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Document 52008IE0481

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Thema Die Zukunft des Binnenmarktes — Going global

    ABl. C 204 vom 9.8.2008, p. 1–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.8.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 204/1


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Thema „Die Zukunft des Binnenmarktes — Going global“

    (2008/C 204/01)

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 27. September 2007, gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu folgendem Thema zu erarbeiten:

    „Die Zukunft des Binnenmarktes — Going global“.

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 27. Februar 2008 an. Berichterstatter war Herr CASSIDY.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 443. Plenartagung am 12./13. März 2008 (Sitzung vom 12. März) mit 39 gegen 9 Stimmen bei 12 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Zusammenfassung der Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Ausschusses

    1.1

    Die Binnenmarktbeobachtungsstelle wurde vom EWSA eingerichtet, um die Fortschritte bei der Vollendung des Binnenmarktes zu verfolgen. Sie hat im Laufe der Jahre auf Ersuchen anderer Institutionen (des Rates, der Kommission, des Europäischen Parlaments bzw. von EU-Ratsvorsitzen (1)) eine Reihe von Sondierungsstellungnahmen erarbeitet, von denen sich die jüngste mit dem Fortschrittsbericht der Kommission „Überprüfung des Binnenmarktes“ beschäftigt (2). Darüber hinaus hat der EWSA in diesen Jahren eine Reihe von Initiativstellungnahmen vorgelegt.

    1.2

    Die vorliegende Initiativstellungnahme kommt zeitlich gelegen, da der Europäische Rat auf seiner Tagung am 18./19. Oktober 2007 beschlossen hat, dass die EU in den Bereichen Rechtsetzung und Marktöffnung weltweit eine Vorreiterrolle übernehmen soll. Die EU kann die Globalisierung mitgestalten, wenn ihr Entwicklungsmodell als Kombination von nachhaltigem Wachstum, sozialer Gerechtigkeit und ökologischen Anliegen mit diesem Prozess verknüpft werden kann. Auf die Globalisierung ist die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung eine bessere Antwort als die Zuflucht zu Protektionismus.

    1.3

    Arbeitgeber und Gewerkschaften sind sich darin einig, dass das von den Sozialpartnern ausgehandelte „Flexicurity“ (3)-Konzept für beide Seiten, d.h. sowohl für Unternehmen als auch für die Arbeitnehmer, Vorteile zu bieten vermag und somit den geeigneten Rahmen für eine Modernisierung der europäischen Arbeitsmärkte darstellt, die arbeitsrechtliche Aspekte, wirksame Systeme für lebenslanges Lernen und Weiterbilden sowie einen gesicherten und besseren sozialen Schutz umfasst. Außerdem wird ein effektiver sozialer Dialog (insbesondere in Form von Tarifverhandlungen) zu einem reibungslosen Funktionieren der Arbeitsmärkte beitragen.

    1.4

    Der EWSA nimmt die Mitteilung „Das europäische Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung“ (4) zur Kenntnis, welche die Kommission für die informelle Tagung des Europäischen Rates zum Thema Lissabon-Strategie vorgelegt hat.

    1.5

    Der Erfolg des Binnenmarktes bei so vielen Aktivitäten innerhalb der EU wird von der Mehrzahl der EU-Bürger als selbstverständlich hingenommen. Der Binnenmarkt ist aber kein abgeschlossener Prozess, sondern eher, um mit den Worten von Kommissionsmitglied McCreevy zu sprechen, eine „Baustelle“ (5). Abgesehen von der Notwendigkeit, den Binnenmarkt weiterzuentwickeln, muss sich die EU nun auch der Globalisierung stellen und für den Grundsatz der offenen Märkte, auf dem die Union beruht, eintreten — d.h. für eine Welt mit unverfälschtem Wettbewerb, in der Protektionismus keinen Platz hat.

    1.6

    Ein Teil der globalen Mission der EU besteht darin, harmonisierte Standards bei einem freiem Kapital-, Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr zu schaffen. Das bedeutet, dass nicht zugelassen werden darf, dass Drittländer, die in der EU Geschäfte machen wollen, die Vorschriften des Binnenmarkts umgehen, seien es Vorschriften zum Verbraucherschutz, technische Standards, Vorschriften zu Arbeitsbedingungen oder zum Umweltschutz.

    1.7

    Wichtige Faktoren des schwierigen Prozesses der Globalisierung sind die Rolle der Welthandelsorganisation, die ILO und die immer enger miteinander verflochtenen Finanzmärkte der Welt, deren gegenseitige Abhängigkeit die Finanz- und Börsenkrise in der zweiten Hälfte des Jahres 2007 deutlich gezeigt hat.

