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Document 62015TN0719

Rechtssache T-719/15 P: Rechtsmittel, eingelegt am 8. Dezember 2015 von LP gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 28. September 2015 in der Rechtssache F-73/14

ABl. C 59 vom 15.2.2016, p. 37–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 59/37


Rechtsmittel, eingelegt am 8. Dezember 2015 von LP gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 28. September 2015 in der Rechtssache F-73/14

(Rechtssache T-719/15 P)

(2016/C 059/43)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: LP (Den Haag, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

Andere Partei des Verfahrens: Europäisches Polizeiamt (Europol)

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

den in der Rechtssache F-73/14 ergangenen Beschluss vom 28. September 2015 aufzuheben und in der Sache zu entscheiden oder andernfalls die Sache an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückzuverweisen;

Europol die Kosten beider Instanzen aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerin stützt ihr Rechtsmittel auf einen einzigen Rechtsmittelgrund, mit dem sie geltend macht, dass der angefochtene Beschluss mit mehreren Rechtsfehlern behaftet sei und im Widerspruch zum Unionsrecht stehe, insbesondere hinsichtlich der Begründungspflicht, der Fürsorgepflicht und eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers.


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