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Document 52008IP0543

    Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion — Errungenschaften und Herausforderungen
    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu der WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion — Errungenschaften und Herausforderungen (2008/2156(INI))

    ABl. C 16E vom 22.1.2010, p. 8–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.1.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 16/8


    Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion — Errungenschaften und Herausforderungen

    P6_TA(2008)0543

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu der WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion — Errungenschaften und Herausforderungen (2008/2156(INI))

    (2010/C 16 E/03)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Mai 2008 zum Thema „WWU@10: Zehn Jahre Wirtschafts- und Währungsunion — Errungenschaften und Herausforderungen“ (KOM(2008)0238) (Mitteilung zur WWU@10),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Juni 2008 über die öffentlichen Finanzen in der WWU — 2008 (KOM(2008)0387),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 29. Oktober 2008 mit dem Titel: „Aus der Finanzkrise in den Aufschwung: Ein Aktionsrahmen für Europa“ (KOM(2008)0706),

    unter Hinweis auf die Wirtschaftsprognose der Kommission vom 3. November 2008 für den Herbst 2008,

    unter Hinweis auf die Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. Oktober 2008,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2008 zur Tagung des Europäischen Rates vom 15. und 16. Oktober 2008 (1),

    unter Hinweis auf den Krisengipfel der Eurogruppe vom 12. Oktober 2008, der die Übernahme von Regierungsgarantien für die Vergabe von Darlehen zwischen Banken zum Thema hatte,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Rates vom 4. November 2008,

    unter Hinweis auf das Ergebnis der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 7. November 2008,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. November 2006 zu dem Jahresbericht 2006 über den Euroraum (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juli 2007 zu dem Jahresbericht 2007 über den Euroraum (3),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Februar 2008 zu dem Beitrag zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2008 mit Blick auf die Lissabon-Strategie (4),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zum europäischen Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung (5),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2007 zur Lage der europäischen Wirtschaft: Vorbereitender Bericht über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für 2007 (6),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Februar 2005 zu den öffentlichen Finanzen in der WWU — 2004 (7),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. April 2007 zu den öffentlichen Finanzen in der WWU 2006 (8),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2008 zum Jahresbericht der EZB für 2007 (9),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zur Erweiterung des Eurogebiets (10),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Juni 2007 zur Verbesserung der Methode zur Anhörung des Europäischen Parlaments bei Verfahren zur Erweiterung der Euro-Zone (11),

    unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 17. Juni 2008 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates gemäß Artikel 122 Absatz 2 des EG-Vertrags über die Einführung der einheitlichen Währung durch die Slowakei am 1. Januar 2009 (12),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2006 zu der strategischen Überprüfung des Internationalen Währungsfonds (13),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2005 zur Umsetzung einer Informations- und Kommunikationsstrategie zum Euro und zur Wirtschafts- und Währungsunion (14),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Hedge-Fonds und Private Equity (15),

    unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Rates vom 13. Dezember 1997 zur wirtschaftspolitischen Koordinierung in der dritten Stufe der WWU und zu den Artikeln 109 und 109b des EG-Vertrags (16),

    unter Hinweis auf den Beitrag des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 12. Februar 2008 zu den Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung des Europäischen Rates,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Oktober 2008 zu einer koordinierten Reaktion der Europäischen Union auf die Konjunkturschwäche,

    unter Hinweis auf das Memorandum of Understanding vom 1. Juni 2008 über die Zusammenarbeit der Finanzaufsichtsbehörden, Zentralbanken und Finanzministerien der Europäischen Union im Bereich der grenzüberschreitenden Finanzstabilität,

    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0420/2008),

    A.

    unter Hinweis darauf, dass am 1. Januar 1999 elf Mitgliedstaaten — Belgien, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland — die einheitliche Währung der Europäischen Union eingeführt haben,

    B.

    unter Hinweis darauf, dass dem Euroraum seit seiner Gründung vier weitere Mitgliedstaaten beigetreten sind: Griechenland 2001, Slowenien 2007 und Zypern und Malta 2008,

    C.

    in der Erwägung, dass eine Erweiterung des Euroraums abzusehen ist, da sich die meisten Mitgliedstaaten, die derzeit nicht zum Euroraum gehören, darauf vorbereiten, irgendwann in der Zukunft beizutreten; unter Hinweis darauf, dass die Slowakei dem Euroraum am 1. Januar 2009 beitreten wird,

    D.

    in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in vielerlei Hinsicht ein Erfolg ist und die einheitliche Währung die wirtschaftliche Stabilität in den Mitgliedstaaten fördert — insbesondere mit Blick auf die derzeitige Finanzkrise,

    E.

    in der Erwägung, dass die Mitgliedschaft im Euroraum ein hohes Maß an wirtschaftlicher Interdependenz zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten bedingt und deshalb eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitiken sowie die Übernahme einer wirksamen Rolle bei der globalen Governance auf dem Gebiet der Wirtschaft und der Finanzen erfordert, um den vollen Nutzen der einheitlichen Währung ernten und künftigen Herausforderungen wie z. B. einer zunehmenden Konkurrenz um die natürlichen Ressourcen, globalen wirtschaftlichen Ungleichgewichten, der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung der Märkte von Schwellenländern, dem Klimawandel und der Alterung der Bevölkerung in Europa begegnen zu können,

    F.

    in der Erwägung, dass sich die durchschnittliche Inflationsrate während der ersten zehn Jahre des Bestehens des Euroraums weitgehend im Einklang mit der von der Europäischen Zentralbank (EZB) verfolgten Zielvorgabe der Preisstabilität — nahe bei, jedoch unter 2 % — befand; unter Hinweis darauf, dass die Inflationsrate in jüngster Zeit aufgrund weltweiter struktureller Änderungen — insbesondere in Verbindung mit dem Anstieg der Energie- und Nahrungsmittelpreise, einer Lockerung der Geldpolitik in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie der mangelnden Wachsamkeit einer Reihe von Zentralbanken von Drittländern — weit über dieses Niveau gestiegen ist,

    G.

    in der Erwägung, dass die rasch steigende Nachfrage nach knapper Energie und anderen Rohstoffen seitens der Volkswirtschaften der Schwellenländer die Versorgung schrittweise an ihre Kapazitätsgrenzen gebracht hat und dass der Preisdruck durch den Umstand verschärft wurde, dass Rohstoffe zunehmend als Finanzanlagen betrachtet werden, weil sie auch als Wertanlage verwendet werden können,

    H.

    in der Erwägung, dass der offene Charakter des Euroraums begrüßenswert ist und vom gegenwärtigen Anstieg des Euro-Kurses mögliche negative Auswirkungen erwartet werden, da er insbesondere die Ausfuhren beeinträchtigt und Einfuhren in den Binnenmarkt begünstigt hat, und gleichzeitig auch positive Auswirkungen, da er der Wirtschaft der Europäischen Union Hilfestellung dabei leistet, sich dem dramatischen Anstieg des Erdölpreises und der gegenwärtigen Finanzkrise zu stellen,

    I.