    1.8

    Der europäische Binnenmarkt alleine ist keine ausreichende Lösung. Die EU muss Handel treiben und ihre Beziehungen zu dem Rest der Welt ausbauen. Außerdem muss sie wettbewerbsfähig bleiben, damit Arbeitnehmer, Arbeitgeber und überhaupt alle Bürger profitieren können. Die Lissabon-Strategie wurde zu dem Zweck entwickelt, dieses Ziel zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf dem Weltmarkt zu erhöhen. Die EU selbst muss dafür Sorge tragen, dass die verbleibenden internen Handelsschranken abgebaut werden.

    1.9

    Diese Initiativstellungnahme soll die EU dazu anspornen, die Herausforderungen der Globalisierung anzunehmen und die sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen. Der wirtschaftliche Erfolg Europas beruht nicht auf Protektionismus, sondern auf den vier Grundfreiheiten, auf denen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ursprünglich errichtet wurde. (Die EU muss immer noch einige ihrer eigenen Handelsbeschränkungen überwinden.)

    1.10

    Auch sollte sie sich davor hüten, den gleichen Fehler wie die USA zu begehen und die Erzeugung von Biokraftstoffen zu subventionieren. Wenn solche unwirtschaftlichen Subventionen nicht mit Hilfe der WTO unter Kontrolle gehalten werden, werden sie unvermeidlich zu steigenden Nahrungsmittelpreisen führen und das Problem des Hungers in den Entwicklungsländern verschärfen (6).

    1.11

    Der EWSA nimmt die Empfehlungen der Sozialpartner zur Kenntnis, die diese in ihrer gemeinsamen Überprüfung und Analyse der wichtigsten Herausforderungen, vor denen die europäischen Arbeitsmärkte stehen, dargelegt haben (7), und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zu deren Beachtung auf.

    1.12

    Der EWSA begrüßt die Mitteilung der Kommission (8) als Beitrag zur informellen Tagung des Europäischen Rates zum Thema Lissabon-Strategie. Dies gilt insbesondere für die vier strategischen Bereiche, die für die EU und ihre Mitgliedstaaten seinerzeit vereinbart wurden: FuE und Innovation, günstiges Unternehmensumfeld, Humaninvestitionen sowie Energie und Klimawandel. Die Reformagenda muss jedoch in allen vier Bereichen tiefer greifen, um das tatsächlich vorhandene Wachstums- und Beschäftigungspotenzial auszuschöpfen.

    1.13

    Der EWSA fordert die Kommission und den Rat auf, sicherzustellen, dass die Sozialpartner intensiv an der Ausarbeitung und Durchführung politischer Maßnahmen zur Umsetzung des „Flexicurity“-Konzepts auf nationaler Ebene beteiligt werden.

    1.14

    Die Unternehmen und Arbeitnehmer der EU dürfen im Wettbewerb mit Unternehmen und Arbeitnehmern aus Drittländern nicht benachteiligt werden, nur weil die EU bei der Förderung fortschrittlicher ökologischer Verfahrensweisen Weltspitze sein möchte.

    1.15

    Die Lösung ist, dass die EU bei internationalen Verhandlungen zum Thema globale Erwärmung nachdrücklich und ausdauernd mit einer Stimme spricht und die Länder, die ökologischen Problemen wenig Beachtung schenken, unter Druck setzt.

    2.   Erfolg im Zeitalter der Globalisierung — die Hauptelemente

    2.1

    Die Mitteilung der Kommission als Beitrag zur Oktober-Tagung der Staats- und Regierungschefs ist eine Folgemaßnahme der informellen Ratstagung in Hampton Court im Oktober 2005, auf der sich die Staats- und Regierungschefs mit den Herausforderungen der Globalisierung in Bereichen wie Innovation, Energie, Migration, Bildung und Demografie auseinander gesetzt haben. Das Jahr 2007 steht für den Konsens, Europa eine Vorreiterrolle im Klimaschutz zu übertragen und eine europäische Strategie für eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energieversorgung zu entwickeln — kurz: eine dritte industrielle Revolution in Europa einzuläuten.

    2.2

    Die Globalisierung und ihre Vor- und Nachteile sind stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Von den einen wird sie begrüßt, von den anderen gefürchtet, und durch sie sind einige der aus der Nachkriegszeit stammenden Grundvorstellungen ins Wanken geraten, etwa über die Weltwirtschaft (z.B. die Dominanz der USA) und darüber, wie der Staat den Bürgern dabei helfen kann, sich auf den Wandel einzustellen. Die Globalisierung stellt nicht nur eine Herausforderung für die EU dar, sondern eröffnet auch neue Möglichkeiten.

