This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32018D0826
Council Decision (EU) 2018/826 of 28 May 2018 on the conclusion of the Agreement for scientific and technological cooperation between the European Union and the Republic of Lebanon setting out the terms and conditions for the participation of the Republic of Lebanon in the Partnership for Research and Innovation in the Mediterranean Area (PRIMA)
Beschluss (EU) 2018/826 des Rates vom 28. Mai 2018 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Beschluss (EU) 2018/826 des Rates vom 28. Mai 2018 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
ST/11967/2017/INIT
ABl. L 140 vom 6.6.2018, p. 1–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/826/oj
6.6.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 140/1 |
BESCHLUSS (EU) 2018/826 DES RATES
vom 28. Mai 2018
über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 186 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Beschluss (EU) 2017/1324 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) sieht vor, dass sich die Union an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) beteiligt. |
(2) |
Die Libanesische Republik (im Folgenden Libanon) äußerte den Wunsch, sich als teilnehmendes Land gleichberechtigt mit den Mitgliedstaaten und den mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) assoziierten Drittländern, die bereits an der PRIMA teilnehmen, an der PRIMA zu beteiligen. |
(3) |
Gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2017/1324 wird Libanon vorbehaltlich des Abschlusses einer völkerrechtlichen Übereinkunft über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit der Union, in der die Modalitäten und Bedingungen seiner Beteiligung an der PRIMA festgelegt sind, zu einem teilnehmenden Land der PRIMA. |
(4) |
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2018/467 des Rates (3) wurde das Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 27. Februar 2018 unterzeichnet. |
(5) |
Das Abkommen sollte genehmigt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Abkommen über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) wird im Namen der Union genehmigt (4).
Artikel 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor (5).
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. Mai 2018.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. KARANIKOLOV
(1) Zustimmung vom 17. April 2018 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(2) Beschluss (EU) 2017/1324 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 über die Beteiligung der Union an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (ABl. L 185 vom 18.7.2017, S. 1).
(3) Beschluss (EU) 2018/467 des Rates vom 25. September 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) (ABl. L 79 vom 22. März 2018, S. 1).
(4) Das Abkommen wurde zusammen mit dem Beschluss über die Unterzeichnung in ABl. L 79 vom 22.3.2018, S. 3 veröffentlicht.
(5) Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.