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Document 52007IE1699

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Thema Beschäftigung in der Landwirtschaft

    ABl. C 120 vom 16.5.2008, p. 25–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    16.5.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 120/25


    STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Thema „Beschäftigung in der Landwirtschaft“

    (2008/C 120/06)

    Das Präsidium des Ausschusses beschloss am 13. März 2007 gemäß Artikel 29 A der Durchführungsbestimmungen zur Geschäftsordnung, eine ergänzende Stellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

    „Beschäftigung in der Landwirtschaft“.

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 31. Oktober 2007 an. Berichterstatter war Herr WILMS.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss verabschiedete auf seiner 440. Plenartagung am 12./13. Dezember 2007 (Sitzung vom 13. Dezember) mit 96 gegen 1 Stimme bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Zusammenfassung

    1.1

    Mit der Mitteilung „Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten: Schließen der Beschäftigungslücke“ (1) hat die Kommission einen wichtigen Grundstein zur Diskussion über die Beschäftigung in der Landwirtschaft als ein wichtiger Faktor bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten gelegt.

    1.2

    Der landwirtschaftliche Strukturwandel setzt sich fort. Betroffen sein werden davon hunderttausende Beschäftigte in der Landwirtschaft, die ihren Arbeitsplatz verlieren, bzw. deren Lebenssituation sich verändern wird. Ein wesentlicher Teil der Beschäftigung in der Landwirtschaft, nämlich die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und hier insbesondere die der saisonal Beschäftigten und der Wanderarbeiter, bleibt in der Mitteilung allerdings nahezu unberücksichtigt.

    1.3

    Dies ist bedauerlich vor dem Hintergrund der Bemühungen der Kommission anlässlich des Jahres der Mobilität der Arbeitnehmer (2006). Um die 4 Millionen Saison- und Teilzeitarbeitskräfte, davon ca. 2 Mio. Wanderarbeitskräfte, pro Jahr zeugen von der hohen Mobilität und Flexibilität im Sektor Landwirtschaft.

    1.4

    Die saisonale Beschäftigung, insbesondere im Obst- und Gemüsebau, ist ein strukturelles Element in der Landwirtschaft, ohne die eine effiziente und nachhaltige Landbewirtschaftung nicht stattfinden kann. Weil der saisonale Arbeitskräftebedarf häufig nicht durch örtliche Arbeitskräfte gedeckt werden kann, leisten die Wanderarbeitskräfte ihren Anteil zur Entwicklung der Landwirtschaft in Europa.

    1.5

    Die Produktion von gesunden Lebensmitteln ist ein wertvoller Beitrag für unsere Lebensgrundlagen. Dazu gehört auch eine gerechte Entlohnung.

    1.6

    Trotz einer hohen Arbeitslosenrate in vielen europäischen Regionen wird die Forderung nach zusätzlichen Saisonarbeitskräften aus Weißrussland, der Ukraine und anderen Ländern laut. Der Arbeitsmarkt in der EU muss sozial nachhaltig entwickelt werden, d. h. jeder muss eine Chance haben, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Diese Chancen werden durch zusätzliche billige Arbeitskräfte aus Drittländern eingeschränkt.

    1.7

    Die Wachstumsziele, die sich die Europäische Union gesetzt hat, sind nur durch fairen Wettbewerb zu erreichen. Die Beschäftigten in der Landwirtschaft sind unabhängig ihrer Herkunft in sämtlichen Belangen gleichzustellen.

    1.8

    Auf dem agrarischen Arbeitsmarkt herrscht eine hohe Mobilität. Dies entspricht den Zielen der Kommission. Allerdings dürfen den mobilen Arbeitskräften keine Nachteile erwachsen. Deshalb hat nach der politischen und wirtschaftlichen Integration auch die soziale Integration zu erfolgen. Der EWSA sieht kurzfristig folgende Handlungsbedarfe:

    Für alle wandernden Arbeitskräfte in Europa sind Mindeststandards für die Arbeits- und Wohnverhältnisse zu regeln.