    2.3

    In fünfzig Jahren europäischer Integration sind die wirtschaftlichen Geschicke der Mitgliedstaaten so eng verwoben worden wie nie zuvor, und es sind soziale Fortschritte ungeahnten Ausmaßes ermöglicht worden. In der nächsten Etappe sollte Europa in die Lage versetzt werden, den Prozess der Veränderungen der Weltwirtschaft maßgeblich mitzugestalten und die Schaffung internationaler Standards ausgehend von den Werten der EU herbeizuführen.

    2.4

    Die Währungsunion und der Erfolg des Euro werden weiterhin Katalysatorfunktion für eine tiefere Marktintegration und eine Stärkung des Binnenmarktes haben. Ein Umfeld, das sich durch niedrige Inflation, geringe Zinssätze, preisgünstige und durchschaubare Transaktionen sowie eine stärkere Finanzintegration auszeichnet, hat eine größere Anziehungskraft für den grenzüberschreitenden Handel und Investitionen in der EU und hilft den Unternehmen der EU, im weltweiten Wettbewerb zu bestehen. Nach außen bietet der Euro Sicherheit gegenüber den aktuellen Marktturbulenzen. Außerdem hilft die Stärke der Währung, einige der Folgen der Preissteigerungen auf den globalen Nahrungsmittel- und Energiemärkten, die vor allem durch die starke Nachfrage bei aufstrebenden Wirtschaftsgiganten entstehen, abzumildern. Gleichwohl sollte die Stärke des Euro den wirtschaftlichen Fundamentaldaten entsprechen. Ein schneller Wertanstieg des Euro, begünstigt durch einen zu hohen Leitzins der EZB und mitverursacht durch eine Währungspolitik in anderen Teilen der Welt, bei der die eigene Währung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit abgewertet wird, gefährdet den Wohlstand in der EU. Diese Aufwertung ist für europäische Unternehmen, die in Euro produzieren und in Dollar verkaufen, ein großer Nachteil und verursacht damit die Gefahr von Unternehmensverlagerungen.

    3.   Die Außenwahrnehmung des Binnenmarktes

    3.1   Liberalisierung des Handels

    Die Welthandelsorganisation ist das wichtigste Instrument zur Liberalisierung des internationalen Handels. Eine erfolgreiche Doha-Runde könnte für die EU die Öffnung der Märkte in über 100 Ländern der Erde bedeuten. Der langsame Fortschritt der Verhandlungen ist äußerst entmutigend. Neben den WTO-Handelsabkommen werden viele bilaterale Handelsabkommen abgeschlossen. Sowohl für Unternehmen als auch für die Arbeitnehmer besteht ein dringender Bedarf, Zugang zu den wachstumsstarken Märkten wichtiger Handelpartner zu bekommen. Die Strategie der EU, Freihandelsabkommen mit Korea, den ASEAN-Ländern und Indien auszuhandeln, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Diese Abkommen müssen so weit gespannt und ehrgeizig wie möglich sein, und sie müssen sich auf Waren (unter Berücksichtigung nichttarifärer Handelshemmnisse), Dienstleistungen, Investitionen, geistiges Eigentum, Handelserleichterungen, Wettbewerbspolitik, Umweltnormen und ILO-Standards erstrecken. Es wäre auch zu überlegen, ob ein SOLVIT-Modell bei diesen Abkommen gewählt werden sollte.

    3.2

    Neben direkten Freihandelsabkommen sieht der EWSA weitere innovative Möglichkeiten, die anhaltenden praktischen Schwierigkeiten, denen man im bilateralen Kontext gegenübersteht, zu lösen: er verweist diesbezüglich auf die Diskussionen des Transatlantischen Wirtschaftsrats, der nach dem Gipfeltreffen EU/USA am 30. April eingerichtet wurde. Während des ersten Treffens dieses Wirtschaftsrates am 9. November wurden erhebliche Fortschritte beim Ansatz zur Verbesserung der Handels- und Investitionsbedingungen im größten Handelspartnerland der EU erzielt. Die offenen Fragen müssen nicht notwendigerweise auch andere Handelsblöcke betreffen, was solche bilateralen Vereinbarungen zu einem so wichtigen Instrument werden lässt. (Es heißt, dass die beiden Seiten seit April entscheidende Fortschritte bei der Abschaffung von Handels- und Investitionsbarrieren und bei der Lockerung der rechtlichen Auflagen erzielt haben.)

