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Document 32007E0246

Gemeinsamer Standpunkt 2007/246/GASP des Rates vom 23. April 2007 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran

ABl. L 106 vom 24.4.2007, p. 67–75 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 4M vom 8.1.2008, p. 397–405 (MT)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 25/07/2010; Stillschweigend aufgehoben durch 32010D0413

ELI: http://data.europa.eu/eli/compos/2007/246/oj

24.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 106/67


GEMEINSAMER STANDPUNKT 2007/246/GASP DES RATES

vom 23. April 2007

zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat der Europäischen Union hat am 27. Februar 2007 den Gemeinsamen Standpunkt 2007/140/GASP (1) über restriktive Maßnahmen gegen Iran angenommen, mit dem die Resolution 1737 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen („UNSCR 1737 (2006)“) umgesetzt wurde.

(2)

Am 24. März 2007 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1747 (2007) („UNSCR 1747 (2006)“) verabschiedet und damit den Anwendungsbereich der mit der UNSCR 1737 (2006) verhängten restriktiven Maßnahmen weiter ausgedehnt.

(3)

Die UNSCR 1747 (2007) untersagt die Beschaffung von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial aus Iran.

(4)

Zudem werden in der UNSCR 1747 (2007) alle Staaten aufgefordert, Wachsamkeit und Zurückhaltung zu üben, wenn sie konventionelle Waffen in Sinne der Definition für die Zwecke des Registers der Vereinten Nationen für konventionelle Waffen auf direktem oder indirektem Weg an Iran liefern, verkaufen oder transferieren, wenn sie Iran technische Hilfe oder Ausbildung, finanzielle Hilfe, Investitions-, Makler- oder sonstige Dienste bereitstellen und wenn sie Finanzmittel oder Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung, dem Verkauf, dem Transfer, der Herstellung oder dem Einsatz solcher Artikel transferieren, damit eine destabilisierende Anhäufung von Rüstungsgütern vermieden wird. Im Einklang mit diesen Zielen der UNSCR 1747 (2007) sowie mit der EU-Politik, keine Waffen an Iran zu verkaufen, hält es der Rat für angebracht, die Lieferung, den Verkauf oder den Transfer sämtlicher Rüstungsgüter und sonstigen Wehrmaterials sowie die Bereitstellung von Hilfe, Investitionen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit solchen Gütern zu verbieten.

(5)

Mit der UNSCR 1747 (2007) werden die mit der UNSCR 1737 (2006) verhängten Finanz- und Reisebeschränkungen auf weitere Personen und Einrichtungen, die an den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans oder an der Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen beteiligt sind, direkt damit in Verbindung stehen oder Unterstützung dafür bereitstellen, ausgedehnt.

(6)

Mit der UNSCR 1747 (2007) werden zudem alle Staaten und internationalen Finanzinstitutionen aufgefordert, keine neuen Verpflichtungen in Bezug auf Zuschüsse, finanzielle Hilfe und Kredite zu Vorzugsbedingungen für die Regierung der Islamischen Republik Iran einzugehen, es sei denn für humanitäre oder Entwicklungszwecke.

(7)

Der Rat hat ebenfalls Personen und Einrichtungen ermittelt, auf die die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP genannten Kriterien zutreffen. Diese Personen und Einrichtungen sollten deshalb in Anhang II dieses Gemeinsamen Standpunkts aufgeführt werden.

(8)

Die Gemeinsame Aktion 2007/140/GASP sollte daher entsprechend geändert werden.

(9)

Die Gemeinschaft muss tätig werden, um bestimmte Maßnahmen durchzuführen —

HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT ANGENOMMEN:

Artikel 1

Der Gemeinsame Standpunkt 2007/140/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Dem Artikel 1 Absatz 1 wird folgender Buchstabe c angefügt:

„c)

Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial aller Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile. Dieses Verbot gilt nicht für zum Kampfeinsatz bestimmte Fahrzeuge, die bei der Herstellung oder nachträglich mit einer Kugelsicherung ausgerüstet wurden und nur zum Schutz des Personals der EU und ihrer Mitgliedstaaten in Iran bestimmt sind.“

2.