    Wanderarbeitskräfte müssen durch ihre Arbeit einen umfassenden sozialen Schutz erhalten, dies gilt auch für den Erwerb von Ansprüchen für eine Altersrente.

    Auch Saisonarbeitskräfte sind in Qualifizierungskonzepte zu integrieren.

    Wanderarbeitskräfte müssen über die Arbeitsbedingungen und ihre Rechte Informationen erhalten.

    1.9

    In der europäischen Landwirtschaft fehlt es an Transparenz über den Umfang der Beschäftigung und die sozialen Standards. Dadurch entstehen Wettbewerbsverzerrungen. Ein Instrument, um wieder einen fairen Wettbewerb zu erreichen, ist die Zertifizierung der Betriebe nach sozialen Kriterien.

    2.   Einleitung

    Die Arbeit in der europäischen Landwirtschaft wird sich weiter verändern. Die Teilzeit- und Saisonbeschäftigung nimmt unter den abhängig Beschäftigten einen großen Teil ein. Die Wanderarbeitskräfte, die von ihrem Wohnort zu den Arbeitsplätzen reisen, unterliegen besonderen Bedingungen. An dieser Gesamtsituation wird sich in absehbarer Zeit grundsätzlich nichts Wesentliches ändern.

    2.1   Entwicklung in der landwirtschaftlichen Saisonarbeit

    2.1.1

    Die Situation in der landwirtschaftlichen Arbeit war schon häufig Gegenstand von Stellungnahmen des EWSA. Die Diskussion über die Wander- und Saisonarbeit nimmt sowohl auf europäischer Ebene als auch in zahlreichen Mitgliedsländern an Bedeutung zu. In vielen Bereichen und Aktionen engagieren sich mittlerweile die drei Hauptakteure Arbeitgebervertreter, Gewerkschaften und politische bzw. administrative Vertreter in der Sache. Beispiele dafür:

    Viele Agrargewerkschaften informieren mit mehrsprachigen Materialien über die Rechtslage in den Zielländern.

    In einigen Ländern schließen die Sozialpartner angepasste Kollektivvereinbarungen für Wander- und Saisonarbeitskräfte ab.

    Häufig werden rechtliche Beratungen für Wanderarbeitskräfte angeboten, insbesondere beim Abschluss von Arbeitsverträgen.

    Einige Regierungen organisieren Runde Tische mit den Sozialpartnern zur Verbesserung der Situation der Saison- und Wanderarbeitskräfte.

    Die Europäische Kommission nimmt sich nach Interventionen der Sozialpartner ebenfalls der Problematik an und fördert zunehmend Vorhaben der Sozialpartner im Bereich der Wanderarbeit sowohl auf europäischer Ebene als auch über ihre Fonds, z. B. bei der Verbesserung der Wohn- und Vermittlungssituation der Wanderarbeitskräfte.

    2.1.2

    Gefordert wurde wiederholt eine Beobachtungsstelle für Wander- und Saisonarbeit. Diese Forderung blieb jedoch ohne Wirkung. Gerade die Erhebung und Darstellung von nachvollziehbaren Daten der Beschäftigung in der Landwirtschaft und deren Auswertung sind eine wesentliche Grundlage für die Verbesserung der Situation der Arbeitskräfte.

    2.2   Begriffsbestimmung

    2.2.1

    Die zögerliche Diskussion über das Thema landwirtschaftliche Saisonarbeit hat eine Ursache in der mangelnden Transparenz und der unzureichenden Darstellung der realen Situation. Immer noch liegen keine nachvollziehbaren detaillierten Zahlen über den Umfang der landwirtschaftlichen Saisonarbeit vor.