    Das Abkommen betrifft folgende Punkte und Bereiche:

    Die in den USA akzeptierten Rechnungslegungsstandards (GAAP): Die gemäß den International Financial Reporting Standards erstellten EU-Jahresabschlüsse werden nun bei an den US-Börsen notierten EU-Unternehmen akzeptiert.

    Verbesserung der Sicherheit und Handelserleichterungen: Eine konkrete Planung des Wegs zur gegenseitigen Anerkennung von EU- und US-Handelspartnerschaftsprogrammen bis 2009 auf der Grundlage festgelegter wichtiger Leistungsstufen;

    Erleichterung der Zulassung neuer Medikamente für seltene Krankheiten durch Annahme eines gemeinsamen Datenformats bei der Beantragung der Ausweisung von Medikamenten als Arzneimittel für seltene Leiden;

    Maßnahmen der EU im Hinblick auf einen Gesetzesvorschlag, um Patienten den Zugang zu Informationen über zugelassene Arzneimittel zu ermöglichen;

    die Kommission hat vorgeschlagen, dass die EU auch weiterhin den Import von Produkten gestattet, deren Etikett zur Senkung der Kosten des transatlantischen Handels Angaben sowohl nach dem angloamerikanischen als auch nach dem metrischen Maßsystem enthält;

    vor dem nächsten Treffen des Wirtschaftsrates wird die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) mit ihren Gesprächspartnern bei der Europäischen Kommission zusammentreffen, um die Fortschritte bei der Erleichterung des Handels mit Elektro-Artikeln hinsichtlich der Verfahren zur Konformitätsbewertung der Sicherheit zu besprechen und Bereiche festzulegen, in denen im nächsten Jahr Fortschritte erzielt werden können;

    die Federal Communications Commission (FCC) wird die Liste der Produkte, für die eine Zertifizierung durch Dritte obligatorisch ist, überprüfen, um für Waren, die als zuverlässig bei der Einhaltung der entsprechenden Standards bekannt sind, eine Konformitätserklärung des Herstellers zuzulassen;

    es ist ein Dialog zur Regulierung der Finanzmärkte in Gang gekommen, um festzustellen, wie und inwieweit sich gegenseitige Anerkennung im Bereich der Wertpapiere erreichen lässt und um andere Ansätze zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels im Bereich Finanzdienstleistungen auszumachen. Die Arbeit hat gerade erst begonnen und auf US/EU-Gipfeltreffen wird es eine Zusammenarbeit mit Interessenträgern geben, um weitere Prioritäten zu finden.

    3.3

    Außerdem sollte die Europäische Union auch ihre wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Nachbarländern wie der Ukraine und Russland vertiefen und stärken. Russlands Beitritt zur WTO, der gemeinsame Wirtschaftsraum EU/Russland und der neue Rahmenvertrag zwischen der EU und Russland sind wichtige Schritte zu einer wirklich strategischen Wirtschaftspartnerschaft. Die stärkere Zusammenarbeit sollte den Boden für weitere Verhandlungen über einen gemeinsamen Wirtschaftsraum bereiten, in dem der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen, Kapital und Menschen, Wissen und Technologie möglich ist.

    3.3.1

    Da die umfassenden Fragen einer strategischen Wirtschaftspartnerschaft nur teilweise durch den WTO-Beitritt beantwortet werden, sollten die EU und Russland ihre künftigen wirtschaftlichen Beziehungen soweit wie möglich auf Strukturen aufbauen, die über die WTO hinausgehen, um einen gemeinsamen Wirtschaftsraum für ein größeres Europa zu schaffen. Um ein deutlich größeres und tiefgehenderes Spektrum von Problemen als bei traditionellen Freihandelsabkommen anzugehen, bedarf es des entschiedenen Willens der EU und Russlands.

    3.3.2

    Das Abkommen zwischen der EU und Russland sollte unter anderem gemeinsame Vorschriften für die folgenden Punkte umfassen: Inländerbehandlung für grenzüberschreitende Investitionen, Abschaffung von Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen, Angleichung von Vorschriften, gegenseitige Anerkennung von Normen und Konformitätsbewertung, Handelserleichterung und Zollbehandlung, Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerb, Liberalisierung der Dienstleistungen, öffentliches Auftragswesen, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen, Schutz des geistigen Eigentums, Streitbeilegung und Anwendung internationaler Standards für die Rechnungslegung. Die europäischen Wirtschaftsraumabkommen sind Beispiele solcher umfassenden Vereinbarungen, in denen einige der genannten Bereiche geregelt werden.

