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Document 32016D2038
Council Decision (EU) 2016/2038 of 11 November 2016 establishing the position to be adopted on behalf of the European Union within the relevant committees of the United Nations Economic Commission for Europe as regards the proposals for amendments to UN Regulations Nos 7, 16, 37, 44, 45, 46, 48, 53, 78, 80, 83, 86, 87, 99, 105, 107, 110, 121, 128 and 129, the proposal for a UN regulation on heavy duty dual-fuel engine retrofit systems, the proposals for amendments to UN Global Technical Regulations 15 and 16, the proposals for two UN global technical regulations on the measurement procedure for two- or three-wheeled motor vehicles with regard to certain types of emissions and with regard to on-board diagnostics, respectively, and the proposal for a resolution on the common specification of light source categories
Beschluss (EU) 2016/2038 des Rates vom 11. November 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 7, 16, 37, 44, 45, 46, 48, 53, 78, 80, 83, 86, 87, 99, 105, 107, 110, 121, 128 und 129, des Vorschlags für eine UN-Regelung für Nachrüstsysteme für Zweistoff-Schwerlastmotoren, der Vorschläge zur Änderung der globalen technischen Regelungen der UN Nr. 15 und 16, der Vorschläge für zwei globale technische Regelungen der UN für Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Emissionen und der On-Board-Diagnosesysteme und des Vorschlags für eine Entschließung über die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien zu vertretenden Standpunkts
Beschluss (EU) 2016/2038 des Rates vom 11. November 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 7, 16, 37, 44, 45, 46, 48, 53, 78, 80, 83, 86, 87, 99, 105, 107, 110, 121, 128 und 129, des Vorschlags für eine UN-Regelung für Nachrüstsysteme für Zweistoff-Schwerlastmotoren, der Vorschläge zur Änderung der globalen technischen Regelungen der UN Nr. 15 und 16, der Vorschläge für zwei globale technische Regelungen der UN für Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Emissionen und der On-Board-Diagnosesysteme und des Vorschlags für eine Entschließung über die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien zu vertretenden Standpunkts
ABl. L 314 vom 22.11.2016, p. 14–18
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
22.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 314/14 |
BESCHLUSS (EU) 2016/2038 DES RATES
vom 11. November 2016
zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 7, 16, 37, 44, 45, 46, 48, 53, 78, 80, 83, 86, 87, 99, 105, 107, 110, 121, 128 und 129, des Vorschlags für eine UN-Regelung für Nachrüstsysteme für Zweistoff-Schwerlastmotoren, der Vorschläge zur Änderung der globalen technischen Regelungen der UN Nr. 15 und 16, der Vorschläge für zwei globale technische Regelungen der UN für Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Emissionen und der On-Board-Diagnosesysteme und des Vorschlags für eine Entschließung über die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien zu vertretenden Standpunkts
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß dem Beschluss 97/836/EG des Rates (1) trat die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden (im Folgenden „Geändertes Übereinkommen von 1958“) bei. |
(2) |
Gemäß dem Beschluss 2000/125/EG des Rates (2) trat die Union dem Übereinkommen über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können (im Folgenden „Parallelübereinkommen“) bei. |
(3) |
Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurden die Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten durch ein EU-Genehmigungsverfahren ersetzt und damit ein harmonisierter Rahmen mit den Verwaltungsbestimmungen und allgemeinen technischen Anforderungen für alle Neufahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten geschaffen. Mit dieser Richtlinie wurden nach dem Geänderten Übereinkommen von 1958 erlassene UN-Regelungen in das EU-Typgenehmigungssystem integriert, entweder als Anforderungen für die Typgenehmigung oder als Alternative zu Rechtsvorschriften der Union. Seit Erlass dieser Richtlinie werden im Rahmen des EU-Typgenehmigungssystems UN-Regelungen zunehmend in die Rechtsvorschriften der Union aufgenommen. |
(4) |
Einige Anforderungen der UN-Regelungen Nr. 7, 16, 37, 44, 45, 46, 48, 53, 78, 80, 83, 86, 87, 99, 105, 107, 110, 121, 128 und 129 sowie die globalen technischen Regelungen der UN (GTR) Nr. 15 und 16 müssen in Bezug auf bestimmte Teile oder Merkmale entsprechend den bisherigen Erfahrungen und in Anbetracht des technischen Fortschritts angepasst werden. |
(5) |
Zur Festlegung einheitlicher Bestimmungen für die Genehmigung von Nachrüstsystemen für Zweistoff-Schwerlastmotoren (Heavy Duty Dual-Fuel Engine Retrofit Systems — HDDF-ERS) sollte eine neue UN-Regelung erlassen werden. |
(6) |
Zur Festlegung einheitlicher Bestimmungen für das Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich bestimmter Arten von Emissionen und On-Board-Diagnosesystemen (OBD-Systeme) sollten zwei neue neue GTR angenommen werden. |
(7) |
Zur Festlegung einheitlicher Bestimmungen für die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien sollte eine neue Entschließung (R.E. 4) angenommen werden. |
(8) |
Es ist zweckmäßig, in den jeweiligen Ausschüssen der UNECE, nämlich im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des Parallelübereinkommens, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zu der Annahme jener Rechtsakte der Vereinten Nationen festzulegen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des Parallelübereinkommens während des Zeitraums vom 14. bis zum 20. November 2016 zu vertreten ist, besteht darin, für die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Vorschläge zu stimmen.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 11. November 2016.