    in der Erwägung, dass das weltweite wirtschaftliche Umfeld während der ersten zehn Jahre des Euro der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich war und zur Schaffung von fast 16 Millionen Arbeitsplätzen — ungeachtet der Qualität der geschaffenen Arbeitsplätze — und einem Rückgang der Arbeitslosenrate von 9 % im Jahre 1999 auf geschätzte 7,3 % im Jahre 2008 geführt hat,

    J.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union in eine Phase des konjunkturellen Abschwungs eintritt und die Wachstumsraten von 3,1 % im Jahre 2006 auf einen korrigierten Schätzwert von 1,4 % (statt 2 %) im Jahre 2008 und auf 0,2 % im Jahre 2009 zurückgehen werden, während gleichzeitig Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung weiter zunehmen werden,

    K.

    unter Hinweis darauf, dass das Wirtschaftswachstum und das Produktivitätswachstum enttäuschend waren und die Zunahme der Leistung pro Beschäftigtem von 1,5 % im Zeitraum zwischen 1989 und 1998 auf geschätzte 0,75 % während des Zeitraums zwischen 1999 und 2008, d. h. auf die Hälfte, zurückgegangen ist,

    L.

    in der Erwägung, dass sich der Euro rasch zur zweitwichtigsten internationalen Währung neben dem US-Dollar entwickelt hat und der Euro eine wichtige Funktion als Bezugswährung für viele Länder weltweit erfüllt; in der Erwägung jedoch, dass das Potenzial des Euro auf globaler Ebene unzureichend ausgeschöpft wird, da der Euroraum weder über eine angemessen festgelegte internationale Strategie noch über eine effektive internationale Vertretung verfügt;

    Die ersten zehn Jahre des Euro

    1.   teilt die Auffassung, dass die einheitliche Währung zu einem Symbol Europas geworden ist und gezeigt hat, dass Europa imstande ist, weitreichende Beschlüsse mit Blick auf eine gemeinsame und von Wohlstand geprägte Zukunft zu fassen;

    2.   begrüßt den Umstand, dass der Euro Stabilität herbeigeführt und die wirtschaftliche Integration im Euroraum gefördert hat; begrüßt die stabilisierende Wirkung des Euro auf die Weltdevisenmärkte insbesondere in Krisenzeiten; stellt fest, dass die internen wirtschaftlichen Unterschiede noch nicht so zurückgegangen sind, wie dies erwartet wurde, und sich die Produktivität nicht in allen Teilen des Euroraums zufriedenstellend entwickelt hat;

    3.   stellt mit Genugtuung fest, dass die Errichtung weiterer Währungsunionen in anderen Teilen der Welt erwogen wird;

    4.   verweist auf die — in zahlreichen Studien nachgewiesene — wichtige Verknüpfung von Geldpolitik und Handelspolitik in der Welt und unterstreicht diesbezüglich die positive Rolle der Stabilität der Wechselkurse für die Gewährleistung des dauerhaften Wachstums des internationalen Handels;

    5.   weist darauf hin, dass die zunehmende Verwendung des Euro als internationale Handelswährung insbesondere den Mitgliedstaaten des Euroraums zugute kommt, weil sie für ihre Unternehmen die Wechselkursrisiken und damit die Kosten des internationalen Handels reduziert;

    6.   verweist darauf, dass das Europäische Parlament während der ersten zehn Jahre der WWU eine aktive Rolle sowohl auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik als auch im Zusammenhang mit der Geldpolitik übernommen und alles in seinen Kräften Stehende unternommen hat, um mehr Transparenz und eine demokratische Rechenschaftslegung zu gewährleisten;

    7.   unterstreicht, dass mehr getan werden muss, um den vollen Nutzen der WWU zu ernten, beispielsweise um Mitgliedstaaten und Regionen, deren BIP unter dem Durchschnitt liegt, das Aufholen zu ermöglichen, und um das Wissen der Bürger über die einheitliche Währung und ihr Engagement dafür zu stärken;

    8.   schlägt die nachstehenden Elemente und konkreten Maßnahmen für einen wünschenswerten WWU-Fahrplan vor:

    Wirtschaftliche Unterschiede, Strukturreformen und öffentliche Finanzen

    9.   glaubt, dass gestraffte, in sich schlüssigere und breit gefächerte Wirtschaftsreformen, die fristgerecht auf der Grundlage der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (Integrierte Leitlinien) und eines Policy-Mix-Ansatzes der Lissabon-Strategie koordiniert werden, zu einem Abbau von wirtschaftlichen Unterschieden führen und eine große Hilfe hin zu einem wirtschaftlichen Wideraufschwung im Anschluss an die gegenwärtige Finanzkrise sein könnten; unterstreicht die Notwendigkeit, die Verfahren und methodischen Vorgehensweisen für eine Revision und Bewertung der Umsetzung dieser Leitlinien am Ende jeden Jahres zu verbessern und zu vereinfachen;

    10.   erkennt an, dass hinsichtlich der Modernisierungsanstrengungen und der wirtschaftlichen Leistungskraft die Länder am erfolgreichsten sind, die zukunftsorientierte und wohl ausgewogene Strukturreformen mit einem überdurchschnittlich hohen Niveau der Investitionen in die Bereiche Forschung, Entwicklung und Innovation, Bildung, lebenslanges Lernen und Kinderbetreuung sowie in die Erneuerung zuverlässiger sozialer Netze verknüpfen; stellt fest, dass dieselben Mitgliedstaaten meist über eine hocheffiziente und transparente Verwaltung mit Haushaltsüberschüssen, Verschuldungsraten unter dem Durchschnitt und qualitativ hochwertige, wirksame und gezielte öffentliche Ausgaben verfügen und dabei einen im Verhältnis zum EU-Durchschnitt fast doppelt so hohen Beitrag des technischen Fortschrittes zum nationalen Wachstumsergebnis aufweisen; stellt ferner fest, dass diese „Benchmark“-Mitgliedstaaten aufgrund ihrer hohen Beschäftigungsquoten — einschließlich der Beschäftigung von Frauen und älteren Arbeitnehmern — und ihrer besonders hohen Geburtenraten diejenigen sind, die am besten auf die Alterung der Gesellschaft und die Gewährleistung eines hohen Maßes an Wettbewerbsfähigkeit vorbereitet sind;

    11.   unterstreicht die Notwendigkeit einer gegenseitigen Verstärkung von stabilitäts- und wachstumsorientierten makroökonomischen Politiken durch Verfolgung einer ausgewogenen Politik und einer Politik der Investitionen als gemeinsamer Aufgabe sowie die Notwendigkeit, durch das effiziente Management der Steuerpolitik und der Ausgaben die Entwicklung der öffentlichen Haushalte und ihre Auswirkungen auf der Nachfrageseite aufmerksam zu kontrollieren und sich parallel dazu auf die Schaffung eines günstigen Umfelds für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen zu einigen;