    3.4   FuE und Innovation

    Das erfolgreiche Funktionieren des Binnenmarktes ist eine Voraussetzung, um Europas Innovationsfähigkeit zu steigern. Ein wirklicher Binnenmarkt bietet die größte Hebelwirkung und eine Öffnung für innovative Waren, Produkte und Dienstleistungen. Die FuE-Anstrengungen der „Cluster“ aus KMU und großen Unternehmen, der Forschungsinstitute, Universitäten und des neuen Europäischen Innovations- und Technologieinstituts müssen auf europäischer Ebene koordiniert werden. Dadurch wird die europäische Industrie insgesamt beim technologischen Fortschritt unterstützt, und dieser Fortschritt wird sich in den Produkten widerspiegeln und so dem gemeinsamen Ziel dienen, die Abwanderung von Investitionen aus der EU zu verhindern und die Industrie bei Produkten und Dienstleistungen mit höherem Mehrwert global wettbewerbsfähiger zu machen.

    3.5

    Die Globalisierung hat den Wandel beschleunigt — nicht nur in technologischer Hinsicht, sondern auch in Bezug auf unsere Ideenwelt, unsere Arbeit und unsere Lebensweise. Der EWSA hat sich wiederholt für entsprechende Zielsetzungen ausgesprochen und vertritt die Ansicht, dass Europa diesen Wandel mitgestalten und dabei seine besonderen europäischen Werte und die kulturelle Vielfalt einbringen kann, wenn es ihm gelingt, sein Innovations- und Kreativitätspotenzial freizusetzen.

    3.6   Schutzmaßnahmen für das geistige Eigentum

    Europas Anstrengungen im Bereich der Innovation müssen durch geeignete Bedingungen unterstützt werden, um das entsprechende geistige Eigentum, das beträchtliche Finanz- und Humaninvestitionen erfordert, zu schützen. Neben anderen Initiativen ist die Schaffung eines einheitlichen Gemeinschaftspatents erstrebenswert und de facto schon mehr als überfällig (9). Erfolge in diesem Bereich sorgen dafür, dass sich die Produkte aus der EU auf dem globalen Markt besser positionieren können.

    Außerdem sind eine entschiedene Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte und ein gezieltes Vorgehen gegen Nachahmungen und Produkt- und Dienstleistungspiraterie von enormer Bedeutung. Dazu ist die Vollendung des rechtlichen Rahmens auf EU-Ebene eine wesentliche Voraussetzung. Eine größere internationale Zusammenarbeit ist ebenfalls erforderlich, um das Problem auf globaler Ebene anzugehen. Die von der Europäischen Kommission mit China, Russland und anderen Regionen geführten bilateralen Gespräche zum gewerblichen Rechtsschutz sind hier ein nützliches Instrument, aber sie müssen konkrete Resultate zeigen. Auch das neu vorgeschlagene Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie ist ein Schritt in die richtige Richtung.

    3.7   Arbeitsbedingungen

    Das Mindeste, was die EU tun kann, um der europäischen Industrie dabei zu helfen, im globalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen anzutreten, ist sicherzustellen, dass andere Länder die von der ILO und in anderen internationalen Konventionen für die Arbeitsbedingungen festgelegten Mindeststandards bezüglich der persönlichen Rechte, der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf kollektive Organisierung und Tarifverhandlungen, der Gleichberechtigung und der Abschaffung der Kinder- und Zwangsarbeit einhalten.

    3.8   Marktüberwachung importierter Produkte

    Jüngste Berichte über minderwertige, gesundheitsgefährdende Importwaren haben das Fehlen einer effektiven Marktüberwachung in der EU gezeigt. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie ungleiche Handelsbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der EU schmälern. Eine stärkere Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten sollte sicherstellen, dass die Angaben zu Qualitätsstandards von Herstellern außerhalb der EU überprüft werden, um eine Gleichbehandlung mit den Herstellern innerhalb der EU sicherzustellen und die Verbraucher in der EU vor minderwertigen und gefährlichen Waren zu schützen.