    2.2.2

    In der Landwirtschaft der Europäischen Union sind ca. 2 Millionen Arbeitskräfte als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt. Um die 4 Millionen Personen sind prekär beschäftigt. Ein Teil davon ist teilzeitbeschäftigt, ein anderer Teil ist saisonal beschäftigt in einem Zeitraum von wenigen Tagen bis zu acht Monaten im Jahr. Ein großer Teil dieser Saisonarbeitskräfte sind Wanderarbeitskräfte, sie arbeiten nicht an ihrem Wohnort und müssen zu ihrem Arbeitsplatz häufig grenzüberschreitend wandern.

    2.2.3

    Bei der Analyse der Zahlen über die Beschäftigten gibt es umfangreichen Klärungsbedarf über die Abgrenzungen, z. B. der Betriebsgrößen, der Zuordnung zu den Branchen und Sektoren, insbesondere der Abgrenzung zum Gartenbau und der Dienstleistungslandwirtschaft.

    3.   Dringlichkeit der Stellungnahme

    3.1

    Die Stellungnahme ist unter verschiedenen Gesichtspunkten dringlich:

    a)

    Mit der Stellungnahme zur Beschäftigungssituation im ländlichen Raum geht die Kommission detailliert auch auf die quantitative Entwicklung der Arbeit ein. Sie hebt hervor, dass trotz des geringen Anteils der landwirtschaftlichen Arbeit in ländlichen Regionen der Sektor von großer Bedeutung ist. Die Kommission erwartet bis zum Jahr 2014 einen Rückgang der Beschäftigung (als Vollzeitäquivalent) in der Landwirtschaft von derzeit 10 Millionen um 4-6 Millionen Beschäftigte (2 Mio. in EU-15, 1-2 Mio. in EU-15-25 und 1-2 Mio. in RO und BG).

    b)

    In der EU-15 wird sich die Zahl der in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer stabilisieren bzw. sogar — wie in der Bundesrepublik Deutschland (alte Bundesländer) — leicht ansteigen. In den Beitrittsländern wird auch noch ein Rückgang der Vollzeitbeschäftigten zu erwarten sein. Erkennbar ist, dass wenn sich dieser Trend fortsetzt, der Bedarf der Unternehmen nach saisonal Beschäftigten in den Regionen, in denen Obst und Gemüse angebaut wird, ansteigt.

    c)

    Prognostiziert wird mittlerweile für viele Länder ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, die z. B. in der Lage sind, in Unternehmen führende Funktionen einzunehmen oder die komplizierte Technik in den Betrieben zu bedienen,

    d)

    Mittlerweile klagen Unternehmen darüber, dass sie keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finden, die sie saisonal beschäftigen können. Erste Stimmen werden laut, nicht nur Beschäftigte innerhalb der EU freizügiger wandern zu lassen (Zulassung der Arbeitnehmerfreizügigkeit), sondern auch Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern vermehrt für saisonale Beschäftigung zuzulassen. Eine erste Öffnung hat Polen bereits vollzogen und Arbeitskräfte aus Weißrussland und der Ukraine zugelassen.

    e)

    Andererseits ist in vielen, gerade ländlichen Regionen noch eine hohe Arbeitslosigkeit vorhanden. Eine Strategie der Kommission besteht darin, die Mobilität der Arbeit zu erhöhen. Doch dazu müssen die angebotenen Arbeitsplätze attraktiv sein.

    f)

    Unbestritten ist, dass es bei der Wanderarbeit zu Konflikten und Problemen kommt.

    g)

    Unbestritten ist ebenfalls, dass es in der Landwirtschaft durch die Vegetationsperioden zu saisonal beschränkten Arbeitsspitzen kommt, also Arbeit vorhanden ist. Mit den Beschlüssen in der Lissabon-Strategie sollen Arbeitsplätze geschaffen werden, aber mit einem Qualitätsvorbehalt.

    h)