    12.   stellt fest, dass der überarbeitete Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) seinen Wert unter Beweis gestellt hat und dass eine starke Konsolidierung der Haushalte unumgänglich ist, da der demografische Wandel und ein möglicher Rückgang des Wirtschaftswachstums zu Haushaltsproblemen in Mitgliedstaaten des Euroraums führen könnten, die negative Auswirkungen auf die Stabilität des Euroraums in seiner Gesamtheit haben könnten; kritisiert in diesem Kontext den Mangel an Disziplin bei der Bekämpfung von Haushaltsdefiziten in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums und betont, dass die Mitgliedstaaten effektiver auf eine antizyklische Finanzpolitik hinarbeiten müssen, insbesondere um besser auf externe Schocks vorbereitet zu sein; unterstreicht deshalb die Notwendigkeit einer kurzfristigen Strategie mit Blick auf einen Abbau der nationalen Schulden und einer nachhaltigen und gesunden Wachstumsstrategie, die langfristig einen Abbau der nationalen Schulden auf höchstens 60 % ermöglichet;

    13.   weist darauf hin, dass auch in Zukunft kontinuierlich an den wichtigsten Elementen des SWP festgehalten werden muss, da die Schwelle von 3 % für das maximale Haushaltsdefizit und die Schwelle für eine höchstzulässige Staatsverschuldung in Höhe von 60 % des Bruttoinlandsprodukts auf der Grundlage der wirtschaftlichen Bedingungen in den neunziger Jahren spezifiziert wurden; ist der Auffassung, dass der SWP von den Mitgliedstaaten streng eingehalten und von der Kommission überwacht werden muss; ist der Auffassung, dass beide Zielvorgaben für die Verschuldung als Obergrenzen behandelt werden sollten, deren Erreichen vermieden werden sollte; stellt fest, dass eine effektive Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik eine Vorbedingung für den wirtschaftlichen Erfolg der WWU ist, auch wenn bei einer solchen Koordinierung das Subsidiaritätsprinzip geachtet werden sollte; fordert die Kommission auf, alle Möglichkeiten einer Stärkung des präventiven Arms des SWP zu prüfen; betont, dass die bestehenden Aufsichtsinstrumente von der Kommission besser eingesetzt werden müssen und dass die mittelfristige Prüfung der nationalen Haushalte durch die Eurogruppe verstärkt werden muss;

    14.   unterstützt die Auffassung der Kommission, dass der überarbeitete SWP einen wichtigen politischen Rahmen in Zeiten eines in hohem Maße stressbehafteten wirtschaftlichen Umfelds bietet, und unterstreicht, dass die Umsetzung des SWP gewährleisten sollte, dass jedwede Verschlechterung der Lage bei den öffentlichen Finanzen mit angemessenen Maßnahmen zur Bewältigung der Situation einhergeht, wobei gleichzeitig zu gewährleisten ist, dass wieder nachhaltige Positionen hergestellt werden; glaubt außerdem, dass man bei den haushaltspolitischen Maßnahmen uneingeschränkt auf das Maß an Flexibilität zurückgreifen sollte, das der überarbeitete SWP gestattet, und fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten klare Leitlinien zur Umsetzung dieser Flexibilität vorzugeben;

    15.   ist der Auffassung, dass ein nachhaltiges und stabiles makroökonomisches Umfeld eine Verbesserung der Qualität der öffentlichen Finanzen mit weiter konsolidierten Haushalten, einer hohen Effizienz der öffentlichen Ausgaben und verstärkten Investitionen in Bildung, Humankapital, Forschung und Entwicklung und Infrastruktur erfordert, die zu Wachstum führen und einen Anreiz für die Schaffung von Arbeitsplätzen geben könnten und die wichtige gesellschaftliche Probleme wie den Klimawandel in Übereinstimmung mit den Zielvorgaben des Klimawandel-Energie-Pakets und den wirtschaftlichen Wideraufschwung im Anschluss an die gegenwärtige Finanzkrise angehen;

    16.   vertritt die Auffassung, dass sich die Strukturreformen auf eine Steigerung der Produktivität durch eine bessere Kombination von Wirtschafts- und Sozialpolitik bei gleichzeitiger Gewährleistung eines guten Niveaus des sozialen Dialogs entsprechend der Lissabon-Strategie konzentrieren sollten;

    17.   stellt fest, dass die Wettbewerbspolitik die strukturpolitischen Maßnahmen ergänzen sollte, und befürwortet eine Unterstützung der Umstrukturierung der Wirtschaft;

    18.   warnt davor, den Schwerpunkt im Wesentlichen auf die Lohnmäßigung als Instrument zur Verwirklichung der Preisstabilität zu legen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass ein stärkerer Wettbewerb aufgrund der Globalisierung bereits zu einem Abwärtsdruck auf die Löhne geführt hat, während gleichzeitig die importierte Inflation, die durch den Anstieg des Ölpreises und des Preises anderer Rohstoffe ausgelöst wurde, bereits einen Verlust an Kaufkraft bei den Verbrauchern verursacht hat; bekräftigt erneut seine Überzeugung, dass dieses Thema insbesondere durch eine fairere Verteilung des Wohlstands angegangen werden sollte;

    19.   betrachtet die Lohn- und die Steuerpolitik als effiziente Instrumente sowohl für die wirtschaftliche Stabilisierung als auch für das Wachstum; ist der Auffassung, dass reale Lohnanhebungen entsprechend der Höhe der Produktivität gewährleistet werden sollten und dass die Koordinierung der Steuerpolitik selektiv dazu genutzt werden sollte, um die wirtschaftlichen Zielvorgaben zu verwirklichen; ist der Auffassung, dass der Kampf gegen Steuerbetrug — sowohl bei direkten als auch bei indirekten Steuern — von besonderer Bedeutung ist und dass dieser Kampf intensiviert werden sollte; unterstreicht die dringende Notwendigkeit, eine Kultur der Förderung und der Beteiligung im Rahmen von Konzepten der Unternehmensführung (Corporate Governance) und der sozialen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility) zu stärken;

    20.   unterstreicht die Notwendigkeit fairer Regeln für den Binnenmarkt; ist deshalb der Auffassung, dass der erbitterte Wettbewerb um die niedrigsten Körperschaftssteuersätze kontraproduktiv ist;

    21.   fordert, dass die Mitgliedstaaten im Euroraum die wirksame Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik verstärken, insbesondere durch Entwicklung einer in sich schlüssigen gemeinsamen Strategie innerhalb der Eurogruppe; unterstützt den Vorschlag der Kommission, von den Mitgliedstaaten mittelfristige Rahmenprogramme für ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik zu verlangen und ihre Umsetzung zu kontrollieren; unterstreicht, dass jeder Mitgliedstaat die Verantwortung für die Bewältigung von Strukturreformen und die Verbesserung seiner Wettbewerbsfähigkeit in einem Geist der Zusammenarbeit übernehmen muss, damit das Vertrauen in den Euro und seine Akzeptanz gewahrt bleiben;

    22.   stellt fest, dass unterschiedliche Muster bei den Strukturreformen und unterschiedliche Grade der Offenheit zu den Unterschieden bei der Leistungskraft der Mitgliedstaaten des Euroraums beigetragen haben; unterstützt die in der Mitteilung der Kommission zur WWU@10 enthaltenen Schlussfolgerungen, was die ungenügenden Aufholbemühungen mehrerer Volkswirtschaften des Euroraums und die zunehmenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums betrifft; fordert einen regelmäßigen Meinungsaustausch und eine kontinuierliche Zusammenarbeit innerhalb der Eurogruppe mit Blick auf die Verwirklichung des gemeinsamen Ziels einer Beschleunigung des Konvergenzprozesses;