Folgender Artikel wird eingefügt:

„Artikel 3a

Die Mitgliedstaaten gehen gegenüber der iranischen Regierung keine neuen Verpflichtungen in Bezug auf Zuschüsse, Finanzhilfen und Kredite zu Vorzugsbedingungen ein, und zwar auch nicht über ihre Beteiligung in internationalen Finanzinstitutionen, es sei denn, diese dienen humanitären Zwecken oder Entwicklungszwecken.“

3.

Die Anhänge I und II werden durch den Wortlaut in den Anhängen I und II des vorliegenden Gemeinsamen Standpunktes ersetzt.

Artikel 2

Dieser Gemeinsame Standpunkt tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Artikel 3

Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Luxemburg am 23. April 2007.

Im Namen des Rates

Der Präsident

F.-W. STEINMEIER


(1)  ABl. L 61 vom 28.2.2007, S. 49.


ANHANG I

„Liste der Personen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a und der Personen und Einrichtungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a

A.   EINRICHTUNGEN

1)

Ammunition and Metallurgy Industries Group (AMIG) (auch: Ammunition Industries Group). Weitere Informationen: Die AMIG kontrolliert Siebter Tir, eine auf Grund ihrer Rolle im Zentrifugenprogramm Irans in Resolution 1737 (2006) bezeichnete Einrichtung. Die AMIG ihrerseits steht im Eigentum und unter der Kontrolle der Organisation der Verteidigungsindustrien, die ebenfalls in Resolution 1737 (2006) bezeichnet ist.

2)

Atomenergie-Organisation Irans (AEOI). Weitere Informationen: am Nuklearprogramm Irans beteiligt.

3)

Bank Sepah and Bank Sepah International. Weitere Informationen: Die Bank Sepah leistet Unterstützungsdienste für die Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI) und deren untergeordnete Einrichtungen, einschließlich der in Resolution 1737 (2006) bezeichneten Shahid-Hemmat-Industriegruppe (SHIG) und Shahid-Bagheri-Industriegruppe (SBIG).

4)

Cruise Missile Industry Group (auch: Naval Defence Missile Industry Group). Weitere Informationen: Produktion und Entwicklung von Marschflugkörpern. Verantwortlich für Marineflugkörper einschließlich Marschflugkörpern.

5)

Organisation der Verteidigungsindustrien (OVI). Weitere Informationen: a) übergeordnete Einrichtung unter Aufsicht des Ministeriums für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte; einige der ihr unterstehenden Einrichtungen waren und sind als Hersteller von Bauteilen am Zentrifugenprogramm und am Raketenprogramm beteiligt; b) am Nuklearprogramm Irans beteiligt.

6)

Isfahan-Forschungs- und Produktionszentrum für Kernbrennstoff (NFRPC) und Isfahan-Zentrum für Kerntechnik (ENTC). Weitere Informationen: Teil des zur Iranischen Atomenergie-Organisation (AEOI) gehörigen Unternehmens für die Erzeugung und Beschaffung von Kernbrennstoff, das an mit der Anreicherung zusammenhängenden Tätigkeiten beteiligt ist. Die AEOI ist eine in Resolution 1737 (2006) bezeichnete Einrichtung.

7)

Fajr Industrial Group. Weitere Informationen: a) früher: Instrumentation Factory Plant, b) der OLI unterstehende Einrichtung, c) am Programm Irans für ballistische Raketen beteiligt.

8)

Farayand Technique. Weitere Informationen: a) am Nuklearprogramm (Zentrifugenprogramm) Irans beteiligt, b) in IAEO-Berichten genannt.

9)

Kala-Electric (auch: Kalaye Electric). Weitere Informationen: a) Beschaffer für die Versuchsanlage für Brennstoffanreicherung in Natanz, b) am Nuklearprogramm Irans beteiligt.

10)

Kernforschungszentrum Karadsch. Weitere Informationen: Teil des Forschungszweigs der AEOI.

11)

Kavoshyar Company. Weitere Informationen: Tochterfirma der AEOI, die Glasfasern, Vakuumkammeröfen und Laborausstattung für das Nuklearprogramm Irans zu beschaffen suchte.