    3.9   Sicherung der Energieversorgung — eine gemeinsame Außenpolitik der EU für Energie

    Jüngere Entwicklungen im Energiesektor haben eine Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern notwendig gemacht, um eine strategische Energiepolitik zu schaffen, die von bilateralen Abkommen zwischen der EU und anderen Ländern getragen werden muss. Diese Abkommen müssen getroffen werden, um der Industrie die Planbarkeit künftiger Investitionen in der EU zu ermöglichen. Ein weiteres Ziel einer solchen Politik ist die Wahrung des Lebensstandards der Verbraucher in der EU. Die Mitgliedstaaten der Union müssen Energieversorgungsalternativen (z.B. erneuerbare Energien oder Kernenergie (10)) finden und ihre Abhängigkeit von Russland und dem Nahen Osten bei der Gas- und Ölversorgung (11) verringern. Der EWSA ruft die Kommission auf, sicherzustellen, dass ihr jüngst veröffentlichtes Energie- und Klimapaket (12) eine berechenbare Grundlage für die Zukunft bietet, negative wirtschaftliche Folgen — insbesondere auf die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Branchen der EU — vermeidet, die Weiterentwicklung führender europäischer Märkte in diesem Bereich unterstützt und Ökoinnovationen fördert.

    3.10   Umweltfragen

    Die Unternehmen und Arbeitnehmer der EU dürfen im Wettbewerb mit Unternehmen und Arbeitnehmern aus Drittländern nicht benachteiligt werden, nur weil die EU bei der Förderung fortschrittlicher ökologischer Verfahrensweisen Weltspitze sein möchte. Die Strategie, mit der die EU schneller als andere Länder höhere Standards setzen möchte, ist aus drei Gründen wirtschaftlich bedenklich:

    1.

    Die globale Erwärmung kann nicht von der EU alleine gebremst werden, und die Erfolge von EU-Maßnahmen werden eindeutig zunichte gemacht, wenn andere Länder nicht auch Schritte unternehmen, um Emissionen und den Verbrauch von Energie einzudämmen.

    2.

    Die EU sollte sich bemühen, die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Hersteller nicht durch eine Steigerung der Produktionskosten aufgrund höherer Umweltsteuern zu schmälern und so deren globale Wettbewerbsposition zu verschlechtern. Außerdem würde das ein Abwandern von für den Binnenmarkt der EU strategisch wichtigen Investitionen aus der EU begünstigen.

    3.

    Der EWSA kann die Ansicht, dass höhere ökologische Standards den Forschungsbedarf für die Entwicklung umweltfreundlicher Produkte steigern würden, nicht teilen. Bis zur Erforschung und Markteinführung solcher Produkte wird eine lange Zeit vergehen. In der Zwischenzeit können die EU-Hersteller energieintensiver Produkte aufgrund der ungleichen Wettbewerbsbedingungen von Produzenten aus Ländern, die weniger Anstrengungen zur Emissionsreduzierung unternehmen, vom Markt verdrängt werden.

    3.10.1

    Die Lösung ist, dass die EU bei internationalen Verhandlungen zum Thema globale Erwärmung nachdrücklich und ausdauernd mit einer Stimme spricht und die Länder, die ökologischen Problemen wenig Beachtung schenken, unter Druck setzt. Wenn in der EU die Entscheidung getroffen wird, bestimmte Umweltstandards im Alleingang zu verschärfen, sollte für die Produkte aus Ländern, die für ihr umweltfeindliches Verhalten bekannt sind, über die Einführung von mit der WTO kompatiblen Grenzmaßnahmen nachgedacht werden, um Wettbewerbsnachteile für die europäischen Hersteller zu vermeiden.

    3.10.2

    Ein offenes globales Handelssystem liegt im Interesse der EU. Früher musste die EU ihre Bürger, Interessen und Werte schützen, in der heutigen Zeit aber kann die Lösung nicht im Protektionismus liegen. Im Handel und bei Investitionen ist die EU weltweit führend, und unsere offene Wirtschaft ermöglicht kostengünstige Produktionsfaktoren, niedrigere Preise für die Verbraucher, Wettbewerbsanreize für Unternehmen und neue Investitionen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die EU ihren Einfluss in internationalen Verhandlungen geltend macht, um auch von anderen Offenheit einzufordern: Offenheit lässt sich politisch nur dann rechtfertigen, wenn sie auf Gegenseitigkeit beruht.

    3.10.3

    Die Kommission muss dafür sorgen, dass die Exporteure und Investoren der EU in Drittländern ein angemessenes Niveau an Offenheit vorfinden und es Grundregeln gibt, die unsere Fähigkeit nicht beeinträchtigen, unsere Interessen zu schützen und unsere hohen Standards in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, sozialer Schutz, Umwelt und Verbraucherschutz zu sichern.

