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Document 32008D0422

2008/422/EG: Beschluss des Rates vom 5. Juni 2008 über die Freigabe des Teils des SIRENE-Handbuchs, das mit Artikel 132 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 ( Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 ) eingesetzten Exekutivausschusses angenommen wurde

OJ L 149, 7.6.2008, p. 78–78 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Special edition in Croatian: Chapter 19 Volume 011 P. 94 - 94

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/422/oj

7.6.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 149/78


BESCHLUSS DES RATES

vom 5. Juni 2008

über die Freigabe des Teils des SIRENE-Handbuchs, das mit Artikel 132 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 („Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990“) eingesetzten Exekutivausschusses angenommen wurde

(2008/422/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Durch den Beschluss 2003/19/EG vom 14. Oktober 2002 über die Freigabe bestimmter Teile des SIRENE-Handbuchs, das von dem durch das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 eingesetzten Exekutivausschuss angenommen wurde (1), hat der Rat bestimmte Teile des SIRENE-Handbuchs freigegeben und für Abschnitt 2.3 des SIRENE-Handbuchs sowie für die Anlagen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 den Geheimhaltungsgrad auf „Restreint UE“ herabgestuft.

(2)

Die neueste Version des SIRENE-Handbuchs in der Fassung der Entscheidung 2006/757/EG der Kommission vom 22. September 2006 zur Änderung des SIRENE-Handbuchs (2) und des Beschlusses 2006/758/EG der Kommission vom 22. September 2006 zur Änderung des SIRENE-Handbuchs (3) enthält keine Bestimmung, die Abschnitt 2.3 in der zum Zeitpunkt der Annahme des Beschlusses 2003/19/EG geltenden Fassung entspricht.

(3)

Durch den Beschluss 2007/473/EG vom 25. Juni 2007 über die Freigabe von bestimmten Teilen des SIRENE-Handbuchs, das durch den mit dem Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 eingesetzten Exekutivausschuss angenommen wurde (4) hat der Rat die Anlagen 2 und 5 des SIRENE-Handbuchs freigegeben.

(4)

Der Rat hält es nun für angebracht, einen weiteren Teil des SIRENE-Handbuchs freizugeben.

(5)

Für die Anlagen 1, 3 und 6 des SIRENE-Handbuchs sollte weiterhin der Geheimhaltungsgrad „Restreint UE“ gelten —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Anlage 4 des SIRENE-Handbuchs wird freigegeben.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Luxemburg am 5. Juni 2008.

Im Namen des Rates

Der Präsident

D. MATE


(1)  ABl. L 8 vom 14.1.2003, S. 34.

(2)  ABl. L 317 vom 16.11.2006, S. 1.

(3)  ABl. L 317 vom 16.11.2006, S. 41.

(4)  ABl. L 179 vom 7.7.2007, S. 52.


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