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Document 52016XG1215(02)

    Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung neuer Ansätze in der Jugendarbeit für die Sichtbarmachung und Entwicklung des Potenzials junger Menschen

    ABl. C 467 vom 15.12.2016, p. 8–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.12.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 467/8


    Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung neuer Ansätze in der Jugendarbeit für die Sichtbarmachung und Entwicklung des Potenzials junger Menschen

    (2016/C 467/03)

    DER RAT UND DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

    UNTER HINWEIS AUF

    1.

    den in der Anlage zu diesen Schlussfolgerungen dargelegten politischen Hintergrund dieses Themas —

    STELLEN FOLGENDES FEST:

    2.

    Junge Frauen und Männer verfügen über ein inneres Potenzial und Talente, die für sie selbst und für die gesamte Gesellschaft von Nutzen sein können. Das Potenzial junger Frauen und Männer ist zu verstehen als Kompetenzen (Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen), die auf ihrer Kreativität und Vielfalt aufbauen;

    3.

    junge Menschen sind bestrebt, ihr Potenzial, ihre Talente und ihre Kreativität in Verbindung mit aktiver Bürgerschaft, persönlicher Entfaltung und Beschäftigungsfähigkeit zu entwickeln. Während die Entwicklung von Talenten bedeutet, außerordentliche Fähigkeiten in Exzellenz zu verwandeln, bedeutet die Entwicklung von Potenzial, unter Berücksichtigung der individuellen Situation einer jungen Frau oder eines jungen Mannes latente Qualitäten oder Fähigkeiten, die künftig Erfolg oder Nutzen bringen können, zu entwickeln;

    4.

    um das Potenzial und die Talente aller jungen Menschen sichtbar zu machen und zu entwickeln, müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten die Durchführung von wirksamen sektorenübergreifenden Maßnahmen unterstützen und fördern, die junge Menschen ermutigen und unterstützen und ihnen dabei helfen können, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Dabei sollten sie den jungen Menschen, die sich in einer schwierigen Lebenslage befinden, besondere Aufmerksamkeit schenken;

    5.

    Jugendarbeit wurde bislang genutzt, um junge Menschen zu erreichen — einschließlich jener, die ausgegrenzt sind oder Gefahr laufen, ausgegrenzt zu werden. Da sich jedoch Lebensstil und Verhaltensweisen junger Menschen vor dem Hintergrund neuer gesellschaftlicher und technologischer Entwicklungen verändern, ist es von entscheidender Bedeutung, dass weiter neue Methoden und Ansätze in der Jugendarbeit entwickelt werden. Um junge Menschen zu verstehen und mit ihnen in Kontakt zu bleiben, sollte sich die Jugendarbeit stärker an der digitalen Welt ausrichten;

    UNTERSTREICHEN FOLGENDES:

    6.

    Jugendarbeit findet in vielen verschiedenen Formen und Spielarten statt und geht auf die unterschiedlichen Bedürfnisse, Träume, Hoffnungen und Lebensbedingungen junger Menschen ein. Dadurch dass Jugendarbeit junge Menschen erreichen und auf sich abzeichnende Veränderungen eingehen kann, bewirkt sie einen qualitativen Wandel im Leben junger Menschen und in der Gesellschaft;

    7.

    die Lernprozesse in der Jugendarbeit helfen jungen Menschen, ihre Kompetenzen — einschließlich Kenntnissen, Fähigkeiten und Einstellungen — in ihrer Gesamtheit weiterzuentwickeln. Jugendarbeit wird häufig genutzt, um junge Menschen bei der Bewältigung unterschiedlicher Herausforderungen im Leben zu unterstützen, ob beim Übergang von der Ausbildung in den Beruf, in Zeiten der Arbeitslosigkeit, bei verschiedenen neuartigen Gefahren wie der Radikalisierung, die zu gewalttätigem Extremismus führt, oder bei der Suche nach positivem Selbstbild und von Zugehörigkeitsgefühlen;