    4.   Förderung von Beschäftigungsfähigkeit und Humaninvestitionen: mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen

    4.1

    Die Globalisierung und der technologische Wandel können zu mehr Ungleichheit führen und die Kluft zwischen qualifizierten und nichtqualifizierten Arbeitskräften, zwischen armen und reichen Ländern vergrößern. Die beste Lösung besteht darin, durch Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung in jeder Lebensphase jeden Einzelnen und jedes Land bei seinem persönlichen Anpassungsprozess zu unterstützen.

    4.2

    Der EWSA und die Sozialpartner haben sich dazu geäußert, wie das „Flexicurity“-Konzept aussehen sollte, um den Menschen dabei helfen zu können, in Zeiten eines beschleunigten wirtschaftlichen Wandels den Übergang zu anderen Beschäftigungen erfolgreicher zu gestalten.

    4.3

    Die Annahme gemeinsamer Prinzipien zur Flexicurity durch den Rat „Beschäftigung und Soziales“ am 5. Dezember 2007 (13) ebnete den Weg für die Integration der Flexicurity in die nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten und für eine anschließende Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Sozialpartnern.

    4.4

    Der EWSA würde es begrüßen, wenn aktive Maßnahmen zur Eingliederung und Chancengleichheit von Zielgruppen, die auf dem Arbeitmarkt diskriminiert werden (Über-50-Jährige, Frauen, ethnische Minderheiten und unterqualifizierte Schulabbrecher), stärker in den Mittelpunkt gerückt würden.

    5.   Ein instabiler weltweiter Finanzmarkt

    5.1

    In der EU sind momentan die Auswirkungen einer globalen Finanz- und Börsenkrise zu spüren. Die Währungsunion und die schnelle Reaktion der EZB haben positive Folgen gehabt. Indem die EZB kurzfristig mehr Liquidität in die Geldmärkte pumpte, trug sie dazu bei, die Vertrauenskrise im Banksektor abzufangen, und reduzierte damit die Gefahr einer erheblichen Verschärfung der Kreditbedingungen für Unternehmen und Haushalte. Außerdem haben das Fehlen von Währungsrisiken und niedrige länderspezifische Risikoprämien dazu beigetragen, dass die empfindlicheren Wirtschaften der EU die Turbulenzen auf dem Finanzmarkt ohne große Schäden überstanden haben.

    5.2

    Die Turbulenzen auf dem globalen Finanzmarkt und eine Schwächung des US-Dollars treffen auch Europa: So hat eine spürbare Aufwertung des Euro, verursacht durch einen zu hohen Leitzins der EZB und durch eine Währungspolitik in anderen Teilen der Welt, bei der die eigene Währung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit abgewertet wird, fatale Folgen für die Wirtschaft der EU und ihre mittelfristige Entwicklung.

    5.3

    Die jüngsten Ereignisse auf den Finanzmärkten der Welt haben gezeigt, dass eine Stärkung vernünftiger Regeln, eine Verbesserung der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Kontrollbehörden und den Zentralbanken und eine erhöhte Transparenz und Berichterstattung erforderlich sind.

    Brüssel, den 12. März 2008

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Dimitris DIMITRIADIS


    (1)  Auf Ersuchen des britischen Ratsvorsitzes erarbeiteteABl. C 24 vom 31.1.2006, Berichterstatter: Herr RETUREAU.

    (2)  ABl. C 93 vom 27.4.2007, Berichterstatter: Herr CASSIDY.

    (3)  Berichterstatter: Herr JANSON, ABl. C 256 vom 27.10.2007.

    Zwischenbericht der Sachverständigengruppe zum Thema „Flexicurity“20.04.2007: „Flexicurity ist eine politische Strategie zur gleichzeitigen und bewussten Verbesserung der Flexibilität der Arbeitsmärkte, Arbeitsorganisationen und Arbeitsbeziehungen auf der einen Seite und der Sicherheit — Beschäftigungssicherheit und soziale Sicherheit — auf der anderen Seite. Die grundlegenden Faktoren der Flexicurity-Strategie, d.h. Flexibilität und Sicherheit, sollten nicht als Gegensätze, sondern als sich gegenseitig unterstützende Faktoren gesehen werden. Die Förderung flexibler Arbeitsmärkte und die Sicherung eines hohen Niveaus an Sicherheit werden nur dann erfolgreich sein, wenn Arbeitnehmern die Möglichkeit gegeben wird, sich Veränderungen anzupassen, in Arbeitsverhältnisse einzutreten, auf dem Arbeitsmarkt präsent zu bleiben und sich im Laufe ihres Arbeitslebens weiterzuentwickeln. Daher wird im Flexicurity-Konzept eine aktive Arbeitsmarktpolitik stark betont und lebenslanges Lernen und lebenslange Weiterbildung unterstützt, aber genauso werden Systeme sozialer Sicherheit hervorgehoben, um Einkommenssicherung zu bieten und Menschen die Möglichkeit zu geben, Arbeit und Fürsorge zu kombinieren. Dies sollte auch zu mehr Chancengleichheit und einer größeren Gleichstellung der Geschlechter führen.“

    (4)  KOM (2007) 581 endg. vom 3.10.2007.