    Mit der Göteborg-Strategie haben sich die Mitgliedsländer auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung geeinigt. Die soziale Dimension ist dabei den wirtschaftlichen und ökologischen Zielen gleichrangig zu behandeln. Damit wird der Anspruch abgeleitet, auch wandernden Arbeitskräften gegenüber soziale Standards einzuhalten. Hier müssen die Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden. Die Wanderarbeitskräfte haben den Anspruch auf Gleichbehandlung, das Recht auf menschenwürdige Wohn- und Lebensbedingungen. Darüber hinaus sind sie vollständig in die sozialen Sicherungssysteme zu integrieren.

    i)

    Mit der Antidiskriminierungsinitiative der Europäischen Kommission steht auch eine Antidiskriminierungsdebatte um die Arbeits- und Lebensbedingungen der ausländischen Beschäftigten an.

    j)

    Mit der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU verändern sich staatliche Handlungsmöglichkeiten. Damit erhöht sich die Konkurrenz sowohl zwischen den Arbeitnehmern als auch zwischen den Arbeitgebern.

    k)

    Die Diskussion um die Gemeinsame Agrarpolitik kann angesichts der von der Kommission prognostizierten Zahl von 4 bis 6 Mio. abwandernden Arbeitskräften auf eine qualitative Diskussion der Arbeit nicht verzichten. Die Situation der ständig Beschäftigten wird sich verändern, ein Facharbeitermangel wird prognostiziert, langfristig wird sich die Zahl der Arbeitnehmer stabilisieren.

    4.   Aktuelle Probleme

    4.1

    Die Ursachen der Wanderarbeit liegen im Wesentlichen in den unterschiedlichen Lebensniveaus der europäischen Regionen. Die Abwanderung von Arbeitskräften führt langfristig in den Entsendeländern selbst zu einem Mangel an — insbesondere qualifizierten — Arbeitskräften. In diesen Regionen wird der Arbeitskräftemangel nicht durch eine Erhöhung des Einkommens oder eine Verbesserung des Bildungsstandes zu bekämpfen versucht, sondern durch die Anwerbung von Arbeitskräften aus noch ärmeren Regionen, künftig zunehmend außerhalb der Europäischen Union.

    4.2

    Dabei sind eine Ursache des Arbeitskräftemangels die bisweilen schwierigen und ungewohnten Arbeitsbedingungen in den Branchen. Wanderarbeitskräfte verhalten sich marktgerecht. Sie wandern auf dem freien Arbeitsmarkt dorthin, wo für sie die besten Bedingungen herrschen.

    4.3

    Immer wieder treten Probleme bei der Wanderarbeit auf:

    Die Situation der wandernden Frauen in der Landwirtschaft muss stärkere Berücksichtigung finden. In vielen Ländern werden überwiegend Frauen angeworben. Das führt zu kulturellen und sozialen Problemen sowohl in den Zielländern als auch in den Entsendeländern.

    Aufgrund der Anwendung der Übergangsregelungen für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer infolge der Erweiterung 2004 und 2007 kommt es im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitskräften für Dienstleistungen zu Verstößen gegen das Arbeitsrecht. Dementsprechend liegt die Entlohnung manchmal unterhalb der gesetzlichen Mindestlöhne und oftmals unterhalb der tariflichen oder ortsüblichen Regelungen.

    Trotz vieler Bemühungen und Initiativen seitens der Gewerkschaften gelingt es nicht, die Wanderarbeitskräfte über ihre Rechte aufzuklären. Viele Gesetze und Regeln der Zielländer werden nicht eingehalten. Dieses Ausnutzen der ausländischen Herkunft steht im krassen Widerspruch zu den Antidiskriminierungsbestrebungen der Europäischen Union.

    Immer noch entstehen den Saisonbeschäftigten durch fehlende Beitragszeiten zur Sozialversicherung finanzielle Nachteile in ihrer sozialen Sicherung.

    Für Saisonarbeitskräfte entfallen in der Regel Aufwendungen, die sich aus Kollektivvereinbarungen für die landwirtschaftlichen Arbeitskräfte ergeben.