Im Namen des Rates
Der Präsident
P. ŽIGA
(1) Beschluss 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78).
(2) Beschluss 2000/125/EG des Rates vom 31. Januar 2000 betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können („Parallelübereinkommen“) (ABl. L 35 vom 10.2.2000, S. 12).
(3) Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1).
ANHANG
Titel Tagesordnungspunkt |
Dokumentennummer |
Vorschlag für die Ergänzung 25 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 7 (Begrenzungs-, Schluss-, Bremsleuchten) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/75 |
Vorschlag für die Ergänzung 8 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 16 (Sicherheitsgurte, ISOFIX und i-Size) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/98 und das informelle Dokument WP.29-170-04 |
Vorschlag für die Änderungsserie 07 zu UN-Regelung Nr. 16 (Sicherheitsgurte, ISOFIX und i-Size) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/99 |
Vorschlag für die Ergänzung 45 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 37 (Glühlampen) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/76 |
Vorschlag für die Berichtigung 2 der Revision 3 zu UN-Regelung Nr. 44 (Rückhalteeinrichtungen für Kinder) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/100 |
Vorschlag für die Ergänzung 12 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 44 (Kinderrückhaltesysteme) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/101 |
Vorschlag für die Ergänzung 12 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 44 (Kinderrückhaltesysteme) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/102 |
Vorschlag für die Ergänzung 10 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 45 (Scheinwerfer-Reinigungsanlagen) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/77 |
Vorschlag für die Ergänzung 4 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 46 (Rückspiegel) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/89 |
Vorschlag für die Ergänzung 17 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/78 |
Vorschlag für die Ergänzung 10 der Änderungsserie 05 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/79 |
Vorschlag für die Ergänzung 8 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/80 |
Vorschlag für die Ergänzung 19 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 53 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L3) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/81 |
Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 53 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L3) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/82 |
Vorschlag für die Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 78 (Bremsen (Fahrzeuge der Klasse L)) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/114 und das informelle Dokument GRRF-82-06 |
Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 03 zu Regelung Nr. 80 (Widerstandsfähigkeit der Sitze und ihrer Verankerungen (Busse)) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/103 |
Vorschlag für die Ergänzung 8 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 83 (Emissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/108 |
Vorschlag für die Ergänzung 4 der Änderungsserie 07 zu UN-Regelung Nr. 83 (Emissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/109 |
Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 86 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/83 |
Vorschlag für die Ergänzung 18 zu UN-Regelung Nr. 87 (Tagfahrleuchten) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/84 |
Vorschlag für die Ergänzung 12 zur ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 99 (Gasentladungslichtquellen) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/85 |
Vorschlag für die Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 105 (Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/90 |
Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 107 (allgemeine Konstruktionsmerkmale von Bussen) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/91 |
Vorschlag für die Ergänzung 6 der Änderungsserie 05 zu UN-Regelung Nr. 107 (allgemeine Konstruktionsmerkmale von Bussen) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/92 |
Vorschlag für die Ergänzung 6 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 107 (allgemeine Konstruktionsmerkmale von Bussen) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/93 |
Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 07 zu UN-Regelung Nr. 107 (allgemeine Konstruktionsmerkmale von Bussen) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/94 |
Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 110 (CNG/LNG-Fahrzeuge) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/95 |
Vorschlag für die Ergänzung 9 zu UN-Regelung Nr. 121 (Kennzeichnung der Handbetätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/96 |
Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 121 (Kennzeichnung der Handbetätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/97 |
Vorschlag für die Ergänzung 6 der ursprünglichen Fassung der Regelung Nr. 128 (Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen)) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/86 |
Vorschlag für die Berichtigung 2 zu UN-Regelung Nr. 129 (Verbesserte Kinderrückhaltesysteme) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/104 |
Vorschlag für die Ergänzung 5 zu UN-Regelung Nr. 129 (Verbesserte Kinderrückhaltesysteme) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/105 |
Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 129 (Verbesserte Kinderrückhaltesysteme) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/106 |
Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 129 (Verbesserte Kinderrückhaltesysteme) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/107 |
Vorschlag für eine neue Regelung über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Nachrüstsystemen für Zweistoff-Schwerlastmotoren (HDDF-ERS) zum Anbau in Schwerlastdieselmotoren und -fahrzeugen |
ECE/TRANS/WP.29/2016/110 |
Vorschlag für eine neue Entschließung über die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien (R.E.4) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/111 |
Vorschlag für die Änderung 1 der globalen technischen Regelung der UN Nr. 15 (weltweiter harmonisierter Prüfzyklus für Emissionen von Motorrädern (WLTP)) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/68 |
Vorschlag für die Änderung 1 der globalen technischen Regelung der UN Nr. 16 (Reifen) |
ECE/TRANS/WP.29/2016/117 |
Vorschlag für eine neue globale technische Regelung der Vereinten Nationen für Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich On-Board-Diagnosesysteme |
ECE/TRANS/WP.29/2016/112 |
Vorschlag für eine neue globale technischen Regelung der UN über das Messverfahren für mit einer Verbrennungskraftmaschine ausgestattete zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Kurbelgehäuse- und Verdunstungsemissionen |
ECE/TRANS/WP.29/2016/66 |