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Document 32014D0462

Beschluss des Rates vom 8. Juli 2014 zur Ernennung ungarischer Mitglieder und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

ABl. L 209 vom 16.7.2014, p. 54–54 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/11/2016

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/462/oj

16.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 209/54


BESCHLUSS DES RATES

vom 8. Juli 2014

zur Ernennung ungarischer Mitglieder und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

(2014/462/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (1), insbesondere auf Artikel 6,

gestützt auf die Kandidatenlisten, die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerorganisationen vorgelegt wurden,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Beschluss vom 2. Dezember 2013 (2) hat der Rat — mit einigen Ausnahmen — die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Zeit vom 1. Dezember 2013 bis zum 30. November 2016 ernannt.

(2)

Die Regierung Ungarns hat für zwei noch zu besetzende Posten Kandidaten vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Zum Mitglied bzw. stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen werden für die Zeit bis zum 30. November 2016 folgende Personen ernannt:

I.   REGIERUNGSVERTRETER

Land

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Ungarn

Frau Katalin KISSNÉ BENCZE

Frau Mariann GÉHER

Artikel 2

Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2014.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. C. PADOAN


(1)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.

(2)  ABl. C 358 vom 7.12.2013, S. 5.


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