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Document 32015D1793

    Beschluss (GASP) 2015/1793 des Rates vom 6. Oktober 2015 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR)

    ABl. L 260 vom 7.10.2015, p. 30–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/1793/oj

    7.10.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 260/30


    BESCHLUSS (GASP) 2015/1793 DES RATES

    vom 6. Oktober 2015

    zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28, Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 16. Juli 2012 den Beschluss 2012/389/GASP angenommen (1).

    (2)

    Der Rat hat am 22. Juli 2014 den Beschluss 2014/485/GASP (2) zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP und zur Verlängerung der Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) bis zum 12. Dezember 2016 angenommen.

    (3)

    Der Beschluss 2012/389/GASP sollte geändert werden, um den von dem als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag abgedeckten Zeitraum bis zum 15. Dezember 2015 zu verlängern —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 13 Absätze 1 und 2 des Beschlusses 2012/389/GASP erhält folgende Fassung:

    „(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP NESTOR vom 16. Juli 2012 bis zum 15. November 2013 beläuft sich auf 22 880 000 EUR.

    Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP NESTOR für den Zeitraum vom 16. November 2013 bis zum 15. Oktober 2014 beläuft sich auf 11 950 000 EUR.

    Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP NESTOR für den Zeitraum vom 16. Oktober 2014 bis zum 15. Dezember 2015 beläuft sich auf 17 900 000 EUR.

    (2)   Alle Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren verwaltet. Natürliche und juristische Personen können ohne Einschränkungen an der Vergabe von Aufträgen durch die EUCAP NESTOR teilnehmen. Darüber hinaus gelten für die von der EUCAP NESTOR erworbenen Güter keine Ursprungsregeln.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 6. Oktober 2015.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    P. GRAMEGNA


    (1)  Beschluss 2012/389/GASP des Rates vom 16. Juli 2012 über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) (ABl. L 187 vom 17.7.2012, S. 40).

    (2)  Beschluss 2014/485/GASP des Rates vom 22. Juli 2014 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) (ABl. L 217 vom 23.7.2014, S. 39).


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