    8.

    das Jugendarbeitsumfeld sollte anregend, anpassungsfähig und attraktiv sein; es sollte auf neue Trends im Leben junger Menschen eingehen und sie somit bei der Sichtbarmachung und Entwicklung ihres Potenzials — das oft verborgen und im Rahmen der formalen Bildung oder in anderen Sektoren nicht erkennbar sein kann — unterstützen. Dieses Umfeld sollte ein Ort sein, an dem experimentiert und Neues ausprobiert werden darf, wo Scheitern erlaubt ist und als Teil des Lern- und sozialen Integrationsprozesses angesehen wird;

    9.

    diese in der Jugendarbeit entwickelten Aktivitäten haben sich für die positive Entwicklung junger Persönlichkeiten als wirksam erwiesen und müssen weiter unterstützt und ausgebaut werden. Die Förderung von Innovation in der Jugendarbeit sollte als Teil der Reaktion auf einen steten Wandel betrachtet werden, mit dem Ziel, das Interesse aller jungen Menschen zu wecken — auch jener, die momentan noch nicht aktiv an Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen. Innovationen sollten Teil der ständigen Qualitätsentwicklung der Jugendarbeit sein und auf die Bedürfnisse, Interessen und Erfahrungen junger Menschen, wie sie von ihnen selbst wahrgenommen werden, eingehen (1);

    10.

    um junge Menschen anzusprechen und stärker auf ihr Leben einzuwirken, sollten neue Umgebungen, in denen junge Menschen ihre Zeit verbringen — wie z. B. moderne städtische Infrastrukturen und virtuelle Räume —, sowie neue Konzepte unter Verwendung innovativer Online- und Offline-Instrumente (z. B. Spielifizierung (2), GPS-gestützte Aktivitäten (3), Lernabzeichen (4) oder „Design Thinking“ (5)) in Erwägung gezogen und bei der Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung von Jugendarbeitern berücksichtigt werden;

    11.

    junge Menschen sollten selbst eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung, der Entwicklung und der Umsetzung des Innovationsprozesses in der Jugendarbeit übernehmen, um diese Innovation zum Erfolg zu führen;

    12.

    die Fähigkeiten von (ehrenamtlichen oder hauptamtlichen) Jugendarbeitern können durch Aus- bzw. Weiterbildungs- und Vernetzungsangebote, Beratung sowie finanzielle Unterstützung verbessert werden, damit sie nach neuen und innovativen Ansätzen suchen und diese in die Jugendarbeit einbringen, um mehr junge Menschen zu erreichen — insbesondere solche, die schwierig zu erreichen sind — und stärker auf ihr Leben einwirken zu können;

    13.

    eine evidenzbasierte Jugendpolitik erfordert regelmäßige Aktualisierungen anhand aktueller und relevanter Daten, die auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene erhoben werden. Informationen zum Lebensstil und zu aktuellen Lebenstrends (6) junger Menschen sollten ebenfalls einbezogen werden;

    14.

    neben dem Ausbau des Sektors Jugendarbeit an sich ist die bereichsübergreifende Zusammenarbeit für die Entwicklung neuer Ansätze in der Jugendarbeit von entscheidender Bedeutung. Bei der Umsetzung neuer Ansätze in der Jugendarbeit und der konkreten Jugendpolitik muss die Zusammenarbeit von Vertretern verschiedener Sektoren erleichtert und gefördert werden, damit tatsächlich Möglichkeiten der Zusammenarbeit ermittelt werden (7) und um einen Beitrag zur Qualität der Jugendarbeitspraxis und zur besseren Erfüllung der Bedürfnisse junger Menschen zu leisten;

    FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN AUF, UNTER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS

    15.

