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Document 62016TA0609

    Rechtssache T-609/16: Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2017 — PB/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Einstellung — Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/309/15 [AD 11] — Ärztinnen und Ärzte für den Standort Luxemburg — Nichtzulassung zu den Prüfungen des Assessment-Centers — Beschränkung der Wahl der zweiten Sprache auf eine begrenzte Zahl von Amtssprachen der Union — Einrede der Rechtswidrigkeit — Offensichtlicher Beurteilungsfehler — Haftung — Immaterieller Schaden)

    ABl. C 52 vom 12.2.2018, p. 26–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.2.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 52/26


    Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2017 — PB/Kommission

    (Rechtssache T-609/16) (1)

    ((Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/309/15 [AD 11] - Ärztinnen und Ärzte für den Standort Luxemburg - Nichtzulassung zu den Prüfungen des Assessment-Centers - Beschränkung der Wahl der zweiten Sprache auf eine begrenzte Zahl von Amtssprachen der Union - Einrede der Rechtswidrigkeit - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Haftung - Immaterieller Schaden))

    (2018/C 052/37)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: PB (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Gattinara und L. Radu Bouyon)

    Gegenstand

    Klage nach Art. 270 AEUV, gerichtet zum einen auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AD/309/15 (AD 11) — Ärzte für die Standorte Luxemburg und Ispra (Bereich: Ärztinnen und Ärzte in Luxemburg) vom 28. September 2015, die Klägerin nicht zu den Auswahlprüfungen im Assessment-Center des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) einzuladen, und zum anderen auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin entstanden sein soll

    Tenor

    1.

    Die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD/309/15 (AD 11) — Ärztinnen und Ärzte für die Standorte Luxemburg und Ispra (Bereich: Ärztinnen und Ärzte in Luxemburg) vom 28. September 2015, PB nicht zu den Auswahlprüfungen im Assessment-Center des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) einzuladen, wird aufgehoben.

    2.

    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    3.

    Die Europäische Kommission trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 371 vom 10.10.2016 (ursprünglich beim Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union unter dem Aktenzeichen F-39/16 im Register eingetragene und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragene Rechtssache).


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