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Document 62017TN0079
Case T-79/17: Action brought on 6 February 2017 — Schoonjans v Commission
Rechtssache T-79/17: Klage, eingereicht am 6. Februar 2017 — Schoonjans/Kommission
Rechtssache T-79/17: Klage, eingereicht am 6. Februar 2017 — Schoonjans/Kommission
ABl. C 112 vom 10.4.2017, p. 42–42
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
10.4.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 112/42 |
Klage, eingereicht am 6. Februar 2017 — Schoonjans/Kommission
(Rechtssache T-79/17)
(2017/C 112/58)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Alain Schoonjans (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und T. Martin)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
— |
die Entscheidung des Prüfungsausschusses von 11. April 2016, mit der die Bewerbung des Klägers zu dem internen Auswahlverfahren COM/02/AST/16 abgelehnt wurde, aufzuheben; |
— |
die Europäische Kommission zu verurteilen, an ihn 5 000 Euro als Ersatz seines immateriellen Schadens zu zahlen; |
— |
der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht der Kläger die Einrede der Rechtswidrigkeit der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens geltend, die er auf zwei Gründe stützt.
1. |
Erster Klagegrund: Verletzung des Art. 82 Abs. 7 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (BSB), da die Kommission den Zugang zu dem internen Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppe AST 2 ausschließlich auf Vertragsbedienstete der Funktionsgruppe III beschränkt habe. |
2. |
Zweiter Klagegrund: Verletzung des Art. 27 Abs. 1 des Statuts der Beamten der Europäischen Union, da diese Zulassungsbedingung in keinem Fall durch das dienstliche Interesse oder die Art der zu besetzenden Stellen gerechtfertigt sei. |