    die Nutzung, Gestaltung, Entwicklung, Erprobung und Verbreitung neuer Instrumente und Ansätze, die in der Jugendarbeit im Wege der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit angewandt werden können, zu fördern, zu unterstützen und zu bewerten, um angemessen auf die aktuellen Bedürfnisse und die künftigen Herausforderungen, Interessen und Erwartungen junger Menschen und der Gesellschaft zu reagieren. Im Interesse der Qualitätssicherung sollten junge Menschen, junge Forscher, Jugendarbeiter und Jugendorganisationen aufgefordert werden, an allen Phasen des Prozesses aktiv teilzunehmen;

    16.

    die Fähigkeiten (ehrenamtlicher und hauptamtlicher) Jugendarbeiter zur Innovation und zur Entwicklung des Potenzials und der Talente junger Menschen zu verbessern, indem Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten mit folgenden Schwerpunkten zur Verfügung gestellt werden:

    a)

    Nutzung und Anpassung innovativer Ansätze in der Jugendarbeitspraxis;

    b)

    Einbeziehung von Informationen über die jüngsten Lebenstrends junger Menschen in die Ausbildung und praktische Arbeit von Jugendarbeitern;

    c)

    Nutzung sektorenübergreifender Zusammenarbeit bei der Gestaltung neuer und innovativer Instrumente und Ansätze für die Jugendarbeitspraxis;

    d)

    Methoden, um insbesondere das Potenzial und die Talente junger Menschen zu erkennen und diese dann zu entwickeln, sodass ihr Selbstwertgefühl und ihr Selbstvertrauen aufgebaut werden;

    e)

    Einbindung junger Menschen als Quelle wertvoller Information und Fachkenntnis, beispielsweise bei der Entwicklung digitaler Kompetenzen;

    f)

    Erreichen junger, von Ausgrenzung bedrohter Menschen, indem innovative Ansätze genutzt werden und ein Schwerpunkt auf ihr Potenzial und ihre Talente gelegt wird;

    17.

    gegebenenfalls nachhaltige Unterstützung — auch finanzieller Natur — der Organisationen zu fördern, die mit und für junge Menschen insbesondere an gemeinschaftlichen Vorhaben arbeiten und den Prinzipien (8) der Jugendarbeit folgen, um deren Kapazitäten für Innovation aufzubauen;

    18.

    eng mit den Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, den Jugendräten und den in der Jugendarbeit tätigen Organisationen, jungen Menschen und anderen Akteuren im Bereich Jugend zusammenzuarbeiten, sodass die in diesen Schlussfolgerungen enthaltenen Botschaften auf regionaler und lokaler Ebene weitestgehend in die Praxis überführt werden;

    19.

    in Partnerschaft mit den örtlichen Behörden gegebenenfalls Räume und Gelegenheiten zu fördern und zu unterstützen, damit junge Menschen einander persönlich treffen und gemeinsame Initiativen entwickeln können;

    20.

    die Schaffung flexibler Räume und Möglichkeiten zur Sammlung von Erfahrungen auf der Grundlage von „Versuch und Irrtum“ zu erwägen, durch die Jugendarbeiter und junge Menschen lernen können, auf die sich rasch ändernden Bedingungen und Lebensweisen zu reagieren sowie mit Vielschichtigkeit umzugehen;

    ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS

    21.

    die regelmäßige Erhebung und Analyse von Informationen über Lebenstrends junger Menschen zu erwägen und die Verbreitung der Ergebnisse an die einschlägigen Akteure, etwa die nationalen, regionalen und lokalen politischen Entscheidungsträger, die Freiwilligen in der Jugendarbeit, die Jugendleiter und die Jugendarbeiter, zu unterstützen;

    22.

    nach innovativen Ansätzen zu suchen, die in der Jugendarbeitspraxis, auch in anderen einschlägigen Bereichen wie allgemeine und berufliche Bildung, Sport und Kultur, soziale Dienstleistungen, Informations- und Kommunikationstechnologien usw., angewandt werden, und Möglichkeiten zu schaffen, innovative Ansätze, die in anderen Politikfeldern genutzt werden, in den Bereich der Jugendarbeit zu übertragen sowie Beispiele bewährter Verfahren auszutauschen;

