigkeit und dem Eintritt in den Arbeitsmarkt) mit Versand regelmäßiger Informationen über die Merkmale und Funktionsweise dieser Produkte;

Anregung an die Spielzeugindustrie zur Entwicklung von Lernspielen, bei denen u.a. Kenntnisse in Finanzfragen vermittelt werden;

Ausstrahlung kurzer (10- bis 15-minütiger) Fernseh- und Rundfunksendungen zu Grundfragen des Finanzwesens (Kredite, Hypotheken, Versicherungen usw. und über die entsprechenden Grundbegriffe wie Rendite oder Risiko), Entwicklung von Multimedia-Initiativen und Förderung der Finanzbildung in sozialen Netzwerken;

stärkere Nutzung der Verbraucherverbände und anderer unabhängiger Organisationen der organisierten Zivilgesellschaft, um die Initiativen der Regierungen zur Vermittlung von Finanzwissen zu verbreiten und umzusetzen.

8.5   Abschließend betont der EWSA, dass die Bedürfnisse der Verbraucher von Finanzprodukten als vorrangiges Thema auf der Tagesordnung internationaler Gipfeltreffen, insbesondere der G-20, stehen sollten. Im Hinblick darauf fordert der Dachverband Consumers International (19), dass eine Sachverständigengruppe für den Verbraucherschutz in Finanzfragen eingesetzt wird, die der G-20 berichtet, um den Zugang zu stabilen, fairen und wettbewerbsorientierten Finanzdienstleistungen zu gewährleisten.

Brüssel, den 14. Juli 2011

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  EWSA-Stellungnahme zum Thema „Sozial verantwortliche Finanzprodukte“, ABl. C 21/06 vom 21.1.2011, S. 33.

(2)  Vgl. diesbezüglich das Grünbuch der Kommission „Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme“, KOM(2010) 365 endg.

(3)  So im Juli 2005. Es sei hier auch das OECD-Projekt zur Finanzbildung aus dem Jahr 2009 hervorgehoben.

(4)  Die Europäische Kommission veröffentlichte acht Grundsätze für erfolgreiche Programme zur Vermittlung Finanzwissen, KOM(2007) 808 endg.

(5)  Schlussfolgerungen der Tagung vom Mai 2008.

(6)  Besonders relevant ist der Anstieg der Lebenserwartung, weshalb sich gerade ältere Menschen mit den neuen Finanzinstrumenten vertraut machen und Erwachsene ihre Zukunft besser vorausplanen müssen.

(7)  Auf Grundlage des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen, den die Europäische Kommission Ende der 90er Jahre aufstellte.

(8)  2012 wird im Rahmen des Pisa-Berichts erstmals die Finanzkompetenz 15-jähriger Schüler in 19 Ländern getestet.

(9)  In den letzten Jahren erhöhte sich de Nachfrage nach sozial verantwortlichen Investitionsprodukten, bei denen die Auswahl der Investitionen nach Kriterien der sozialen Verantwortung erfolgt.

(10)  Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, ABl. L 145 vom 30.4.2004, S.1.

(11)  KOM(2011) 206 endg.

(12)  „Data collection for prices of current accounts provided to consumers“, Europäische Kommission, Brüssel 2009.

(13)  Vgl. BRAUNSTEIN und WELCH, 2002; MANDELL, 2008; FINRA Investor Education Foundation, 2009.

(14)  Siehe dazu den Artikel von María José GÓMEZ YUBERO „Financial education: from information to knowledge and informed financial decision-making“.

(15)  Die Generalversammlung der Vereinten Nationen rief 2005 zum „Internationalen Jahr des Kleinstkredits“ aus.

(16)  Wie in Frankreich, wo der Mikrokredit nicht nur die Kreditaufnahme fördern, sondern auch ein Hilfsmittel zur Befriedigung anderer Bedürfnisse einkommensschwacher Menschen sein muss.

(17)  Laut Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist die Rechtsetzung im Bildungsbereich den Mitgliedstaaten vorbehalten.

(18)  Unbeschadet der eigentlichen Bildungsaufgabe des Bildungssystems.

(19)  Der Dachverband vertritt 220 Verbraucherorganisationen aus 115 Ländern.


ANHANG I

Inhalte der Finanzbildung  (1)

Produkte

Bereiche und Segmente

Kanäle

Sparen

(Spareinlagen, Löhne und Gehälter)

Kredite

(Verbraucherkredite und Hypothekendarlehen)

Zahlungsmittel

(Debit- und Kreditkarten)

Finanznebenprodukte

(Versicherungen, Finanzprodukte zur Altersversorgung)

Dienstleistungen

(Überweisungen, Beratung, Gebühren)

Heranführung an das Sparen (Kinder und Jugendliche)

Einstieg in das Arbeitsleben

(Jugendliche)

Einstieg in die Selbstständigkeit (Jugendliche)

Familiengründung (Erwachsene)

Vorbereitung auf den Altersruhestand (ältere Menschen)

Finanzmanagement im Kleinstunternehmen (Selbstständige)

Schulen

Betriebe

Seniorenzentren

Unternehmerverbände und Gewerkschaften

Verbraucherverbände und NRO

Medien

Internet


(1)  Nicht erschöpfende Aufzählung zur Veranschaulichung.


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