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Document 62013FN0097

    Rechtssache F-97/13: Klage, eingereicht am 20. Dezember 2013 — ZZ/FRA

    ABl. C 85 vom 22.3.2014, p. 26–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.3.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 85/26


    Klage, eingereicht am 20. Dezember 2013 — ZZ/FRA

    (Rechtssache F-97/13)

    2014/C 85/44

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und M. Vandenbussche)

    Beklagte: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung der Entscheidung, einen anderen Bewerber für die Stelle des Senior Programm-Managers in der FRA zu ernennen, und der impliziten Entscheidung, auch für die andere in der Stellenausschreibung genannte Stelle des Senior Programm-Managers nicht die Klägerin zu ernennen

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die Entscheidung des Direktors vom 5. Februar 2013, mit der die Klägerin darüber informiert wurde, dass der Direktor der FRA einen anderen Bewerber für die Stelle des Senior Programm-Managers — Sozialforschung (AD 8) und folglich nicht sie für diese Stelle ernannte hatte, aufzuheben;

    die undatierte, implizite Entscheidung, sie auch nicht für die andere Stelle des Senior Programm-Managers der Stellenausschreibung zu ernennen, aufzuheben;

    jede auf der Grundlage dieser rechtswidrigen Entscheidungen getroffene Entscheidung aufzuheben;

    die Entscheidung vom 11. Juli 2013 insoweit aufzuheben, als sie die Beschwerde der Klägerin zurückweist und die Einleitung eines von einem unbestreitbar unvoreingenommenen, unparteiischen und objektiven Ermittler geführten Untersuchungsverfahrens zur Feststellung der Tatsachen verweigert;

    Ersatz des von ihr erlittenen materiellen Schadens, der mit 550 651 Euro beziffert wird;

    Ersatz des von ihr erlittenen immateriellen Schadens, der mit 70 000 Euro beziffert wird;

    der Beklagten alle Kosten aufzuerlegen.


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