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Document 32008D0422

    2008/422/EG: Beschluss des Rates vom 5. Juni 2008 über die Freigabe des Teils des SIRENE-Handbuchs, das mit Artikel 132 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 ( Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 ) eingesetzten Exekutivausschusses angenommen wurde

    ABl. L 149 vom 7.6.2008, p. 78–78 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/422/oj

    7.6.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 149/78


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 5. Juni 2008

    über die Freigabe des Teils des SIRENE-Handbuchs, das mit Artikel 132 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 („Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990“) eingesetzten Exekutivausschusses angenommen wurde

    (2008/422/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 3,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Durch den Beschluss 2003/19/EG vom 14. Oktober 2002 über die Freigabe bestimmter Teile des SIRENE-Handbuchs, das von dem durch das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 eingesetzten Exekutivausschuss angenommen wurde (1), hat der Rat bestimmte Teile des SIRENE-Handbuchs freigegeben und für Abschnitt 2.3 des SIRENE-Handbuchs sowie für die Anlagen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 den Geheimhaltungsgrad auf „Restreint UE“ herabgestuft.

    (2)

    Die neueste Version des SIRENE-Handbuchs in der Fassung der Entscheidung 2006/757/EG der Kommission vom 22. September 2006 zur Änderung des SIRENE-Handbuchs (2) und des Beschlusses 2006/758/EG der Kommission vom 22. September 2006 zur Änderung des SIRENE-Handbuchs (3) enthält keine Bestimmung, die Abschnitt 2.3 in der zum Zeitpunkt der Annahme des Beschlusses 2003/19/EG geltenden Fassung entspricht.

    (3)

    Durch den Beschluss 2007/473/EG vom 25. Juni 2007 über die Freigabe von bestimmten Teilen des SIRENE-Handbuchs, das durch den mit dem Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 eingesetzten Exekutivausschuss angenommen wurde (4) hat der Rat die Anlagen 2 und 5 des SIRENE-Handbuchs freigegeben.

    (4)

    Der Rat hält es nun für angebracht, einen weiteren Teil des SIRENE-Handbuchs freizugeben.

    (5)

    Für die Anlagen 1, 3 und 6 des SIRENE-Handbuchs sollte weiterhin der Geheimhaltungsgrad „Restreint UE“ gelten —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Anlage 4 des SIRENE-Handbuchs wird freigegeben.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Luxemburg am 5. Juni 2008.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    D. MATE


    (1)  ABl. L 8 vom 14.1.2003, S. 34.

    (2)  ABl. L 317 vom 16.11.2006, S. 1.

    (3)  ABl. L 317 vom 16.11.2006, S. 41.

    (4)  ABl. L 179 vom 7.7.2007, S. 52.


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