    Die Unterkünfte für die Wanderarbeitskräfte lassen in fast allen Ländern zu wünschen übrig.

    Eine weitere Entwicklung ist die Beschäftigung in der Landwirtschaft durch Zeitarbeitsfirmen. Auch wenn es schlechte Beispiele von Zeitarbeitsfirmen gibt, kann Zeitarbeit häufig sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Vorteil sein.

    In Branchen mit einem hohen Anteil an kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen entsteht leicht illegale Beschäftigung. Häufig wird auch eine legale saisonale Beschäftigung genutzt, um nach Ablauf der Beschäftigungsfrist in anderen Branchen ohne gültige Papiere weiterzuarbeiten.

    5.   Schlussfolgerungen und Handlungsrahmen

    5.1   Allgemeiner politischer Rahmen

    5.1.1

    Der EWSA begrüßt die Anstrengungen der Kommission für mehr Beschäftigung in den ländlichen Räumen. Dazu gehört auch, weitere Anstrengungen zur Förderung der Transparenz in der Beschäftigung der Landwirtschaft vorzunehmen. Dazu gehört die statistische Erfassung der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch eine breite Information der Beschäftigten über die in den jeweiligen Ländern herrschenden Arbeits- und Lebensbedingungen.

    5.1.2

    Die bisherige Agrarpolitik hat sich im wesentlichem auf die qualitativen und quantitativen Aspekte der Produkte bezogen. Wie die Arbeit der Beschäftigten gestaltet ist und wird, blieb weitgehend unberücksichtigt.

    5.1.3

    Die Ziele der Lissabon-Strategie und der Göteborg-Strategie sind weiter zu konkretisieren. Bei der Weiterentwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft muss die soziale Dimension neben der wirtschaftlichen und ökologischen Dimension Beachtung finden.

    5.1.4

    Vordringliches Ziel aller Akteure muss es sein, den europäischen Arbeitsmarkt von Ungleichgewichten zu befreien. Dies kann nicht dadurch erreicht werden, dass immer weitere billige Arbeitskräfte aus noch weiter entfernten Regionen nach Europa geholt werden. Zum europäischen Modell gehört insbesondere auch die Entwicklung eines gemeinsamen sozialen Lebens in Europa. Dazu gehören nicht Ghettos von Wanderarbeitskräften mit schlechten Lebens- und Wohnbedingungen, ohne kulturelle und soziale Einbindung in das lokale Leben.

    5.1.5

    Bei weiteren Untersuchungen und den sich daraus ergebenden Problemlösungsansätzen hat der Genderaspekt eine stärkere Rolle einzunehmen.

    5.1.6

    Noch stimmen die Bedingungen nicht! Es sind alle Akteure gefordert, ihren Beitrag zu leisten.

    5.1.7

    Wanderarbeitskräfte sind den örtlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichzustellen. Die Kommission hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihren Beitrag zu diesem Prozess zu leisten. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Formulierung von Mindeststandards. Diese Mindeststandards bilden eine gute Grundlage für eine breite Diskussion über die Qualität der Arbeit.

    5.2   Aufgaben und Initiativen der Sozialpartner

    5.2.1

    Der EWSA begrüßt die Bemühungen der Sozialpartner, im sozialen Dialog die Entwicklung der beruflichen Bildung in der Landwirtschaft und insbesondere die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen durch von Mitgliedsstaaten ermächtigte Instanzen zu fördern. Durch den europäischen „Agripass“, der derzeit entwickelt wird, soll die Mobilität der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte im europäischen Binnenmarkt gefördert werden. Der Agripass darf nicht zur Benachteiligung von Arbeitnehmern, die nicht im Besitz eines solchen Passes sind, führen, sondern sollte lediglich einen Anreiz für den Erwerb dieses Qualifikationsnachweises bieten.

