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Document 32009D1005

    Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2009 zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen — Finanzierung von Energievorhaben im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms

    ABl. L 347 vom 24.12.2009, p. 26–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/1005/oj

    24.12.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 347/26


    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    vom 17. Dezember 2009

    zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen — Finanzierung von Energievorhaben im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms

    (2009/1005/EU)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 21, Nummer 22 Absätze 1 und 2 und Nummer 23,

    aufgrund des geänderten Vorschlags der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Im Rahmen der Haushaltskonzertierungssitzung vom 18. November 2009 haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission Einvernehmen über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms zu finanzierende Energievorhaben, den Ausbau des Breitbandinternets sowie Maßnahmen zur Bewältigung der anlässlich der Halbzeitbewertung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 („Gesundheitscheck“) ermittelten „neuen Herausforderungen“ erzielt (2). Die Finanzierung erfordert gemäß den Nummern 21, 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013, mit der die Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen bei der Teilrubrik 1a für 2010 um 1 779 Mio. EUR (zu jeweiligen Preisen) angehoben wird.

    (2)

    Die Anhebung der Obergrenze bei der Teilrubrik 1a für das Haushaltsjahr 2010 wird vollständig ausgeglichen, indem die Obergrenzen für Verpflichtungsermächtigungen bei den (Teil-)Rubriken 1a, 1b, 2, 3a und 5 für das Jahr 2009 und die Obergrenzen für Verpflichtungsermächtigungen bei den (Teil-)Rubriken 1a, 2 und 5 für das Jahr 2010 gesenkt werden.

    (3)

    Um ein angemessenes Verhältnis zwischen Verpflichtungen und Zahlungen zu gewährleisten, werden die jährlichen Obergrenzen für Zahlungsermächtigungen angepasst. Diese Anpassung ist haushaltsneutral.

    (4)

    Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung sollte daher entsprechend geändert werden (3)

    BESCHLIESSEN:

    Einziger Artikel

    Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.

    Geschehen zu Straßburg am 17. Dezember 2009.

    Im Namen des Europäischen Parlaments

    Der Präsident

    J. BUZEK

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    H. LINDBLAD


    (1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

    (2)  KOM(2008) 0800, KOM(2008) 0859, KOM(2009) 0171 und ABl. L 132 vom 29.5.2009, S. 8.

    (3)  Zu diesem Zwecke werden die aus der genannten Vereinbarung resultierenden Beträge in Beträge zu Preisen von 2004 umgerechnet.


    ANHANG

    FINANZRAHMEN 2007-2013

    (in Mio. EUR zu konstanten Preisen 2004)

    Verpflichtungsermächtigungen

    2007

    2008

    2009

    2010

    2011

    2012

    2013

    Total

    2007-2013

    1.

    Nachhaltiges Wachstum

    50 865

    53 262

    55 879

    56 435

    55 400

    56 866

    58 256

    386 963

    1a

    Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

    8 404

    9 595

    12 018

    12 580

    11 306

    12 122

    12 914

    78 939

    1b

    Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

    42 461

    43 667

    43 861

    43 855

    44 094

    44 744

    45 342

    308 024

    2.

    Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

    51 962

    54 685

    51 023

    53 238

    52 528

    51 901

    51 284

    366 621

    davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

    43 120

    42 697

    42 279

    41 864

    41 453

    41 047

    40 645

    293 105

    3.

    Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

    1 199

    1 258

    1 375

    1 503

    1 645

    1 797

    1 988

    10 765

    3a

    Freiheit, Sicherheit und Recht

    600

    690

    785

    910

    1 050

    1 200

    1 390

    6 625

    3b

    Unionsbürgerschaft

    599

    568

    590

    593

    595

    597

    598

    4 140

    4.

    Die EU als globaler Akteur

    6 199

    6 469

    6 739

    7 009

    7 339

    7 679

    8 029

    49 463

    5.

    Verwaltung  (1)

    6 633

    6 818

    6 816

    6 999

    7 255

    7 400

    7 610

    49 531

    6.

    Ausgleichszahlungen

    419

    191

    190

     

     

     

     

    800

    VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN INSGESAMT

    117 277

    122 683

    122 022

    125 184

    124 167

    125 643

    127 167

    864 143

    Verpflichtungsermächtigungen in % des BNE

    1,08 %

    1,09 %

    1,06 %

    1,06 %

    1,03 %

    1,02 %

    1,01 %

    1,048 %

    ZAHLUNGSERMÄCHTIGUNGEN INSGESAMT

    115 142

    119 805

    109 091

    119 245

    116 884

    120 575

    119 784

    820 526

    Zahlungsermächtigungen in % des BNE

    1,06 %

    1,06 %

    0,95 %

    1,01 %

    0,97 %

    0,98 %

    0,95 %

    1,00 %

    Spielraum

    0,18 %

    0,18 %

    0,29 %

    0,23 %

    0,27 %

    0,26 %

    0,29 %

    0,24 %

    Eigenmittel-Obergrenze in % des BNE

    1,24 %

    1,24 %

    1,24 %

    1,24 %

    1,24 %

    1,24 %

    1,24 %

    1,24 %


    (1)  Ausgaben für Ruhegehälter: Die innerhalb der Obergrenze dieser Rubrik angesetzten Beträge sind Nettobeträge und berücksichtigen nicht die Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung bis zu einer Höhe von 500 Mio. EUR zu Preisen von 2004 für den Zeitraum 2007-2013.


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