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Document 52011DP0525

Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Luigi de Magistris Beschluss des Europäischen Parlaments vom 1. Dezember 2011 zu dem Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Luigi de Magistris (2011/2076(IMM))

ABl. C 165E vom 11.6.2013, p. 69–70 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 165/69


Donnerstag, 1. Dezember 2011
Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Luigi de Magistris

P7_TA(2011)0525

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 1. Dezember 2011 zu dem Antrag auf Schutz der Immunität und der Vorrechte von Luigi de Magistris (2011/2076(IMM))

2013/C 165 E/10

Das Europäische Parlament,

befasst mit dem Antrag von Luigi de Magistris vom 31. März 2011, der im Plenum am 6. April 2011 bekannt gegeben wurde, auf Schutz seiner Immunität im Zusammenhang mit einem beim Gericht von Neapel, Italien, anhängigen Verfahren,

nach Vorlage von Schriftstücken durch Luigi de Magistris gemäß Artikel 7 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

gestützt auf Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,

in Kenntnis der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Mai 1964, 10. Juli 1986, 15. und 21. Oktober 2008,19. März 2010 und 6. September 2011 (1),

gestützt auf Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A7-0412/2011),

A.

in der Erwägung, dass ein Mitglied des Europäischen Parlaments, Luigi de Magistris, den Schutz seiner parlamentarischen Immunität im Zusammenhang mit einem bei einem italienischen Gericht anhängigen Verfahren beantragt hat,

B.

in der Erwägung, dass es bei dem Antrag von Luigi de Magistris um eine Vorladung geht, vor dem Gericht von Neapel zu erscheinen, die von Bagnolifutura SpA, einer Gesellschaft mit Sitz in Neapel, die in den Bereichen Design und Sanierung von Böden tätig ist, veranlasst wurde und sich auf Presseveröffentlichungen von ihm bezieht, die er auf seiner Website veröffentlicht hat;

C.

in der Erwägung, dass nach Angaben in der Vorladung Äußerungen in diesen Presseveröffentlichungen eine Verleumdung darstellten, die zu einem Schadensersatzanspruch führten;

D.

in der Erwägung, dass die Presseveröffentlichungen zu einem Zeitpunkt auf der Website veröffentlicht wurden, als Luigi de Magistris nach seiner Wahl im Jahr 2009 Mitglied des Europäischen Parlaments war;

E.

in der Erwägung, dass Luigi de Magistris in diesen Presseveröffentlichungen Informationen veröffentlichte, die sich auf eine schriftliche Zweitanfrage an die Europäische Kommission bezogen, in der er um zusätzliche Einzelheiten zu den Unregelmäßigkeiten bei öffentlichen Ausschreibungen ersuchte, die von der Kommission im Mai 2009 festgestellt wurden, und in der Erwägung, dass er auch um weitere Einzelheiten zu der mutmaßlichen Verschwendung öffentlicher Mittel im Gebiet von Neapel, wo Bagnolifutura geschäftlich tätig ist, bat;

F.

in der Erwägung, dass Mitglieder des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 8 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union wegen einer in Ausübung ihres Amtes erfolgten Äußerung oder Abstimmung weder in ein Ermittlungsverfahren verwickelt noch festgenommen oder verfolgt werden dürfen;

G.

in der Erwägung, dass gemäß der bestehenden Praxis des Parlaments die Tatsache, dass ein Gerichtsverfahren zivil- oder verwaltungsrechtlicher Art ist oder bestimmte Aspekte enthält, die in den Bereich des Zivil- oder Verwaltungsrechts fallen, nicht per se die von diesem Artikel verliehene Immunität von der Anwendung ausschließt;

H.

in der Erwägung, dass die Tatsachen des Falles nach den Angaben in der Vorladung und in den von Luigi de Magistris im Rechtsausschuss vorgelegten Schriftstücken zeigen, dass die getätigten Äußerungen in einem unmittelbaren und offenkundigen Zusammenhang mit der Ausübung des Amtes als Mitglied des Europäischen Parlaments durch Luigi de Magistris stehen;

I.

in der Erwägung, dass Luigi de Magistris bei der Veröffentlichung der fraglichen Presseveröffentlichungen deshalb in Ausübung seines Amtes als Mitglied des Europäischen Parlaments handelte;

1.

beschließt, die Immunität und die Vorrechte von Luigi de Magistris zu schützen;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich der zuständigen Behörde der Italienischen Republik und Luigi de Magistris zu übermitteln.


(1)  Rechtssache 101/63, Wagner/Fohrmann und Krier, Slg. 1964, 195; Rechtssache 149/85, Wybot/Faure und andere, Slg. 1986, 2391; Rechtssache T-345/05, Mote/Parlament, Slg. 2008, II-2849; Verbundene Rechtssachen C-200/07 und C-201/07, Marra/De Gregorio und Clemente, Slg. 2008, I-7929, Rechtssache T-42/06, Gollnisch/Parlament (noch nicht in der Sammlung veröffentlicht) und Rechtssache C-163/10 Patriciello (noch nicht in der Sammlung veröffentlicht).


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