    23.

    gegebenenfalls neue von Jugendarbeitern benötigte Kompetenzen zu ermitteln und Bildungs- und Ausbildungsmodule zu entwickeln, die den Erwerb neuer Kompetenzen einschließlich digitaler Kompetenzen durch Jugendarbeiter ermöglichen;

    24.

    durch die Schaffung, Beobachtung und Auswertung jugendpolitischer Maßnahmen, Strategien und Initiativen auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene neue Ansätze in der Jugendarbeit zu ermitteln, die dazu beitragen, das Potenzial und die Talente aller jungen Menschen zu entdecken und zu entwickeln;

    ERSUCHEN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION,

    25.

    regelmäßige Analysen durchzuführen und einen Abschnitt in den Jugendbericht einzufügen, der aktuelle und genaue Informationen über die jüngsten Entwicklungen bei Lebensführung und Lebensweise junger Menschen bietet;

    26.

    den Austausch von Informationen über Lebensführung und Lebensweisen junger Menschen sowie Beispiele bewährter Verfahren und innovativer Ansätze zu unterstützen, die bei der Jugendarbeit auf Ebene der Mitgliedstaaten und auch in Nichtmitgliedstaaten umgesetzt werden; Sachverständigentreffen, Konferenzen und andere Aktivitäten wechselseitigen Lernens zu organisieren und die Nutzung von Plattformen, wie dem europäischen Kongress über Jugendarbeit, zu erwägen, um innovative Ansätze in der Jugendarbeit zu fördern;

    27.

    den größtmöglichen Nutzen aus den bestehenden EU-Programmen wie Erasmus+ zu ziehen, um die Umsetzung von innovativen Ansätzen in der Jugendarbeit zu unterstützen.


    (1)  Qualitätsvolle Jugendarbeit — Gemeinsamer Rahmen für künftige Entwicklungen in der Jugendarbeit. Bericht der Expertengruppe zum Thema „Qualitätssysteme der EU-Mitgliedstaaten für die Jugendarbeit“, Europäische Kommission, 2015.

    (2)  Spielifizierung (Gamification) bezeichnet die Anwendung von Spieltechniken auf spielfremde Aktivitäten mit dem Ziel, menschliche Verhaltensmuster zu ändern. Es gibt Beispiele für Anwendungen (Apps), die die Anzahl der täglichen Schritte zählen, Anreize bieten und Vergleiche mit anderen ermöglichen. Verschiedene Elemente von Spieldynamiken und -mechanismen können auch auf die Jugendarbeit übertragen und dort angewendet werden. (Gamification 101: An Introduction to the Use of Game Dynamics to Influence Behaviour, Bunchball, 2010).

    (3)  GPS-gestützte Aktivitäten verwenden elektronische Geräte mit GPS-Ortung (in erster Linie Smartphones) für verschiedene Tätigkeiten, etwa zur Förderung der körperlichen Betätigung, für die Orientierung in einer neuen Umgebung, zur Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben oder um mehr über interessante Orte zu erfahren.

    (4)  Lernabzeichen sind virtuelle Abzeichen im Online-Raum, die die Leistungen von Lernenden belegen. Einige Unternehmen unterstützen diese Idee — etwa das Unternehmen Mozilla, das eine Online-Plattform namens „Open Badges“ geschaffen hat. Dies passt gut zu den Initiativen zur Anerkennung des nicht formalen Lernens in der Jugendarbeit.

    (5)  „Design Thinking“ ist ein benutzerorientierter, kollaborativer, optimistischer und experimenteller Ansatz. Er funktioniert gut bei jungen Menschen, denn sie werden integraler Bestandteil einer Veränderung und entwerfen gleichzeitig eine neue Lösung. Design Thinking kann zur (Um-)Gestaltung verschiedener Programme, Instrumente oder Räume für junge Menschen verwendet werden. (Design Thinking for Educators Toolkit, 2012).