12)

Mesbah Energy Company. Weitere Informationen: a) Beschaffer für den Forschungsreaktor A40 in Arak, b) am Nuklearprogramm Irans beteiligt.

13)

Novin Energy Company (auch: Pars Novin). Weitere Informationen: operiert im Rahmen der AEOI und hat in deren Namen Gelder an Einrichtungen überwiesen, die mit dem Nuklearprogramm Irans im Zusammenhang stehen.

14)

Parchin Chemical Industries. Weitere Informationen: ein Zweig der OVI, der Munition und Sprengstoffe sowie Festtreibstoffe für Raketen und Flugkörper herstellt.

15)

Pars Aviation Services Company. Weitere Informationen: wartet unterschiedliche Luftfahrzeuge, darunter MI-171, die von der Luftwaffe des Korps der Iranischen Revolutionsgarden eingesetzt werden.

16)

Pars Trash Company. Weitere Informationen: a) am Nuklearprogramm (Zentrifugenprogramm) Irans beteiligt, b) in IAEO-Berichten genannt.

17)

Qods Aeronautics Industries. Weitere Informationen: erzeugt unbemannte Luftfahrzeuge, Fallschirme, Gleitschirme, Paramotoren usw. Das Korps der Iranischen Revolutionsgarden rühmt sich, diese Produkte im Rahmen seiner Doktrin der asymmetrischen Kriegführung zu verwenden.

18)

Sanam-Industriegruppe. Weitere Informationen: untersteht der OLI und hat in deren Namen Ausrüstungen für das Flugkörperprogramm gekauft.

19)

Siebter Tir. Weitere Informationen: a) der OVI unterstehende Einrichtung, weithin als unmittelbar am Nuklearprogramm Irans beteiligt angesehen, b) am Nuklearprogramm Irans beteiligt.

20)

Shahid-Bagheri-Industriegruppe (SBIG). Weitere Informationen: a) der OLI unterstehende Einrichtung, b) am Programm Irans für ballistische Raketen beteiligt.

21)

Shahid-Hemmat-Industriegruppe (SHIG). Weitere Informationen: a) der OLI unterstehende Einrichtung, b) am Programm Irans für ballistische Raketen beteiligt.

22)

Sho’a’ Aviation. Weitere Informationen: produziert Ultraleichtflugzeuge. Das Korps der Iranischen Revolutionsgarden behauptet, diese Produkte im Rahmen seiner Doktrin der asymmetrischen Kriegsführung zu verwenden.

23)

Ya-Mahdi-Industriegruppe. Weitere Informationen: untersteht der OLI und ist an internationalen Käufen von Ausrüstungen für Flugkörper beteiligt.

B.   NATÜRLICHE PERSONEN

1)

Fereidoun Abbasi-Davani. Weitere Informationen: hochrangiger Wissenschaftler im Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte, der Verbindungen zum Institut für angewandte Physik unterhält und eng mit Mohsen Fakhrizadeh-Mahabadi zusammenarbeitet.

2)

Dawood Agha-Jani. Funktion: Leiter der Versuchsanlage für Brennstoffanreicherung in Natanz. Weitere Informationen: am Nuklearprogramm Irans beteiligt.

3)

Ali Akbar Ahmadian. Titel: Vizeadmiral. Funktion: Leiter des Gemeinsamen Stabes des Korps der Iranischen Revolutionsgarden.

4)

Behman Asgarpour. Funktion: Betriebsleiter (Arak). Weitere Informationen: am Nuklearprogramm Irans beteiligt.

5)

Bahmanyar Morteza Bahmanyar. Funktion: Leiter der Abteilung Finanzen und Haushalt der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (OLI). Weitere Informationen: am Programm Irans für ballistische Raketen beteiligt.

6)

Ahmad Vahid Dastjerdi. Funktion: Leiter der OLI. Weitere Informationen: am Programm Irans für ballistische Raketen beteiligt.

