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Document 62014CA0165
Case C-165/14: Judgment of the Court (Grand Chamber) of 13 September 2016 (request for a preliminary ruling from the Tribunal Supremo — Spain) — Alfredo Rendón Marín v Administración del Estado (Reference for a preliminary ruling — Citizenship of the Union — Articles 20 and 21 TFEU — Directive 2004/38/EC — Right of a third-country national with a criminal record to reside in a Member State — Parent having sole care of two minor children, who are Union citizens — First child possessing the nationality of the Member State of residence — Second child possessing the nationality of another Member State — National legislation precluding grant of a residence permit to the father because of his criminal record — Refusal of residence capable of resulting in the children being obliged to leave the territory of the European Union)
Rechtssache C-165/14: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 13. September 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo — Spanien) — Alfredo Rendón Marín/Administración del Estado (Vorlage zur Vorabentscheidung — Unionsbürgerschaft — Art. 20 und 21 AEUV — Richtlinie 2004/38/EG — Recht eines vorbestraften Drittstaatsangehörigen auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat — Elternteil mit alleinigem Sorgerecht für zwei minderjährige Kinder, die Unionsbürger sind — Erstes Kind, das die Staatsangehörigkeit des Wohnmitgliedstaats besitzt — Zweites Kind, das die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats besitzt — Nationale Regelung, nach der die Erteilung eines Aufenthaltstitels an einen solchen Verwandten in aufsteigender Linie bei Vorstrafen ausgeschlossen ist — Verweigerung des Aufenthalts, der zur Folge haben kann, dass die Kinder das Gebiet der Union verlassen müssen)
Rechtssache C-165/14: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 13. September 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo — Spanien) — Alfredo Rendón Marín/Administración del Estado (Vorlage zur Vorabentscheidung — Unionsbürgerschaft — Art. 20 und 21 AEUV — Richtlinie 2004/38/EG — Recht eines vorbestraften Drittstaatsangehörigen auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat — Elternteil mit alleinigem Sorgerecht für zwei minderjährige Kinder, die Unionsbürger sind — Erstes Kind, das die Staatsangehörigkeit des Wohnmitgliedstaats besitzt — Zweites Kind, das die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats besitzt — Nationale Regelung, nach der die Erteilung eines Aufenthaltstitels an einen solchen Verwandten in aufsteigender Linie bei Vorstrafen ausgeschlossen ist — Verweigerung des Aufenthalts, der zur Folge haben kann, dass die Kinder das Gebiet der Union verlassen müssen)
ABl. C 419 vom 14.11.2016, p. 2–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
14.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 419/2 |
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 13. September 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo — Spanien) — Alfredo Rendón Marín/Administración del Estado
(Rechtssache C-165/14) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 und 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG - Recht eines vorbestraften Drittstaatsangehörigen auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat - Elternteil mit alleinigem Sorgerecht für zwei minderjährige Kinder, die Unionsbürger sind - Erstes Kind, das die Staatsangehörigkeit des Wohnmitgliedstaats besitzt - Zweites Kind, das die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats besitzt - Nationale Regelung, nach der die Erteilung eines Aufenthaltstitels an einen solchen Verwandten in aufsteigender Linie bei Vorstrafen ausgeschlossen ist - Verweigerung des Aufenthalts, der zur Folge haben kann, dass die Kinder das Gebiet der Union verlassen müssen))
(2016/C 419/02)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Supremo
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführer: Alfredo Rendón Marín
Kassationsbeschwerdegegnerin: Administración del Estado
Tenor
Art. 21 AEUV und die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der einem Drittstaatsangehörigen, der Elternteil eines minderjährigen Kindes ist, das Unionsbürger mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats als des Aufnahmemitgliedstaats ist, dem er Unterhalt gewährt und das mit ihm im Aufnahmemitgliedstaat lebt, allein wegen des Vorliegens von Vorstrafen eine Aufenthaltserlaubnis automatisch zu verweigern ist.
Art. 20 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer solchen nationalen Regelung, nach der einem Drittstaatsangehörigen, der Vater von minderjährigen Kindern ist, die Unionsbürger sind und für die er allein sorgt, allein wegen des Vorliegens von Vorstrafen eine Aufenthaltserlaubnis automatisch zu verweigern ist, entgegensteht, sofern die Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis zur Folge hat, dass die Kinder das Unionsgebiet verlassen müssen.