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Document C2007/223/26
Case T-287/07: Action brought on 25 July 2007 — cApStAn v Commission
Rechtssache T-287/07: Klage, eingereicht am 25. Juli 2007 — cApStAn/Kommission
Rechtssache T-287/07: Klage, eingereicht am 25. Juli 2007 — cApStAn/Kommission
ABl. C 223 vom 22.9.2007, p. 16–16
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
22.9.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 223/16 |
Klage, eingereicht am 25. Juli 2007 — cApStAn/Kommission
(Rechtssache T-287/07)
(2007/C 223/26)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: cApStAn Sprl (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Bublot)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
die ablehnende Entscheidung der Kommission für nichtig zu erklären. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Mit der vorliegenden Klage beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 22. Mai 2007, mit der das von ihr im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens „Posteditionsdienste PER 2007“ (1) unterbreitete Angebot wegen Fehlens von Nachweisen über Erfahrung in diesem Bereich abgelehnt wurde.
Zur Begründung ihres Antrags auf Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung macht die Klägerin geltend, die Kommission habe ihre Bewerbung offensichtlich falsch verstanden, denn die Ausschreibung betreffe genau ihren Geschäftsbereich, was sie in ihrem Angebot deutlich gemacht habe. Auch habe sie bei der Kommission schon einmal einen öffentlichen Auftrag in diesem Bereich erhalten, und die dabei erbrachten Leistungen seien nie in Frage gestellt worden.
Überdies macht die Klägerin geltend, dass die angefochtene Entscheidung auf einer offensichtlich fehlerhaften Begründung beruhe und dieser Fehler zum völligen Fehlen der Begründung geführt habe.
(1) ABl. 2007/S 21-023949.