    (6)  Informationen über Lebensstil und Lebenstrends junger Menschen beinhalten u. a. Angaben zu jungen Menschen aus soziologischer, psychologischer und pädagogischer Perspektive. Sie sollten beispielsweise Antwort auf folgende Fragen geben: Was sind die Interessen junger Menschen? Was sind ihre Ängste? Wie lernen sie? Wie verbringen sie ihre Freizeit? Wie interagieren sie in sozialen Netzen? Wie verwalten sie ihre Finanzen?

    (7)  Ein kreativer Workshop zur Schaffung einer neuen Anwendung (App) für mobile Geräte, den Jugendarbeiter, junge Menschen und IKT-Fachleute besuchen, könnte hierfür ein gutes Beispiel sein.

    (8)  Siehe Fußnote 1.


    ANHANG

    Bei der Annahme dieser Schlussfolgerungen verweist der Rat insbesondere auf Folgendes:

    die vom Europäischen Rat gebilligte Mitteilung der Kommission „Europa 2020“ (1) und die zugehörigen Leitinitiativen „Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ (2), „Innovationsunion“ (3) und „Eine Digitale Agenda für Europa“ (4);

    die Schlussfolgerungen des Rates vom 30. Mai 2016 zur Rolle des Jugendsektors bei einem integrierten und bereichsübergreifenden Ansatz zur Prävention und Bekämpfung der in Gewaltbereitschaft mündenden Radikalisierung junger Menschen (5).

    die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 15. Dezember 2015 zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend (2016-2018) (6);

    die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Mai 2015 zur Verstärkung der bereichsübergreifenden politischen Zusammenarbeit, um die sozioökonomischen Probleme junger Menschen wirksam anzugehen (7);

    die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zur Förderung des Unternehmergeists junger Menschen im Hinblick auf ihre soziale Inklusion (8);

    die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. November 2013 zur Förderung der sozialen Inklusion junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (9);

    die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Mai 2013 zum Beitrag einer qualitätsvollen Jugendarbeit zur Entwicklung, zum Wohlbefinden und zur sozialen Inklusion junger Menschen (10);

    die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (11);

    die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2012 zur Förderung des Kreativitäts- und Innovationspotenzials junger Menschen (12);

    die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 18. November 2010 zur Jugendarbeit (13);

    die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 11. Mai 2010 über die aktive Eingliederung von jungen Menschen: Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut (14);

    Studien und Erklärungen:

    Gemeinsamer Bericht 2015 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (15);

    Bericht der Expertengruppe zum Thema „Qualitätssysteme der EU-Mitgliedstaaten für die Jugendarbeit“ (2015);

    Erklärung des Zweiten Kongresses über Jugendarbeit (Youth Work), 2015 (16).


    (1)  Dok. 7110/10

    (2)  Dok. 17066/10

    (3)  Dok. 14035/10

    (4)  Dok. 9981/10/REV 1

    (5)  Dok. 9640/16

    (6)  ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 1.

    (7)  ABl. C 172 vom 27.5.2015, S. 3.

    (8)  ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 18.

    (9)  ABl. C 30 vom 1.2.2014, S. 5.

    (10)  ABl. C 168 vom 14.6.2013, S. 5.

    (11)  ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.

    (12)  ABl. C 169 vom 15.6.2012, S. 1.

    (13)  ABl. C 327 vom 4.12.2010, S. 1.

    (14)  ABl. C 137 vom 27.5.2010, S. 1.

    (15)  ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 17.

    (16)  http://pjp-eu.coe.int/documents/1017981/8529155/The+2nd+European+Youth+Work+Declaration_FINAL.pdf/cc602b1d-6efc-46d9-80ec-5ca57c35eb85


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