    23.   fordert, dass die Kommission die gemeinsamen Kriterien bei der Bewertung von Wirtschafts- und Finanzdaten einheitlich handhabt; verweist auf die Verantwortung der Kommission und der Mitgliedstaaten für die Zuverlässigkeit der statistischen Daten und fordert, dass künftige Beschlüsse nur dann gefasst werden, wenn es keinen Zweifel an der Stichhaltigkeit und der Genauigkeit der verfügbaren Daten gibt; fordert ferner, dass von der Möglichkeit der Einleitung von Untersuchungen Gebrauch gemacht wird, wenn über eine Reihe von Jahren hinweg eine Diskrepanz zwischen den prognostizierten Daten der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme und den realistischerweise zu erwartenden Werten besteht;

    Geldpolitik

    24.   verweist auf sein entschiedenes Engagement für die Unabhängigkeit der EZB;

    25.   stellt fest, dass die regelmäßigen Berichte der EZB an das Parlament — insbesondere an seinen Ausschuss für Wirtschaft und Währung — zur Transparenz der Geldpolitik beitragen, und begrüßt die für die Mitglieder des Europäischen Parlaments bestehende Möglichkeit, schriftliche Anfragen zur Geldpolitik an die EZB zu richten, um auf diese Weise die Rechenschaftslegung der EZB gegenüber den Bürgern der Union zu verbessern; unterstützt die Forderung nach einer intensiveren öffentlichen Debatte über die künftige gemeinsame Geld- und Währungspolitik im Euroraum;

    26.   ist der Auffassung, dass der währungspolitische Dialog zwischen dem Parlament und der EZB ein Erfolg gewesen ist, auf dem man noch stärker aufbauen sollte; erwartet eine Verbesserung des währungspolitischen Dialogs in mehreren Punkten, z. B. hinsichtlich der Koordinierung der Termine für die regelmäßigen Anhörungen des EZB-Präsidenten mit dem Zeitplan der EZB für die geldpolitischen Beschlüsse, um die Analyse der Beschlüsse zu verbessern und gleichzeitig die Möglichkeit zu aufrechtzuerhalten, den Präsidenten der EZB zur Erörterung von aktuellen Themen einzuladen, wenn dies notwendig ist;

    27.   stellt fest, dass das vorrangige Ziel der Geldpolitik der EZB in der Wahrung der Preisstabilität besteht und dass die EZB mittelfristig auf Inflationsraten von unter — jedoch nahe bei — 2 % abzielt; weist darauf hin, dass das Ziel der Preisstabilität nur dann wirksam verwirklicht werden kann, wenn die Kernursachen der Inflation angemessen angegangen werden; verweist darauf, dass der EZB in Artikel 105 des EG-Vertrags auch die Aufgabe zugewiesen wird, die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft zu unterstützen;

    28.   ist der Auffassung, dass sich die EZB auf ein System des Ansteuerns eines direkten Inflationsziels (Inflation Targeting) zubewegen sollte, bei dem eine punktgenaue Zielinflationsrate durch eine Reihe von zulässigen Fluktuationen um die Zielrate herum ergänzt wird; fordert die EZB auf, ihre Inflationsvorhersagen zu veröffentlichen; ein solcher Schritt hin zu einem System des Ansteuerns eines direkten Inflationsziels sollte eine Fokussierung auf die Dynamik der Geldmengenaggregate nicht ausschließen, um neuen Vermögensblasen vorzubeugen;

    29.   ist der Auffassung, dass die Inflation eine weltweite Realität ist und dass sie in einer offenen Wirtschaft nicht ausschließlich mithilfe der EU-Geldpolitik bekämpft werden kann;

    30.   unterstreicht seine Bereitschaft, mögliche Verbesserungen beim Verfahren für die Ernennung der Mitglieder des EZB-Direktoriums vor 2010 zu sondieren; hält es für wichtig, dass wissenschaftliche und/oder berufliche Erfahrung und eine Vielfalt von Hintergründen auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Geld- und Finanzpolitik bei den Mitgliedern des Direktoriums vorhanden sind; verweist auf seine Forderungen nach einem aus neun Mitgliedern bestehenden Direktorium der EZB, das die ausschließliche Verantwortung für die Festlegung der Zinssätze trägt und mit dem das derzeit bestehende System ersetzt und die für die Zukunft beschlossene, noch komplexere Lösung vermieden wird; fordert dringend eine entsprechende Änderung des Vertrags;

    Integration und Aufsicht von Finanzmärkten

    31.   glaubt, dass die Finanzintegration mehr Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich zu mehr Stabilität und Liquidität im Binnenmarkt bedeuten sollte;

    32.   stellt fest, dass sich das bedeutendste Finanzzentrum in der Europäischen Union außerhalb des Euroraums befindet; verweist nichtsdestoweniger darauf, dass die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft sämtliche Mitgliedstaaten und alle im Binnenmarkt aktiven Marktakteure abdecken; glaubt, dass die Europäischen Union dringend ihre Aufsichtsstruktur unter Berücksichtigung der spezifischen Rolle der EZB verstärken muss;

    33.   ist der Auffassung, dass im Bereich des Clearing und der Abrechnung von grenzüberschreitenden Wertpapiertransaktionen, wo es bisher keine wirkliche Integration gibt, noch viel zu tun bleibt;

    34.   unterstreicht, dass im Privatkundengeschäft mehr Integration erforderlich ist, da das Fehlen einer solchen Integration zu Lasten des Verbraucherschutzes geht; glaubt, dass die Mobilität der Kunden, die Sensibilisierung für Finanzfragen, der Zugang zu Grunddiensten und die Vergleichbarkeit von Produkten verbessert werden müssen;

    35.   hält mittelfristig gesehen eine Europäisierung der Struktur der Finanzaufsicht, die Transparenz der Finanzmärkte, effektive Wettbewerbsvorschriften sowie eine angemessene Regulierung für notwendig, um das Krisenmanagement und die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB), den Aufsichtsbehörden, den Regierungen und den Marktteilnehmern zu verbessern; vertritt die Auffassung, dass ein integrierter, umfassender (alle Finanzsektoren abdeckender), kontinuierlicher und in sich schlüssiger Aufsichtsrahmen — beginnend mit einem ausgewogenen Ansatz bei der Regulierung der grenzüberschreitenden Verbreitung von Finanzrisiken auf der Grundlage harmonisierter Rechtsvorschriften — die Einhaltungskosten im Falle von Aktivitäten, die einer Vielfalt von Rechtsordnungen unterliegen, senken würde; weist darauf hin, dass „Gold plating“ (Regulierung über die in den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft festgelegten Mindestanforderungen hinaus) sowie ordnungspolitische Willkür vermieden werden sollten; fordert die Kommission auf, entsprechend diesen Grundsätzen Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden Aufsichtsstruktur vorzulegen; ist der Auffassung, dass eine etwaige Rolle der EZB im Bereich der Aufsicht auf dem Weg über das ESZB über die Grenzen des Euroraums hinaus ausgeweitet werden sollte;