7)

Ahmad Derakhshandeh. Funktion: Vorsitzender und Managementdirektor der Bank Sepah. Weitere Informationen: Diese Bank leistet Unterstützungsdienste für die OLI und deren untergeordnete Einrichtungen, einschließlich der in UNSCR 1737 (2006) bezeichneten Industriegruppen SHIG und SBIG.

8)

Reza-Gholi Esmaeli. Funktion: Leiter der Abteilung Handel und internationale Angelegenheiten der OLI. Weitere Informationen: am Programm Irans für ballistische Raketen beteiligt.

9)

Mohsen Fakhrizadeh-Mahabadi. Weitere Informationen: hochrangiger Wissenschaftler im Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte und ehemaliger Leiter des Forschungszentrums für Physik. Die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) hat darum ersucht, ihn über die Aktivitäten des Forschungszentrums während seiner Zeit als Leiter zu befragen, was von Iran jedoch abgelehnt wurde.

10)

Mohammad Hejazi. Titel: Brigadegeneral. Funktion: Befehlshaber der Bassij-Milizen.

11)

Mohsen Hojati. Funktion: Leiter der Fajr-Industriegruppe. Weitere Informationen: Diese Industriegruppe wurde auf Grund ihrer Rolle in dem Programm für ballistische Flugkörper in der UNSCR 1737 (2006) aufgeführt.

12)

Mehrdada Akhlaghi Ketabachi. Funktion: Leiter der SBIG. Weitere Informationen: Diese Industriegruppe wurde auf Grund ihrer Rolle in dem Programm für ballistische Flugkörper in der UNSCR 1737 (2006) aufgeführt.

13)

Ali Hajinia Leilabadi. Funktion: Generaldirektor der Mesbah Energy Company. Weitere Informationen: am Nuklearprogramm Irans beteiligt.

14)

Naser Maleki. Funktion: Leiter der SHIG. Weitere Informationen: Diese Industriegruppe wurde auf Grund ihrer Rolle in dem Programm für ballistische Flugkörper in der UNSCR 1737 (2006) aufgeführt. Naser Maleki ist darüber hinaus Beamter im Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte, der die Arbeiten an dem Programm für den ballistischen Flugkörper Shahab-3 beaufsichtigt. Shahab-3 ist der in Nutzung befindliche ballistische Langstreckenflugkörper Irans.

15)

Jafar Mohammadi. Funktion: Technischer Berater der Atomenergie-Organisation Irans (AEOI) (Produktionsleiter für in Zentrifugen verwendete Ventile). Weitere Informationen: am Nuklearprogramm Irans beteiligt.

16)

Ehsan Monajemi. Funktion: Bauleiter (Natanz). Weitere Informationen: am Nuklearprogramm Irans beteiligt.

17)

Mohammad Mehdi Nejad Nouri. Titel: Generalleutnant. Funktion: Rektor der Malek-Ashtar-Universität für Verteidigungstechnologie. Weitere Informationen: Der Fachbereich Chemie der Ashtar-Universität für Verteidigungstechnologie ist dem Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte angeschlossen und hat Beryllium-Experimente durchgeführt. Am Nuklearprogramm Irans beteiligt.

18)

Mohammad Qannadi. Funktion: Vizepräsident für Forschung und Entwicklung der AEOI. Weitere Informationen: am Nuklearprogramm Irans beteiligt.

19)

Amir Rahimi. Funktion: Leiter des Isfahan-Forschungs- und Produktionszentrums für Kernbrennstoff. Weitere Informationen: Dieses Zentrum ist Teil des zur AEOI gehörenden Unternehmens für die Erzeugung und Beschaffung von Kernbrennstoff, das an mit der Anreicherung zusammenhängenden Tätigkeiten beteiligt ist.

20)

Morteza Rezaie. Titel: Brigadegeneral. Funktion: Stellvertretender Kommandeur des Korps der Iranischen Revolutionsgarden.

21)

Morteza Safari. Titel: Konteradmiral. Funktion: Kommandeur der Marine des Korps der Iranischen Revolutionsgarden.

22)

Yahya Rahim Safavi. Titel: Generalmajor. Kommandeur des Korps der Iranischen Revolutionsgarden (Pasdaran). Weitere Informationen: sowohl am Nuklearprogramm Irans als auch am Programm Irans für ballistische Raketen beteiligt.