    (5)  Vgl. das von der Kommission im November 2007 verabschiedete Paket zur Überprüfung des Binnenmarkts: KOM(2007) 724 endg.

    (6)  ABl. C 44 vom 16.2.2008 Berichterstatter Herr IOZIA.

    (7)  Sozialpartner: EGB, CEEP, UEAPME und BUSINESSEUROPE „Key challenges facing European labour markets: a joint analysis of European social partners“ [Die wichtigsten Herausforderungen für die europäischen Arbeitsmärkte: eine gemeinsame Analyse der europäischen Sozialpartner], Oktober 2007.

    (8)  Siehe Fußnote 4.

    (9)  Für weitere Informationen zu den Maßnahmen der GD „Unternehmen und Industrie“ auf dem Gebiet des Schutzes des geistigen Eigentums siehe http://ec.europa.eu/enterprise/library/ee_online/art34_en.htm).

    (10)  Einige Länder haben sich gegen jegliche Form der Kernenergie ausgesprochen und verbieten den Bau von Kernkraftwerken auf ihrem Staatsgebiet, importieren aber große Mengen mittels Kernenergie erzeugter Elektrizität, so z.B. Italien.

    (11)  ABl. C 318 vom 23.12.2006, Berichterstatter: Frau SIRKEINEN.

    (12)  Die Energie- und Klimaaktion der Kommission wurde am 23. Januar 2008 gestartet. Siehe: http://ec.europa.eu/energy/climate_actions/index_en.htm.

    (13)  Pressemitteilung des Rates 16139/07, Link: http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/07/st16/st16139.en07.pdf.


    ANHANG

    zur Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Die folgenden Änderungsanträge, über die gemeinsam abgestimmt wurde und auf die mehr als ein Viertel der abgegebenen Stimmen als Ja-Stimmen entfielen, wurden im Verlauf der Beratungen abgelehnt:

    1.   Ziffer 2.4

    Vorletzten Satz wie folgt abändern:

    „(....) Ein schneller Wertanstieg des Euro, begünstigt durch einen zu hohen Leitzins der EZB und mitverursacht durch eine Währungspolitik in anderen Teilen der Welt, bei der die eigene Währung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit abgewertet wird, gefährdet den Wohlstand in der EU. (...).“

    Begründung

    Eine solch offene und schwerwiegende Kritik an der EZB in Form einer „Präzisierung“ kann nicht ohne eine vorangehende ausdrückliche Stellungnahme des EWSA zu diesem speziellen Argument geäußert werden. Die Frage der Zinssätze ist Gegenstand lebhafter Diskussionen und die Standpunkte dazu — alle bedenkenswert — weichen stark voneinander ab, aber es sei daran erinnert, dass die EZB mit der Steuerung der Zinssätze eine Aufgabe erfüllt, die ihr vom Vertrag zugewiesen wurde, nämlich die Bekämpfung der Inflation.

    2.   Ziffer 5.2

    Wie folgt abändern:

    „Die Turbulenzen auf dem globalen Finanzmarkt und eine Schwächung des US-Dollars treffen auch Europa: So hat eine spürbare Aufwertung des Euro, verursacht durch einen zu hohen Leitzins der EZB und durch eine Währungspolitik in anderen Teilen der Welt, bei der die eigene Währung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit abgewertet wird, fatale Folgen für die Wirtschaft der EU und ihre mittelfristige Entwicklung.“

    Begründung

    Wie zu Ziffer 2.4, aber aus einem noch wichtigeren Grund: zunächst war gesagt worden, dass die Aufwertung des Euro durch die Politik der EZB „begünstigt“ worden sei, nunmehr heißt es: „verursacht“. Ein derart schwerwiegendes Urteil des EWSA kann nicht hingenommen werden, zumal es unter Verfahrensgesichtspunkten auch nicht korrekt ist.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 29 Stimmenthaltungen: 8


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