    36.   begrüßt das im Frühjahr 2008 vereinbarte Memorandum of Understanding über die Zusammenarbeit zwischen den Finanzaufsichtsbehörden, den Zentralbanken und Finanzministerien der Europäischen Union im Bereich der grenzüberschreitenden Finanzstabilität; unterstreicht jedoch, dass es sich bei diesem Memorandum of Understanding lediglich um ein nicht zwingendes Instrument („soft law“) handelt und dass das Memorandum von der Bereitschaft der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Zusammenarbeit abhängt; ist der Auffassung, dass — selbst wenn Regeln zur Lastenteilung ex ante sehr schwer festzulegen sind — die Arbeit im Bereich des Krisenmanagements fortgeführt werden muss;

    37.   hebt hervor, dass die Europäische Union als der größte Wirtschaftsraum der Welt mit den größten Finanzmärkten auf internationaler Ebene eine führende Rolle bei der Reform des Regulierungssystems für Finanzdienstleistungen zum Nutzen aller beteiligten Länder und der Stabilität insgesamt übernehmen sollte; ist der Auffassung, dass die Finanzstabilität zu einem grundlegenden Ziel der Politikgestaltung in einer Welt zunehmend integrierter Finanzmärkte und von Finanzinnovationen, die bisweilen destabilisierende Effekte auf die reale Wirtschaft haben und mit Systemrisiken einhergehen können, werden sollte; ist davon überzeugt, dass ehrgeizige Beschlüsse, die auf der EU-Ebene gefasst werden, andere Länder ermutigen werden, dem Beispiel zu folgen, und unterstreicht in dieser Hinsicht die Verantwortung, auch globale bzw. „Offshore“-Probleme anzugehen; vertritt die Auffassung, dass die politische Rechenschaftspflicht der internationalen Regulierungsbehörden parallel zu einer solchen Regulierungstätigkeit angegangen werden muss;

    38.   fordert, dass die Kommission die Einführung europäischer Anleihen prüft und eine langfristige Strategie entwickelt, die die Ausgabe solcher Anleihen innerhalb des Euroraums zusätzlich zu den nationalen Anleihen der Mitgliedstaaten ermöglicht; verweist auf die Notwendigkeit einer Bewertung der Auswirkungen sowohl auf die internationalen Finanzmärkte als auch auf die WWU;

    Erweiterung des Euroraums

    39.   fordert, dass sämtliche Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums die Kriterien von Maastricht sowie den reformierten und generell flexiblen SWP einhalten; ist der Ansicht, dass eine strenge Auslegung des SWP und die Verwendung der Ausschlusskriterien vor jedwedem möglichen Beitritt von der Kommission gewährleistet werden müssen; ist der Ansicht, dass die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten im Euroraum und der Mitgliedstaaten, die dem Euroraum beitreten wollen, gewährleistet sein muss; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die langfristige Stabilität des Euroraums als Zielvorgabe von gemeinsamem Interesse angesehen werden muss und dass Erweiterung und Stabilität Hand in Hand gehen müssen; hält es für wichtig, dass die Mitgliedstaaten im Euroraum und diejenigen mit einem Sonderstatus streng ihre Verpflichtungen einhalten und keinen Zweifel an den gemeinsamen Zielen der Preisstabilität, der Unabhängigkeit der EZB, der Haushaltsdisziplin bzw. ihrer Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit lassen;

    40.   ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums, die die Kriterien von Maastricht erfüllen und nach dem Vertrag keine Ausnahmeregelung haben, die gemeinsame Währung bei der frühestmöglichen Gelegenheit einführen sollten;

    41.   unterstreicht, dass die Mitgliedschaft im Euroraum die uneingeschränkte Einhaltung der Kriterien erfordert, wie sie im Vertrag von Maastricht und im Protokoll zu Artikel 121 des Vertrags spezifiziert werden: ein hohes Maß an gemessener Preisstabilität sowie die Nachhaltigkeit dieser Preisstabilität, öffentliche Finanzen ohne übermäßiges Defizit, eine Mitgliedschaft im WKM II während einer Dauer von mindestens zwei Jahren, die Einhaltung der normalen Schwankungsbreiten, die Anpassung der langfristigen Zinsen, die Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften mit den Bestimmungen des Vertrags von Maastricht zur WWU und eine unabhängige Zentralbank;

    42.   ist der Auffassung, dass eine der größten Herausforderungen beim Beitritt zum Euroraum darin besteht, die Nachhaltigkeit der Kriterien von Maastricht sicherzustellen; unterstreicht jedoch, dass die Kriterien von Maastricht gleichzeitig ebenfalls ein erster Schritt auf dem Weg sind, die Reformprozesse am Laufen zu halten, einschließlich weiterer Zusagen und Bemühungen im Hinblick auf Strukturreformen, Investitionen und die Koordinierung der Wirtschaftspolitik;

    43.   begrüßt die strengere und effiziente Aufsicht von Mitgliedstaaten, die am WKM II teilnehmen und dem Euroraum beitreten wollen, sowie ihre wirtschaftliche Entwicklung; verweist darauf, dass die erfolgreiche Teilnahme am WKM II weiterhin eine reale Vorbedingung und nicht nur eine zweitrangige Auflage für die Mitgliedschaft im Euroraum sein muss; ist der Auffassung, dass dieselben Beitrittsanforderungen auf alle Mitgliedstaaten, die dem Euroraum beitreten, angewandt werden müssen;

    44.   hält eine anhaltende und erfolgreiche Ausweitung des Euroraums für eine bedeutende Herausforderung für die kommenden Jahre und ist der Auffassung, dass sowohl die institutionellen Standards der EZB als auch ihr Beschlussfassungsprozess an diesen Wandel angepasst werden müssen und dass beim Rotationsmodell das wirtschaftliche Gewicht der einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden muss;

    45.   unterstreicht in Verbindung mit der Erweiterung des Euroraums, dass ein hohes Maß an Konvergenz in der realen Wirtschaft wünschenswert ist, um die damit verbundenen Belastungen sowohl für den Euroraum als auch für die beitrittswilligen Mitgliedstaaten zu begrenzen; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass Fazilitäten zugunsten der Mitgliedstaaten, die am Euroraum teilnehmen und in denen die einheitliche Geldpolitik eine besonders bremsende Wirkung haben kann, eingerichtet werden sollten;

    46.   unterstreicht, dass es im Interesse künftiger Erweiterungen wichtig ist, gezielte Interventionen zur Unterstützung von Mitgliedstaaten außerhalb des Eurogebiets festzulegen, die von der derzeitigen Finanzkrise besonders hart getroffen worden sind;