23)

Seyed Jaber Safdari. Weitere Informationen: Leiter der Anreicherungsanlage in Natanz.

24)

Hosein Salimi. Titel: General. Funktion: Kommandeur der Luftstreitkräfte des Korps der Iranischen Revolutionsgarden (Pasdaran). Weitere Informationen: am Programm Irans für ballistische Raketen beteiligt.

25)

Qasem Soleimani. Titel: Brigadegeneral. Funktion: Kommandeur der Quds-Truppe.

26)

Mohammad Reza Zahedi. Titel: Brigadegeneral. Funktion: Kommandeur der Landstreitkräfte des Korps der Iranischen Revolutionsgarden.

27)

General Zolqadr. Funktion: für Sicherheitsangelegenheiten zuständiger Stellvertretender Innenminister, Offizier des Korps der Iranischen Revolutionsgarden.“


ANHANG II

„A.   Natürliche Personen

 

Name

Identifizierungsinformationen

Gründe

1.

Reza AGHAZADEH

Geburtstag: 15.3.1949 Passnummer: S4409483, gültig 26.4.2000—27.4.2010. Ausgestellt: Teheran Geburtsort: Khoy

Leiter der Atomenergie-Organisation Irans (AEOI). Die AEOI überwacht das Nuklearprogramm von Iran und ist in der Resolution 1737 (2006) des VN-Sicherheitsrates bezeichnet.

2.

Amir Moayyed ALAI

 

Leitungsfunktion bei der Montage und dem Bau von Zentrifugen. Der Gouverneursrat der IAEO und der Sicherheitsrat verlangen von Iran, alle mit der Anreicherung zusammenhängenden Tätigkeiten einzustellen. Dies schließt alle mit Zentrifugen zusammenhängenden Tätigkeiten ein. Am 27. August 2006 erhielt Alai eine besondere Auszeichnung von Präsident Ahmadinejad für seine leitende Funktion bei der Montage und dem Bau von Zentrifugen.

3.

Mohammed Fedai ASHIANI

 

An der Herstellung von Ammoniumuranylkarbonat und der Leitung der Anreicherungsanlage in Natanz beteiligt. Von Iran wird verlangt, alle mit der Anreicherung zusammenhängenden Tätigkeiten einzustellen. Am 27. August 2006 erhielt Ashiani eine besondere Auszeichnung von Präsident Ahmadinejad für seine Mitwirkung bei der Herstellung von Ammoniumuranylkarbonat sowie seine Rolle bei der Leitung und der technischen Konzipierung der Anreicherungsanlage in Natanz (Kashan).

4.

Haleh BAKHTIAR

 

An der Herstellung von Magnesium mit einer Konzentration von 99,9 % beteiligt. Am 27. August 2006 erhielt Bakhtiar eine besondere Auszeichnung von Präsident Ahmadinejad für ihre Mitwirkung bei der Herstellung von Magnesium mit einer Konzentration von 99,9 %. Magnesium mit diesem Reinheitsgrad wird für die Herstellung von Uranmetall verwendet, das in Material für eine Kernwaffe gegossen werden kann. Iran hat abgelehnt, der IAEO Zugang zu einem Dokument über die Herstellung von Halbkugeln aus Uranmetall zu gewähren, die ausschließlich für Nuklearwaffen Verwendung finden.

5.

Morteza BEHZAD

 

An der Herstellung von Zentrifugenkomponenten beteiligt. Von Iran wird verlangt, alle mit der Anreicherung zusammenhängenden Tätigkeiten einzustellen. Dies umfasst alle mit Zentrifugen zusammenhängenden Tätigkeiten. Am 27. August 2006 erhielt Behzad eine besondere Auszeichnung von Präsident Ahmadinejad für seine Mitwirkung bei der Herstellung von komplexen und sensitiven Komponenten für Zentrifugen.

6.

