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Document 42021D2295

    Beschluss (EU) 2021/2295 der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 21. Dezember 2021 zur Ernennung von Richtern am Gericht

    ST/14200/2021/INIT

    ABl. L 458 vom 22.12.2021, p. 519–520 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/2295/oj

    22.12.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 458/519


    BESCHLUSS (EU) 2021/2295 DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

    vom 21. Dezember 2021

    zur Ernennung von Richtern am Gericht

    DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 254 und 255,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Amtszeit von sechsundzwanzig Richtern am Gericht läuft am 31. August 2022 ab. Daher müssen diese Stellen für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. August 2028 neu besetzt werden.

    (2)

    Herr Lauri MADISE, Herr Iko NÕMM, Frau Anna MARCOULLI, Herr Savvas S. PAPASAVVAS, Frau Tuula PYNNÄ und Herr Heikki KANNINEN sind für eine weitere Amtszeit als Richter am Gericht vorgeschlagen worden.

    (3)

    Außerdem besteht das Gericht gemäß Artikel 48 des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates (1), ab dem 1. September 2019 aus zwei Richtern je Mitgliedstaat. Gemäß Artikel 2 Buchstabe c der genannten Verordnung endet die Amtszeit von fünf der neun zusätzlichen Richter, die mit Wirkung vom 1. September 2019 zu ernennen sind, am 31. August 2025.

    (4)

    Herr Damjan KUKOVEC ist für das Amt eines zusätzlichen Richters am Gericht vorgeschlagen worden.

    (5)

    Gemäß Artikel 7 des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und infolge der Ernennung von Herrn Anthony COLLINS zum Generalanwalt des Gerichtshofs sollte darüber hinaus für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 31. August 2025, ein Richter am Gericht ernannt werden.

    (6)

    Als Kandidatin für das frei gewordene Amt ist Frau Suzanne KINGSTON vorgeschlagen worden.

    (7)

    Gemäß Artikel 7 des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und infolge der Ernennung von Herrn Dimitrios GRATSIAS zum Richter am Gerichtshof sollte darüber hinaus für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 31. August 2022, ein Richter am Gericht ernannt werden.

    (8)

    Als Kandidat für das frei gewordene Amt ist Herr Ioannis DIMITRAKOPOULOS vorgeschlagen worden.

    (9)

    Der mit Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingerichtete Ausschuss hat eine befürwortende Stellungnahme zur Eignung dieser Kandidaten für die Ausübung des Amtes eines Richters am Gericht abgegeben —

    HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. August 2028 werden folgende Personen zum Richter bzw. zur Richterin am Gericht ernannt:

    Herr Lauri MADISE,

    Herr Iko NÕMM,

    Frau Anna MARCOULLI,

    Herr Savvas S. PAPASAVVAS,

    Frau Tuula PYNNÄ,

    Herr Heikki KANNINEN.

    Artikel 2

    Folgende Personen werden für den Zeitraum vom Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses bis zum 31. August 2025 zum Richter bzw. zur Richterin am Gericht ernannt:

    Herr Damjan KUKOVEC,

    Frau Suzanne KINGSTON.

    Artikel 3

    Herr Ioannis DIMITRAKOPOULOS wird für den Zeitraum vom Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses bis zum 31. August 2022 zum Richter am Gericht ernannt.

    Artikel 4

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 2021.

    Der Präsident

    I. JARC


    (1)  Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (ABl. L 341 vom 24.12.2015, S. 14).


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