    Kommunikation

    47.   betont, dass im Euroraum zwar bisher ein hohes Maß an Preisstabilität gewahrt worden ist, dass sich aber die „empfundene Inflation“ beträchtlich von den niedrigeren tatsächlichen Inflationsraten in den Mitgliedstaaten während der letzten zehn Jahre unterschieden hat; fordert deshalb eine bessere Unterrichtung und eine Klärung der Sachverhalte für die Bevölkerung, was die Notwendigkeit der WWU und ihre Funktionsweise betrifft, insbesondere im Hinblick auf die Preisstabilität, die internationalen Finanzmärkte und die Vorteile der Stabilität innerhalb des Euroraums bei Finanzkrisen;

    48.   ist der Auffassung, dass die einheitliche Währung auch weiterhin eine Priorität für die Kommunikationspolitik der Europäischen Union darstellt; glaubt, dass die Vorzüge des Euro und der WWU — Preisstabilität, niedrige Zinsen für Hypothekarkredite, leichteres Reisen, Schutz vor Wechselkursschwankungen und externen Schecks — der breiten Öffentlichkeit weiterhin verdeutlicht und eingehend erläutert werden müssen; glaubt, dass ein besonderes Schwergewicht darauf gelegt werden sollte, die Bürger der Union, die Verbraucher sowie die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die nicht genügend Kapazität haben, um sich unverzüglich neuen Entwicklungen und Herausforderungen für den Euro anzupassen, kontinuierlich zu unterrichten und sie über neueste Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten;

    49.   fordert die EZB auf, in ihrem Jahresbericht oder in einem Sonderbericht eine jährliche quantitative Analyse der Vorteile des Euro für den Durchschnittsbürger durchzuführen, zusammen mit konkreten Beispielen für die Art und Weise, wie sich die Verwendung des Euro positiv auf den Lebensalltag der Bürger ausgewirkt hat;

    50.   hält die Kommunikation für äußerst wichtig bei der Vorbereitung der Einführung des Euro in den Mitgliedstaaten, die den Beitritt zum Euroraum planen; stellt fest, dass die Kommunikation über die Erweiterung des Euroraums ebenfalls für sämtliche Mitgliedstaaten im Euroraum wichtig ist;

    51.   vertritt die Ansicht, dass die Kommission ihre Bemühungen darauf konzentrieren muss, die neuen Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre Bürger durch intensive Informationskampagnen auf die Einführung des Euro vorzubereiten, die Durchführung einer solchen Kampagne zu beaufsichtigen, falls sie bereits eingeleitet wurde, und regelmäßig über bewährte Praktiken bei der Umsetzung der nationalen Aktionspläne für die Einführung des Euro Bericht zu erstatten; ist ebenfalls der Auffassung, dass bewährte Praktiken und Fachwissen, das bei den früheren Umstellungen erworben wurde, wahrscheinlich für die Umstellung der neuen Mitgliedstaaten sowie für die bevorstehende Erweiterung und Vorbereitung der neuen Bewerberstaaten nützlich ist;

    Internationale Rolle des Euro und externe Vertretung

    52.   begrüßt die zügige Entwicklung des Euro als zweitwichtigster Reserve- und Transaktionswährung nach dem US-Dollar mit einem Anteil von 25 % an den weltweiten Devisenreserven; stellt fest, dass der Euro insbesondere in den Ländern, die an den Euroraum angrenzen, eine wichtige Rolle als Finanzierungswährung spielt, und dass die Wechselkurse dieser Länder auf den Euro abgestimmt sind; begrüßt ausdrücklich die Auffassung der EZB, dass die Einführung des Euro der letzte Schritt hin zu einem strukturierten Konvergenzprozess innerhalb der Europäischen Union ist und damit die Einführung des Euro nur im Rahmen des EG-Vertrags möglich ist;

    53.   ist der Auffassung, dass die Agenda der WWU-Politik für die nächste Dekade unter anderem von den Herausforderungen geprägt sein wird, die die Volkswirtschaften der Schwellenländer in Asien und die gegenwärtige weltweite Finanzkrise darstellen; bedauert, dass ungeachtet der zunehmenden weltweiten Rolle des Euro bei den Bemühungen um die Verbesserung der externen Vertretung des Euroraums in Finanz- und Währungsfragen nicht viele Fortschritte verbucht werden konnten; unterstreicht, dass der Euroraum eine internationale Strategie aufbauen muss, die dem internationalen Status seiner Währung angemessen ist;

    54.   verweist darauf, dass der effektivste Weg für den Euroraum, einen Einfluss zu gewinnen, der seinem wirtschaftlichen Gewicht entspricht, darin besteht, gemeinsame Positionen zu entwickeln, die Vertretung des Euroraums zu stärken und letztlich einen gemeinsamen Sitz in den einschlägigen internationalen Finanzinstitutionen und -foren zu erhalten; fordert die Mitgliedstaaten des Euroraums unter anderem nachdrücklich auf, in Fragen der Wechselkurspolitik mit einer Stimme zu sprechen;

    55.   unterstreicht, dass der Euro außerhalb des Euroraums als nationale Währung verwendet wird; vertritt die Auffassung, dass die Auswirkungen einer solchen Verwendung analysiert werden müssen;

    56.   verweist darauf, dass die wichtige Rolle des Euro auf den internationalen Finanzmärkten Verpflichtungen mit sich bringt und dass die Effekte der Geld- sowie der Wachstumspolitik im Euroraum globale Wirkung haben; unterstreicht die zunehmende Bedeutung des Euro für den internationalen Handel und die Dienstleistungen als stabilisierendem Instrument im globalen Umfeld, als Motor für die Finanzmarktintegration und als Grundlage für eine Steigerung der Direktinvestitionen und grenzüberschreitende Unternehmensfusionen, da die Transaktionskosten beträchtlich gesenkt werden könnten; fordert die Durchführung einer Studie über globale Ungleichgewichte und die Rolle des Euro sowie mögliche Anpassungsszenarien, deren Ziel darin besteht, die Europäische Union besser auf die Bewältigung größerer externer Schocks vorzubereiten;

    57.   empfiehlt eine stärker zukunftsgerichtete Zusammenarbeit und einen intensiveren internationalen Dialog zwischen den verantwortlichen staatlichen Stellen der wichtigsten „Währungsblöcke“ mit dem Ziel, die Bewältigung internationaler Krisen zu verbessern und Hilfestellung bei der Bewältigung der Auswirkungen von Währungsbewegungen auf die reale Wirtschaft zu leisten; verweist auf das erfolgreiche gemeinsame Krisenmanagement zu Beginn der jüngsten Subprime-Krise in den Vereinigten Staaten sowie bei der Krise unmittelbar nach den Ereignissen vom 11. September 2001, das dabei geholfen hat, einen direkten Zusammenbruch des US-Dollar zu vermeiden;

    58.   unterstützt die Absicht der Kommission, den Einfluss der WWU in den internationalen Finanzinstitutionen mittels einer gemeinsamen EU-Position zu stärken, die von ausgewählten Vertretern repräsentiert wird, wie dem Präsidenten der Eurogruppe, der Kommission und dem Präsidenten der EZB; stellt fest, dass der Präsident der Eurogruppe, die Kommission und der Präsident der EZB in der Praxis bereits befugt sind, als Beobachter in den wichtigsten internationalen Finanzinstitutionen mitzuwirken; fordert jedoch eine bessere Koordinierung der europäischen Positionen, damit die gemeinsame europäische Geldpolitik künftig von ihren legitimen Vertretern repräsentiert wird; erwartet, dass ein Standpunkt des Euroraums zur Wechselkurspolitik seiner wichtigsten Partner zum Ausdruck gebracht wird; fordert den Präsidenten der Eurogruppe auf, den Euroraum im Finanzstabilitätsforum (FSF) zu vertreten; regt an, dass die Satzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) geändert wird, um die Vertretung von Wirtschaftsblöcken und Wirtschaftsorganisationen zu ermöglichen;