Dr Hoseyn (Hossein) FAQIHIAN

Adresse von NFPC: AEOI-NFPD, P.O.Box: 11365-8486, Teheran/Iran

Stellvertretender Chef der AEOI und Generaldirektor der Nuclear Fuel Production and Procurement Company (NFPC), Teil der AEOI. Die AEOI überwacht das Nuklearprogramm von Iran und ist in der Resolution 1737 (2006) des VN-Sicherheitsrates bezeichnet. Die NFPC war an mit der Anreicherung zusammenhängenden Tätigkeiten beteiligt, die Iran auf Verlangen des Gouverneursrates der IAEO und des Sicherheitsrates einstellen soll.

7.

Seyyed Hussein (Hossein) HUSSEINI (HOSSEINI)

 

AEOI-Beamter, der an dem Projekt für den Schwerwasserforschungsreaktor (IR40) in Arak beteiligt ist. In der Resolution 1737 (2006) des VN-Sicherheitsrates wurde von Iran gefordert, alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Schwerwasserreaktoren einzustellen.

8.

M. Javad KARIMI SABET

 

Vorsitzender der Novin Energy Company. Karimi Sabet wurde ferner im August 2006 von Präsident Ahmadinejad für seine Mitwirkung bei der Konzeption, Herstellung, Montage und Inbetriebnahme von kerntechnischer Ausrüstung in der Anlage in Natanz ausgezeichnet.

9.

Said Esmail KHALILIPOUR

 

Stellvertretender Leiter der AEOI. Die AEOI überwacht das Nuklearprogramm von Iran und ist in der Resolution 1737 (2006) des VN-Sicherheitsrates bezeichnet.

10.

Ali Reza KHANCHI

Adresse des NRC: AEOI-NRC P.O.Box: 11365-8486 Teheran/Iran; Fax: (+9821) 8021412

Leiter des Kernforschungszentrums Teheran der AEOI. Die IAEO wünscht weiterhin von Iran Erläuterungen über die im TNRC durchgeführten Experimente zur Plutoniumtrennung, auch über das Vorhandensein von Partikeln mit hochangereichertem Uran in Umweltproben, die in der Abfallablagerungsanlage in Karadsch entnommen wurden, wo Container stehen, in denen Targets mit abgereichertem Uran, die bei solchen Experimenten verwendet werden, gelagert werden. Die AEOI überwacht das Nuklearprogramm von Iran und ist in der Resolution 1737 (2006) des VN-Sicherheitsrates bezeichnet.

11.

Hamid-Reza MOHAJERANI

 

An der Produktionsleitung in der Anlage für Uranumwandlung in Isfahan beteiligt. Am 27. August 2006 erhielt Mohajerani eine besondere Auszeichnung von Präsident Ahmadinejad für seine Mitwirkung an der Produktionsleitung in Isfahan und an der Planung, dem Bau und der Montage der UF6-Anlage (UF6 ist das Prozessmedium für die Urananreicherung).

12.

Houshang NOBARI

 

Leitungsfunktion in der Anreicherungsanlage in Natanz. Der Gouverneursrat der IAEO und der Sicherheitsrat verlangen von Iran, alle mit der Anreicherung zusammenhängenden Tätigkeiten einzustellen. Hierzu gehören Tätigkeiten in der Anreicherungsanlage in Natanz (Kashan). Am 27. August 2006 erhielt Nobari eine besondere Auszeichnung von Präsident Ahamdinejad für seine Mitwirkung an der erfolgreichen Organisation und Durchführung des Plans der Natanz (Kashan)-Anlage.

13.

Dr Javad RAHIQI

 

Leiter des Zentrums für nukleare Technologie in Isfahan der AEOI. Es überwacht die Uranumwandlungsanlage in Isfahan. Der Gouverneursrat der IAEO und der Sicherheitsrat verlangen von Iran, alle mit der Anreicherung zusammenhängenden Tätigkeiten einzustellen. Dies umfasst alle mit der Uranumwandlung zusammenhängenden Tätigkeiten. Die AEOI überwacht das Nuklearprogramm von Iran und ist in der Resolution 1737 (2006) des VN-Sicherheitsrates bezeichnet.

14.

