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Document 52005AP0280
European Parliament legislative resolution on the proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council establishing a European grouping of cross-border cooperation (EGCC) (COM(2004)0496 - C6-0091/2004 - 2004/0168(COD))
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Schaffung eines Europäischen Verbunds für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (KOM(2004)0496 - C6-0091/2004 - 2004/0168(COD))
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Schaffung eines Europäischen Verbunds für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (KOM(2004)0496 - C6-0091/2004 - 2004/0168(COD))
ABl. C 157E vom 6.7.2006, pp. 308–312
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Schaffung eines Europäischen Verbunds für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (KOM(2004)0496 - C6-0091/2004 - 2004/0168(COD))
Amtsblatt Nr. 157 E vom 06/07/2006 S. 0308 - 0312
P6_TA(2005)0280 Schaffung eines Europäischen Verbunds für grenzüberschreitende Zusammenarbeit ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Schaffung eines Europäischen Verbunds für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (KOM(2004)0496 — C6-0091/2004 — 2004/0168(COD)) (Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung) Das Europäische Parlament, - in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2004) 0496) [1], - gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 159 Absatz 3 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0091/2004), - gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung, - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0206/2005), 1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung; 2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen; 3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln. [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. --------------------------------------------------