    59.   unterstreicht, dass ein gemeinsamer Ansatz der Europäischen Union für die Reform der internationalen Finanzinstitutionen erforderlich ist, bei der den Herausforderungen einer globalen Wirtschaft einschließlich des Auftretens neuer Wirtschaftsmächte Rechnung getragen werden sollte;

    60.   bedauert, dass die Kommission im Rahmen der Mitteilung über die WWU@10 keine detailliertere und präzisere Analyse der internationalen Rolle des Euro vorgenommen hat; fordert die Kommission auf, einen detaillierten Bericht über die externe Dimension der gemeinsamen Währungspolitik und ihre Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Handelsleistung des Euroraums zu erstellen;

    61.   unterstreicht, dass die von einigen Partnern der Europäischen Union verfolgte Währungspolitik auf eine Unterbewertung ihrer Währung abzielt und dass diese Praktik auf unlautere Weise den Handel beeinträchtigt und als nichttarifäres Hemmnis für den internationalen Handel angesehen werden könnte;

    Wirtschaftliche Instrumente der WWU und Governance

    62.   vertritt die Auffassung, dass alle relevanten Parteien — Parlament, Rat, Kommission, Eurogruppe und die Sozialpartner auf der Ebene der Europäischen Union und auf nationaler Ebene — zusammenarbeiten sollten, um die künftige Funktionsfähigkeit der WWU im Hinblick auf die wirtschaftliche Governance auf der Grundlage der folgenden Anregungen zu verstärken:

    a)

    als wesentliche Komponente der Lissabon-Strategie und als das zentrale wirtschaftspolitische Instrument sollten die Integrierten Leitlinien — mit dem Ziel eines ausgewogenen „Policy-Mix-Ansatzes“ — sich gegenseitig inspirierende Reformen in den Bereichen Beschäftigung, Umwelt und soziale Sicherheit verfolgen;

    b)

    mit den Integrierten Leitlinien sollte ein breiter Rahmen für eine engere wirtschaftspolitische Koordinierung festgelegt werden, um die Nationalen Reformprogramme (NRP) aufeinander abzustimmen, wobei jedoch die wirtschaftliche Vielfalt und unterschiedliche nationale Traditionen zu berücksichtigen sind; es sollte eine Konsultation der nationalen Parlamente zu den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen und den NRP festgelegt werden;

    c)

    es sollte eine stärkere Verknüpfung zwischen den Integrierten Leitlinien, insbesondere den Grundzügen der Wirtschaftpolitik, und den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen hergestellt werden; die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme und die NRP könnten zeitgleich (jährlich zu Herbstanfang) nach einer Debatte im nationalen Parlament präsentiert werden; die Gründzüge der Wirtschaftspolitik könnten gemeinsame haushaltspolitische Ziele im Einklang mit dem präventiven Arm des SWP einschließen;

    d)

    die Regierungen der Mitgliedstaaten sollten bei der Beschlussfassung über ihre nationalen Haushalte die Integrierten Leitlinien und die länderspezifischen Empfehlungen ebenso berücksichtigen wie die Haushaltslage im Euroraum insgesamt; die unterschiedlichen nationalen Zeitpläne für die Finanzpolitik und die wichtigsten Annahmen, die bei den Prognosen verwendet werden, sollten harmonisiert werden, um Ungleichheiten zu vermeiden, die durch die Verwendung unterschiedlicher makroökonomischer Prognosen (globales Wachstum, Wachstum in der Europäischen Union, Ölpreis pro Barrel, Zinsen) und andere Parameter verursacht werden; fordert die Kommission, Eurostat und die Mitgliedstaaten auf, auf die Festlegung von Instrumenten hinzuarbeiten, die die Vergleichbarkeit der nationalen Haushalte im Hinblick auf Ausgaben in verschiedenen Kategorien erhöhen;

    e)

    wann immer dies möglich ist, sollte von formelleren Empfehlungen für die Mitgliedstaaten des Euroraums Gebrauch gemacht werden, z. B. Festlegung von Zielen für die mittelfristigen Ausgaben, spezifische Strukturreformen, Investitionen, Qualität der öffentlichen Finanzen; man sollte sich ebenfalls um eine stärker standardisierte Struktur der Berichterstattung im Kontext der NRP bemühen, ohne die nationalen Reformprioritäten zu beeinträchtigen; sämtliche Verpflichtungen, Zielvorgaben und Benchmarks sollten uneingeschränkt in die Integrierten Leitlinien und die NRP einbezogen werden, um die Kohärenz und Effizienz der wirtschaftlichen Governance zu verbessern;

    f)

    in den Rahmen für die wirtschaftspolitische Governance sollte in guten Zeiten eine langfristige Strategie zum Abbau der nationalen Verschuldung unter eine Obergrenze von 60 % des BIP einbezogen werden, da dies die Kosten des Schuldendienstes und die Kosten von Kapital für private Investitionen senken würde;

    g)

    es sollte ein verbindlicher Rahmen festgelegt werden, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten des Euroraums einander und die Kommission konsultieren, ehe sie wichtige wirtschaftspolitische Beschlüsse fassen, z. B. im Falle von Maßnahmen zur Bewältigung höherer Nahrungsmittel- und Energiepreise;

    h)

    die wirtschaftspolitische Koordinierung sollte die Form einer integrierten „Europäischen Wirtschafts- und Beschäftigungsstrategie“ auf der Grundlage der bestehenden Instrumente der Wirtschaftspolitik — insbesondere der Lissabon-Strategie, der Integrierten Leitlinien, der Strategie für nachhaltige Entwicklung und der Konvergenz- und Stabilitätsprogramme — annehmen; fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, unter Federführung des Präsidenten der Eurogruppe die Wirtschaftstätigkeit auf in sich schlüssige Weise, zeitgleich und in die gleiche Richtung hin zu unterstützen;

    i)

    diese unter Buchstabe h genannte Europäische Wirtschafts- und Beschäftigungsstrategie sollte das Potenzial neuer und grüner Technologien als einem Eckpfeiler des Wirtschaftswachstums — in Verbindung mit einem makroökonomischen Policy-Mix — anerkennen;

    j)

    die Finanzierung von innovativen Unternehmen — insbesondere von KMU — sollte unter anderem durch Errichtung eines „Europäischen Fonds für intelligentes Wachstum“ durch die Europäische Investitionsbank erleichtert werden;

    k)

    im Jahresbericht über den Euroraum sollte eine stärker praxisorientierte Palette von Instrumenten und Bewertungen geboten werden, um einen eingehenderen Dialog zwischen den verschiedenen EU-Gremien zu ermöglichen, die an der wirtschaftlichen Governance beteiligt sind;