Abbas RASHIDI

 

An der Urananreicherung in Natanz beteiligt. Der Gouverneursrat der IAEO und der Sicherheitsrat verlangen von Iran, alle mit der Anreicherung zusammenhängenden Tätigkeiten einzustellen. Am 27. August 2006 erhielt Rashidi eine besondere Auszeichnung von Präsident Ahmadinejad für seine leitende Rolle und seinen besonderen Einsatz beim erfolgreichen Betrieb der Anreicherungskaskade mit 164 Zentrifugen in Natanz.

15.

Abdollah SOLAT SANA

 

Geschäftsführender Direktor der Anlage für Uranumwandlung in Isfahan. In dieser Anlage wird das Prozessmedium (UF6) für die Anreicherungsanlage in Natanz hergestellt. Am 27. August 2006 erhielt Solat Sana eine besondere Auszeichnung von Präsident Ahmadinejad für seinen Einsatz.


B.   Organisationen

 

Name

Identifizierungsinformationen

Gründe

1.

Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien, OLI

AIO, 28 Shian 5, Lavizan, Teheran

OLI überwacht die iranische Herstellung von Raketen, einschließlich der in der Resolution 1737 (2006) des VN-Sicherheitsrates bezeichneten Shahid-Hemmat-Industriegruppe, Shahid-Bagheri-Industriegruppe und Fajr-Industriegruppe. Der Leiter der OLI und zwei weitere hohe Beamte wurden auch in der Resolution 1737 (2006) bezeichnet.

2.

Armament Industries

Pasdaran Av., PO Box 19585/ 777, Teheran

Eine Tochtergesellschaft der OVI (Organisation der Verteidigungsindustrien).

3.

Defence Technology and Science Research Centre (DTSRC) — auch bekannt unter der Bezeichnung Educational Research Institute/Moassese Amozeh Va Tahgiaghati (ERI/MAVT Co.)

Pasdaran Av., PO Box 19585/ 777, Teheran

Zuständig für Forschung und Entwicklung. Eine Tochtergesellschaft der OVI. Das DTSRC übernimmt einen großen Teil der Anschaffungen für die OVI.

4.

Jaber Ibn Hayan

AEOI-JIHRD P.O.Box: 11365-8486; Teheran; 84, 20th Av. Entehaye Karegar Shomali Street; Teheran

Jaber Ibn Hayan ist ein Labor der AEOI (Atomenergie-Organisation Irans), das an den Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Brennstoffkreislauf beteiligt ist. Es hat seinen Sitz im Kernforschungszentrum Teheran (TNRC) und wurde von Iran gemäß seiner Garantievereinbarung vor 2003 nicht deklariert, obwohl dort Tätigkeiten der Uranumwandelung durchgeführt wurden.

5.

Marine Industries

Pasdaran Av., PO Box 19585/ 777, Teheran

Eine Tochtergesellschaft der OVI.

6.

Nuclear Fuel Production and Procurement Company (NFPC)

AEOI-NFPD, P.O.Box: 11365-8486, Teheran/Iran

Die Nuclear Fuel Production Division (NFPD) der AEOI beschäftigt sich mit Forschung und Entwicklung in Zusammenhang mit dem Kernbrennstoffkreislauf einschließlich Uranschürfung, -bergbau, -gewinnung, Uranumwandlung und nukleare Entsorgung. Die NFPC ist die Nachfolgerin der NFPD, Tochterfirma der AEOI, die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Kernbrennstoffkreislaufs, einschließlich Umwandlung und Anreicherung, betreibt.

7.

Special Industries Group

Pasdaran Av., PO Box 19585/ 777, Teheran

Eine Tochtergesellschaft der OVI.

8.

TAMAS Company

 

TAMAS ist an mit der Anreicherung zusammenhängenden Tätigkeiten beteiligt, die Iran auf Verlangen des Gouverneursrates der IAEO und des Sicherheitsrates einstellen soll. TAMAS ist das Dachunternehmen mit vier Tochterfirmen, von denen eine Firma Urangewinnung für Urankonzentration betreibt und eine weitere für Uranaufbereitung, -anreicherung und -abfälle zuständig ist.“


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