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Document 62008CN0013

    Rechtssache C-13/08: Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 14. Januar 2008 — Landwirtschaftssache mit den Beteiligten: Erich Stamm, Anneliese Hauser und dem Regierungspräsidium Freiburg

    ABl. C 92 vom 12.4.2008, p. 12–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.4.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 92/12


    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 14. Januar 2008 — Landwirtschaftssache mit den Beteiligten: Erich Stamm, Anneliese Hauser und dem Regierungspräsidium Freiburg

    (Rechtssache C-13/08)

    (2008/C 92/20)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Vorlegendes Gericht

    Bundesgerichtshof

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Erich Stamm, Anneliese Hauser und das Regierungspräsidium Freiburg

    Vorlagefrage

    Ist nach Art. 15 Abs. 1 des Anhangs I des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (1) nur Selbständigen im Sinne von Art. 12 Abs. 1 des Anhangs I des Abkommens in dem Aufnahmestaat hinsichtlich des Zugangs zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit und deren Ausübung eine Behandlung zu gewähren, die nicht weniger günstig ist als die den eigenen Staatsangehörigen gewährte Behandlung, oder gilt dies auch für selbständige Grenzgänger im Sinne von Art. 13 Abs. 1 des Anhangs I des Abkommens?


    (1)  ABl. L 114, S. 6.


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