    l)

    es muss ein Verhaltenskodex zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission festgelegt werden, der eine angemessene Zusammenarbeit und die uneingeschränkte Beteiligung dieser drei EU-Organe an der angemessenen Weiterbehandlung der Integrierten Leitlinien als wirtschaftspolitischem Schlüsselinstrument gewährleisten würde;

    m)

    die institutionelle Struktur für die wirtschaftspolitische Koordinierung sollte wie folgt verstärkt werden:

    auch in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit/Industrie, Umwelt, Beschäftigung und Bildung sollten „Eurogruppe-Formationen“ eingerichtet werden;

    die Eurogruppe sollte eine stärkere institutionelle Struktur und mehr Humanressourcen erhalten;

    das Mandat des Präsidenten der Eurogruppe sollte im Einklang mit den Wirtschaftszyklen der Integrierten Leitlinien stehen;

    der Wirtschaftspolitische Ausschuss sollte im Wirtschafts- und Finanzausschuss aufgehen, so dass sie ein einziges und in sich schlüssiges Gremium zur Vorbereitung der Arbeit des Rates Wirtschaft und Finanzen und der Eurogruppe bilden;

    innerhalb der Eurogruppe und auf informellen Ratstagungen sollte einem Vertreter des Europäischen Parlaments Beobachterstatus gegeben werden;

    Treffen der Troika mit dem Europäischen Parlament und der Kommission sollten viermal jährlich organisiert werden, und — wenn erforderlich — mit der Eurogruppe;

    n)

    es sollte ein regelmäßigerer und stärker strukturierter Dialog über makroökonomische Fragen zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und der Eurogruppe, ähnlich dem währungspolitischen Dialog zwischen dem Parlament und der EZB, eingerichtet werden (der Dialog sollte mindestens einmal je Quartal stattfinden), um die bestehenden Rahmen zu vertiefen und die Herausforderungen zu erörtern, mit denen die Wirtschaft im Euroraum konfrontiert ist, und

    o)

    es muss ein aktiver Dialog zwischen dem Parlament, der Eurogruppe, der EZB und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss eingerichtet werden, damit Debatten über den geeigneten Policy-Mix geführt werden können;

    63.   ist der Auffassung, dass die Agenda der WWU-Politik für die nächste Dekade vor allem von den Herausforderungen geprägt sein wird, die sich aufgrund der jüngsten Turbulenzen auf den Finanzmärkten und ihrer Auswirkungen auf die reale Wirtschaft ergeben; nimmt in diesem Kontext positiv zur Kenntnis, dass Mitgliedstaaten innerhalb des Euroraums dank einer gemeinsamen Geldpolitik und der in den letzten Jahren durchgeführten Reformen besser für größere Schocks gerüstet sind als in der Vergangenheit; fordert jedoch mit Blick auf ein breit angelegtes Vorgehen gegen den wirtschaftlichen Abschwung und die hohe Inflation:

    a)

    eine koordinierte Antwort auf der EU-Ebene, die sich auf ein gemeinsames Verständnis der Probleme und gemeinsame Folgemaßnahmen bei gleichzeitiger Anerkennung einiger nationaler Besonderheiten stützt, einschließlich der Koordinierung der NRP;

    b)

    ehrgeizige und angepasste NRP und Engagement für ihre Umsetzung, einschließlich einer Überprüfung der nationalen Haushalte, um auf jüngste Wirtschaftsprognosen zu reagieren, dem konjunkturellen Abschwung entgegenzusteuern und das Wachstum zu fördern, bei gleichzeitiger Schaffung eines intensiven Dialogs mit den Sozialpartnern;

    c)

    Maßnahmen zur Unterstützung der KMU, insbesondere zur Ergänzung der jüngsten Maßnahmen der Europäischen Investitionsbank und zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Kreditvergabe an KMU durch das Bankensystem;

    d)

    Festlegung gezielter Maßnahmen zum Schutz anfälliger Gruppen vor den Auswirkungen der gegenwärtigen Finanzkrise;

    e)

    umfassende und zügige Umsetzung des Zeitplans für Finanzdienstleistungen, einschließlich von Folgemaßnahmen und einer verstärkten Effizienz der Aufsicht mit Blick auf die anhaltenden Turbulenzen auf den Finanzmärkten;

    f)

    Ausbau der Krisenbewältigungsregelungen durch eine Verbesserung der EU-Vorschriften für den Fall einer Liquidation und Aufstellung klar definierter und allgemeine Zustimmung findender Regelungen für die Lastenteilung unter den entsprechenden Mitgliedstaaten im Fall der Insolvenz innerhalb grenzüberschreitender Finanzgruppen;

    g)

    Vervollständigung der für die Konzeption der Geldpolitik eingesetzten Instrumente durch die gründliche Analyse von Faktoren, die die Stabilität und die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems beeinflussen, insbesondere was den Transfer der Geldpolitik, die Entwicklung der Kreditvergabe und des Finanzvermögens, die charakteristischen Merkmale neuer Produkte sowie die Konzentration von Risiken und die Liquidität betrifft;

    h)

    eine proaktive europäische Reaktion innerhalb internationaler Foren, insbesondere innerhalb des FSF und des IWF und verstärkte Prozesse der gemeinsamen politischen Beschlussfassung sowie

    i)

    Formulierung der Standpunkte der Europäischen Union innerhalb der G8 und Überlegungen über die Rolle der Europäischen Union als effizienteres weltweites Beschlussfassungsgremium bei gleichzeitiger Anpassung einer solchen Rolle an die Konsequenzen der Globalisierung und dominanterer Weltfinanzmärkte;

    j)

    bessere und effizientere Koordinierung zwischen der Welthandelsorganisation und den Institutionen von Bretton Woods (IWF und Weltbankgruppe), um Spekulation zu bekämpfen und den durch die ernsthafte Krise verursachten Herausforderungen zu begegnen;

    k)

    Veranstaltung einer Weltwährungskonferenz unter der Schirmherrschaft des IWF angesichts der gegenwärtigen schwerwiegenden Währungsturbulenzen, um weltweite Konsultationen zu Währungsfragen abzuhalten, wobei auch die praktische Möglichkeit der Einrichtung eines Mechanismus im Rahmen des IWF zur Schlichtung von Streitigkeiten in der Geld- und Währungspolitik in Erwägung gezogen werden sollte;

    *

    * *

    64.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Präsidenten der Eurogruppe und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0506.

    (2)  ABl. C 314 E vom 21.12.2006, S. 125.

    (3)  ABl. C 175 E vom 10.7.2008, S. 569.

    (4)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0057.

    (5)  ABl. C 282 E vom 6.11.2008, S. 422.

    (6)  ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 535.

    (7)  ABl. C 304 E vom 1.12.2005, S. 132.

    (8)  ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 780.

    (9)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0357.

    (10)  ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 249.

    (11)  ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 251.

    (12)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0287.

    (13)  ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 118.

    (14)  ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 73.

    (15)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0425.

    (16)  ABl. C 35 vom 2.2.1998, S. 1.


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