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Document 22023X0417(10)

    Einseitige Erklärung des Vereinigten Königreichs im mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Groẞbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft Eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss vom 24. März 2023 über den Mechanismus der demokratischen Einigung nach Artikel 18 des Windsor-Rahmens (Siehe die Gemeinsame Erklärung Nr. 1/2023.)

    PUB/2023/429

    ABl. L 102 vom 17.4.2023, p. 98–98 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.4.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 102/98


    EINSEITIGE ERKLÄRUNG DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS IM MIT DEM ABKOMMEN ÜBER DEN AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROẞBRITANNIEN UND NORDIRLAND AUS DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINGESETZTEN GEMEINSAMEN AUSSCHUSS

    vom 24. März 2023

    über den Mechanismus der demokratischen Einigung nach Artikel 18 des Windsor-Rahmens (1)

    Das Vereinigte Königreich stellt fest, dass die in Windsor angekündigten gemeinsamen Lösungen eine Reihe praktischer und nachhaltiger Maßnahmen darstellen sollen, um endgültig auf Mängel und unvorhergesehene Umstände zu reagieren, die seit dem Inkrafttreten des Protokolls zu Irland/Nordirland (im Folgenden „Protokoll“) aufgetreten sind.

    Das Vereinigte Königreich erkennt an, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass diese Vereinbarungen von der gesamten Bevölkerung in Nordirland so uneingeschränkt wie möglich mitgetragen werden, und zwar im Einklang mit seiner Verpflichtung, das Karfreitagsabkommen beziehungsweise Abkommen von Belfast vom 10. April 1998 einschließlich der nachfolgenden Durchführungsabkommen und -vereinbarungen in allen seinen Teilen und im Hinblick auf seine besondere Verantwortung, die Identität, das Ethos und die Bestrebungen beider Gemeinschaften zu achten, zu wahren. Der Mechanismus der demokratischen Einigung nach Artikel 18 des Windsor-Rahmens bietet in dieser Hinsicht eine wichtige dauerhafte Garantie; parallel dazu ist das Vereinigte Königreich verpflichtet, unter den in seiner Einseitigen Erklärung über die demokratische Einigung (2) dargelegten Umständen eine unabhängige Überprüfung in Auftrag zu geben. In jedem Fall — sei es nach der erstmaligen Anwendung des Mechanismus der demokratischen Einigung oder danach — verpflichtet sich das Vereinigte Königreich, dem Gemeinsamen Ausschuss die aus der Überprüfung hervorgehenden Empfehlungen vorzulegen, und erkennt an, dass der Gemeinsame Ausschuss nach Artikel 164 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft dafür zuständig ist, alle Fragen zu prüfen, die für einen in den Windsor-Rahmen fallenden Bereich von Interesse sind, und nach angemessenen Mitteln und Wegen zu suchen, um Problemen vorzubeugen, die in den in den Windsor-Rahmen fallenden Bereichen auftreten könnten.


    (1)  Siehe die Gemeinsame Erklärung Nr. 1/2023.

    (2)  Declaration by Her Majesty's Government of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland concerning the operation of the 'Democratic consent in Northern Ireland' provision of the Protocol on Ireland/Northern Ireland (Erklärung der Regierung Ihrer Majestät des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland über die Anwendung der „Bestimmung über die demokratische Einigung in Nordirland“ des Protokolls zu Irland/Nordirland).


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