Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62008TN0059

    Rechtssache T-59/08: Klage, eingereicht am 7. Februar 2008 — Nute Partecipazioni und La Perla/HABM — Worldgem Brands (NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC)

    ABl. C 92 vom 12.4.2008, p. 39–39 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.4.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 92/39


    Klage, eingereicht am 7. Februar 2008 — Nute Partecipazioni und La Perla/HABM — Worldgem Brands (NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC)

    (Rechtssache T-59/08)

    (2008/C 92/78)

    Sprache der Klageschrift: Italienisch

    Parteien

    Klägerinnen: Nute Partecipazioni SpA (Bologna, Italien) und La Perla Srl (Bologna, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Morresi und A. Dal Ferro)

    Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

    Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Worldgem Brands Srl (Olmo di Creazzo, Italien)

    Anträge

    Die Klägerinnen beantragen,

    die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 19. November 2007 wegen fehlerhafter Anwendung von Art. 8 Abs. 5 sowie wegen Verstoßes gegen Art. 63 Abs. 6, Art. 73 und Art. 74 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 aufzuheben und abzuändern;

    hilfsweise die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 19. November 2007 wegen fehlerhafter Anwendung von Art. 8 Abs. 5 sowie wegen Verstoßes gegen Art. 63 Abs. 6, Art. 73 und Art. 74 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 aufzuheben;

    hilfsweise die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 19. November 2007 wegen fehlerhafter Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 sowie wegen Verstoßes gegen Art. 63 Abs. 6, Art. 73 und Art. 74 dieser Verordnung aufzuheben und/oder abzuändern;

    in jedem Fall dem HABM und der Worldgem Brands Srl gemeinsam die gesamten Kosten, einschließlich der Kosten des Verfahrens vor der Zweiten Beschwerdekammer des HABM, aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Gemeinschaftswortmarke „NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC“ (Anmeldung Nr. 713 446) für Waren der Klasse 14. Diese Marke sei bereits Gegenstand eines früheren Antrags auf Nichtigerklärung gewesen. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer, mit der dieser frühere Antrag zurückgewiesen worden sei, sei durch das Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-137/05, La Perla/HABM — Worldgem Brands, aufgehoben worden. (1)

    Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: WORLDGEM BRANDS Srl.

    Antragstellerinnen im Nichtigkeitsverfahren: Klägerinnen.

    Im Nichtigkeitsverfahren geltend gemachte Marken der Antragstellerinnen: Bekanntheit verschiedener italienischer Bildmarken „PERLA“ für Waren der Klassen 3, 9, 14, 16, 18, 24, 25 und 35.

    Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Dem Antrag wurde stattgegeben, und die streitige Gemeinschaftsmarke wurde für nichtig erklärt.

    Entscheidung der Beschwerdekammer: Die angefochtene Entscheidung wurde aufgehoben, und dem Antrag auf Nichtigerklärung wurde teilweise stattgegeben.

    Klagegründe: Rechtsverstoß sowie fehlerhafte Auslegung und Anwendung der Art. 63, 73 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke. Hilfsweise Rechtsverstoß und fehlerhafte Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung.


    (1)  Noch nicht in der Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht.


    Top