    5.2.2

    Gleichzeitig können transparente Qualifizierungsabschlüsse die Mobilität und die Möglichkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, in anderen Ländern zu arbeiten und sich niederzulassen, verbessern. Der EWSA begrüßt die Initiativen der Kommission bei der Unterstützung der Sozialpartner, einen Agripass einzuführen.

    5.2.3

    Gemeinsam mit der Europäischen Kommission und den Regierungen der jeweiligen Mitgliedstaaten sollen die Sozialpartner Konzepte gegen die illegale Beschäftigung entwickeln und umsetzen.

    5.3   Gemeinsame Initiativen zur sozialen Sicherung

    5.3.1

    Die soziale Sicherung der saisonal Beschäftigten ist von besonderem Interesse. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über mehrere Jahre saisonaler Beschäftigung nachgehen, dürfen in der sozialen Absicherung nicht anderen Beschäftigten gegenüber schlechter gestellt sein, dazu gehört insbesondere,

    dass sie in das Rentensystem des Ziellandes integriert werden und ihre Rentenansprüche in vollem Umfang geltend machen können;

    dass die Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eingehalten werden und die Wanderarbeitskräfte in ihrer Muttersprache über Risiken und Gefahren unterrichtet werden;

    dass eine umfassende Krankenversicherung die Wanderarbeitskräfte absichert.

    5.3.2

    Die Arbeitnehmer müssen in ihrer Muttersprache über Gesetze, Übereinkünfte und Praktiken, z. B. bezüglich Löhnen und Gehältern, Organisationen, sozialer Sicherung, Steuern sowie Arbeitsschutzbedingungen, informiert werden. Gleichzeitig muss die EU die Rolle der Tarifpartner respektieren und darf nicht in Bereichen Rechtsvorschriften erlassen, die unter nationale Tarifvereinbarungen fallen.

    5.4   Verbesserung der Lebens- und Wohnbedingungen von Wanderarbeitskräften

    5.4.1

    Wanderarbeitskräfte haben in ihrem Zielland das Recht auf eine menschenwürdige Unterkunft. Auf europäischer Ebene ist ein Rahmen zu entwickeln, in dem Grundstandards für die Unterkünfte von Wanderarbeitskräften festgelegt sind.

    5.5   Qualitätssiegel Faire Saisonarbeit

    5.5.1

    Seit Jahren hat sich der Ausschuss in zahlreichen Stellungnahmen für ein nachhaltiges Wirtschaften ausgesprochen. Nachhaltiges Wirtschaften hat nicht nur eine ökologische Dimension, sondern betrifft auch betriebswirtschaftliche und soziale Aspekte. Ein nicht staatliches, freiwilliges Zertifizierungssystem für „Faire Saisonarbeit“ könnte den Wettbewerb gerechter gestalten. Kriterien für eine freiwillige Zertifizierung können sein:

    die Zahlung von angemessenen Einkommen,

    die Gestaltung des Arbeitsschutzes,

    die Beteiligung der Arbeitnehmer an innerbetrieblichen Prozessen,

    die arbeitsvertraglichen Regelungen,

    die Unterbringung,

    die Arbeitszeit.

    Die Zertifizierung soll:

    einen fairen Wettbewerb fördern,

    interessierte Saisonarbeitskräfte über Unternehmen informieren und

    Werbung für gute Unternehmenspraxis sein.

    5.6   Verbreitung von „good practice“

    5.6.1

    In der europäischen Landwirtschaft gibt es eine Vielzahl an interessanten Vorhaben und Projekten zur Verbesserung der Mobilität in der Landwirtschaft und zur Verbesserung der Situation von saisonal Beschäftigten. Der EWSA fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, die die „good-practice“-Erfahrungen auswerten und verbreiten.

    Brüssel, den 13. Dezember 2007

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Dimitris DIMITRIADIS


    (1)  KOM(2006) 857 endg., „Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten: Schließen der Beschäftigungslücke“.


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